Minderwerts Ansprüche Schadensersatz

6. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Karlheinz12
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 0x hilfreich)
Minderwerts Ansprüche Schadensersatz

Guten Tag

Beim Bau eines Einfamilienhauses hinterlässt der Rohbauer schwere Mängel die im Nachhinein nicht mehr aus zu bessern oder zu ändern sind .
Kann man hier einen Minderwerts Anspruch geltend machen?

Viele Grüße

Verbaut?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Karlheinz12):
Kann man hier einen Minderwerts Anspruch geltend machen?

Geltend machen kann man sehr vieles.
Ob erfolgreich, kommt dann darauf an waa genau da passiert ist und was genau man sich unter einem "Minderwerts Anspruch" vorstellt.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Karlheinz12
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 0x hilfreich)

zB. Abdichtungsarbeiten falsch ausgeführt.

Es handelt sich um bleibende Mängel die nicht mehr auszubessern sind .

Das Haus hat ja somit einen schweren Mangel , wie macht man sowas geltend ?

Lg

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#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Karlheinz12):
Das Haus hat ja somit einen schweren Mangel , wie macht man sowas geltend ?
.


Um was geht es denn genau?

Wer genau hat den schweren Mangel festgestellt und wie wurde dies dokumentiert?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#4
 Von 
Karlheinz12
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Feuchtigkeitssperrfolie unter den Wänden zur Bodenplatte hin wurde garnicht oder sehr schlecht verlegt.
Mangel per Bilder und Sachgutachten fest gehalten .

Was kann man hier an Wert mindern ?



Mfg

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#5
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Hallöle,

das ist ein wirklich extrem(!) gravierender Mangel, der auch unbedingt(!) behoben werden sollte!!!

Ich empfehle - um einen wirklich reellen Preis zu bekommen - sollte man sich von einem örtlichen Bauunternehmer oder von einem fachspezifischen Anbieter ein konkretes Angebot für eine nachträgliche Horizontalsperre unterbreiten lassen.

Sehr wichtig ist hierbei aber auch: wie viel muss wirklich gemacht werden? Sind Teilbereiche vielleicht schon korrekt ausgeführt worden oder ist der Mangel womöglich sogar noch krasser als bereits befürchtet/festgestellt?

Der Anbieter, der die Arbeiten zur Schadensbehebung anbietet, soll sich unbedingt(!) vor(!) der Erstellung seines Angebots das Bauobjekt vor Ort angucken, damit es nachher nicht zu unverschämten Mehrkosten und/oder Nachforderungen kommt! Auch unbedingt schriftlich(!) Infos darüber anfordern, was evtl. noch zusätzlich an Eigenleistung erbracht werden muss, welche Kosten noch zusätzlich anfallen (können) etc. etc.!

Da es sich hierbei um einen wirklich sehr markanten Baumangel handelt, würde ich wirklich sehr empfehlen, sich einen freien, fachspezifischen Bau(mangel)-Sachverständigen dazu zu holen, der einem bei all dem mit seinen Fachkenntnissen und seinem Können, sowie seinen Argusaugen zu Seite steht, um ansonsten ärgerlicherweise entstehende, extrem teuere Langzeitfolgen zu verhindern!

Mich würde aber auch mal echt interessieren, wo denn der zuständige Bauleiter hingeguckt hat? Der könnte/sollte nämlich evtl. auch in Regress genommen werden!

Trotz allem optimistische Grüsse,

wölfin

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Wölfin,

was hast Du daran

Zitat (von Karlheinz12):
Es handelt sich um bleibende Mängel die nicht mehr auszubessern sind .


nicht verstanden?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von Karlheinz12):
Die Feuchtigkeitssperrfolie unter den Wänden zur Bodenplatte hin wurde garnicht oder sehr schlecht verlegt.
Mangel per Bilder und Sachgutachten fest gehalten .

Einen derartigen Mangel kann man sehr wohl nachträglich beheben!

(Hier nur mal zur Info einer von etlichen Anbietern: http://www.horizontalsperre-bundesweit.de/horizontalsperre-preise.html )

Und so etwas wird öfter durchgeführt, als so mancher glaubt, z.B. bei Altbauten oder auch bei Baumängeln!

Aber sorry, dass ich mit meinem beruflichen, architektonischen Fachwissen helfen wollte, dass wirkliche Problem zu lösen... : (


-- Editiert von die wölfin am 10.03.2017 16:58

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Karlheinz12):
Beim Bau eines Einfamilienhauses hinterlässt der Rohbauer schwere Mängel die im Nachhinein nicht mehr aus zu bessern oder zu ändern sind

Nach Auskunft meines Architekten ist [/i]jeder[/i] Mangel an einem Gebäude nachträglich zu beheben.
Eventuell mal einen Fachmann/Sachverständigen fragen.



Zitat (von die wölfin):
Einen derartigen Mangel kann man sehr wohl nachträglich beheben!

Korrekt



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Karlheinz12
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Haus ist fertig gestellt und bewohnt ......
Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Du musst es letztendlich selbst wissen, worauf Du Dich einlassen willst.

Ich befürchte nur, das Du die in diesem Fall üblichen Folgen extrem unterschätzt!

Zitat (von Karlheinz12):
Das Haus ist fertig gestellt und bewohnt ......
Mfg

Eine Schadensbehebung ist deswegen doch nicht unmöglich! Es wird zwar zeitweise für räumliche Einschränkungen sorgen, aber ich rate Dir eindringlich - auch wenn Du mich dafür womöglich hasst: Du solltest es trotzdem vornehmen lassen, ggf. Zimmer für Zimmer, so lange noch keine markanten Folgeschäden entstanden sind, die wesentlich mehr Ärger, Aufwand und Kosten bedeuten!

Jetzt langt es vielleicht noch, nach dem nachträglichen Einbringen einer Horizontalsperre nur einzelne Punkte/schmale Streifen wieder mit Putz zu verschliessen und noch mal teilweise neu tapezieren zu müssen.

Aber wenn Du es lässt wie bisher, wird Dein Mauerwerk (dessen Standfestigkeit langfristig dadurch auch angriffen wird!) alsbald immer feuchter, dann nach kurzer Zeit Dein Putz ebenfalls und anschließend wird dieser dann großflächig zuerst unter(!) der Tapete schimmeln. Erst später wird der Schimmelpilz dann auch direkt sichtbar die Tapete und an der Wand stehende Möbel irreparabel befallen.

So etwas greift nun richtig ins Portemonnaie! Und zwar in Deins! Denn der Schadensverursacher hat ja womöglich schon seine (ihn ggf. von weiteren Forderungen befreiende) Entschädigung gezahlt und selbst wenn nicht: Du hast von Anfang an eine Schadensminderungsobliegenheit bzw. Schadensabwendungspflicht! Und wer nichts macht, muss die Konsequenzen, z.B. in Form einer Kürzung des Ersatzanspruchs, selber tragen!

Gesundheitliche Folgen, insbesondere für Kinder, sind übrigens üblicherweise leider schon ab dem ersten noch "unsichtbaren"/verdeckten Schimmelpilzbefall des Putzes merkbar, z.B. in Form von so etwas wie markante Atemwegsbeschwerden, brennende Augen, allergische Reaktionen, Hautreizungen, Magen-Darm-Beschwerden etc. etc.

Aber nun gut - es ist und bleibt letztendlich Deine Entscheidung, was Du durch Dein Tun verhindern bzw. durch Dein Nichttun riskieren willst...

Nichts desto trotz weiterhin einen schönen Tag noch!

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

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#11
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Karlheinz12):
Das Haus ist fertig gestellt und bewohnt ......
Mfg

Jede Mangel kann man beseitigen, so wie schon hier User Wölfin beschrieben hatte, und es passt sehr treffend.
Das sich der Mangel nicht beheben lässt wird das übliche Gerücht vom Bauträger sein, welcher den Kunden lieber mit zweieurofünfzig abspeisen will.

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