Mindestabstand Baum zur Nachbargrenze
Guten Abend zusammen!
Die letzten beiden Stunden habe ich mich ausgiebig mit dem Nachbarschaftsrecht BW beschäftigt und habe einige Fragen dazu.
Zunächst das Problem: Seit Sommer 2002 wohne ich in einem kleinen Wohngebiet mit Doppelhäusern aus den 50er Jahren.
Meine Doppelhaus-Nachbarin ist eine schwierige Person (aber das scheinen ja viele zu sein
) und ich will auf sie auch nicht weiter eingehen.
Heute Abend überreichte sie mir einen Brief, in dem sie in unfreundlichem Ton die Beseitigung eines Baumes verlangte.
Dieser Baum (Trompetenbaum (Catalpa bignonioides) steht ca. 4,50 von ihrer Grenze entfernt.
Er wurde von mir 2003 oder 2004 gepflanzt und war zu dieser Zeit ein Ästchen von ca. 70 cm Höhe.
Da ich annahm, es würde sehr lange dauern, bis er ein "richtiger Baum" ist, pflanzte ich 2005 einen ähnlichen Baum, allerdings mit Kuppelkrone ((catalpa bignonioides nana)d.h., er wächst nicht mehr).
In der Zwischenzeit ist "mein Kleiner" ca. 3,50m hoch.
Meine Nachbarin führt an, dass dies ein Baum sei, der für einen kleinen Garten zu groß sei. (Gartengröße ca. 10x12m)
Nach dem Nachbarschaftsrecht BW müsste dieser Baum 8m von der Grundstücksgrenze entfernt stehen.
Allerdings gibt es den Nachsatz, dass alleinstehende Bäume nur 6m Entfernung bräuchten.
In meinem Fall wäre er aber (leider) immer noch zu nahe am Zaun.
Die Verjährungsregel sieht vor, dass ein Anspruch auf Beseitigung nach 5 Jahren (Stichtag 1.7.) nicht mehr zulässig ist.
Es mag sich seltsam anhören, aber ich weiß wirklich nicht,wann genau der Baum gepflanzt wurde!
Es gibt aber Fotos, auf dem der Winzling zu sehen ist neben meinem Sohn und so kann ich sagen, dass er sicher vor 2004 gepflanzt wurde (aber ob vor dem 1.7. weiß ich nicht mehr)
Spannenderweise heißt es im NBG an selber Stelle auch, dass "bei an Ort und Stelle gezogenen Gehölzen [die Verjährung] am ersten Juli des zweiten Jahres" beginne - dann wäre ich in jedem Fall aus dem Schneider.
Nun meine Frage: Was heißt das? Oder: Wann ist ein Baum als "an Ort und Stelle gezogen" zu bezeichnen?
Und noch eine Frage: Im Moment ist der Baum noch nicht besonders hoch oder ausladend (aber wunderschön! Er hat in diesem Jahr zum ersten Mal geblüht und ich freue mich jeden einzelnen Tag an ihm!!) - eine Beeinträchtigung meiner Nachbarn in irgendeiner Weise liegt zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor.
Es geht meiner Nachbarin nur ums Prinzip, also den gesetzlichen Mindestabstand.
Hat sie, sollte sie rechtliche Schritte einleiten, Aussicht auf Erfolg?
Muss ich den Baum ggf. umpflanzen, auch wenn es sein kann, dass er das nicht überlebt?
Oder müsste ich das frühestens tun, wenn er höher ist? (An einer Stelle habe ich gelesen, dass ein Baum nicht als solcher betrachtet wird, wenn er unter 6 m hoch ist)?
Ich bin allen für Rat und Zuspruch dankbar - vielleicht hören Sie heraus, dass mein Herz an diesem wundervollen Baum hängt...
Liebe Grüße
limone
Viele Grüße
Limone
von limone am 17.07.2008 00:21
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>Mindestabstand Baum zur Nachbargrenze
Hi,
Bepflanzungsabstände in Baden-Württemberg:
Sträucher 0,5 m,
Schwachwüchsige Obstbäume 2,0 m,
Normalwüchsige Obstbäume 3,0 m,
Schmale Bäume, Birken, Thujas 4,0 m,
Starkwüchsige Bäume wie Buche + Eiche 8,0 m,
Hecken bis 180 cm 0,5 m,
Hecken bis 200 cm Heckenhöhe (- 130 cm).
§ 26 Verjährung
(1) Beseitigungsansprüche nach diesem Gesetz verjähren in fünf Jahren. Bei Pflanzungen beginnt der Lauf der Verjährungsfrist mit dem 1. Juli nach der Pflanzung. Bei an Ort und Stelle gezogenen Gehölzen beginnt sie am 1. Juli des zweiten Entwicklungsjahres. Bei späterer Veränderung der artgemäßen Ausdehnung des Gehölzes beginnt die Verjährung von neuem.
(2) Die Berufung auf Verjährung ist ausgeschlossen, wenn die Anlage erneuert oder in einer der Erneuerung gleichkommenden Weise ausgebessert wird. Dasselbe gilt, wenn eine Pflanzung erneuert oder ergänzt wird.
(3) Der Anspruch auf das Zurückschneiden der Hecken, auf Beseitigung herüberragender Zweige und eingedrungener Wurzeln sowie auf Verkürzung zu hoch gewachsener Gehölze ist der Verjährung nicht unterworfen.
LG 123Luck
von 123Luck am 17.07.2008 15:32
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