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Ihre Reiserechte - 5/9
del vom 15.6.2000   42433 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Ratgeber - Reiserecht

Reiserecht

Mindern- aber richtig!

Liegt während einer Reise ein Mangel vor, kann der Reisende den Reisepreis für die Zeit des Vorliegens dieses Mangels mindern. Mindern in diesem Sinne bedeutet eine prozentuale Herabsetzung des eigentlich vereinbarten Preises. Muster

Da Reisen in der Regel vor Reiseantritt beglichen werden, hat der Reisende im Falle einer Minderung einen Rückforderungsanspruch gegenüber dem Reiseveranstalter.

Gemindert werden kann nur für den Zeitraum, in der ein Mangel (oder auch mehrere) wirklich vorliegt. Also bis zur Abhilfe durch den Veranstalter, bis zur Selbsthilfe durch den Reisenden oder bis zur Kündigung

 

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