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Minderjähriger auf ebay

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>Minderjähriger auf ebay

--- editiert vom Admin


von guest-12303.02.2010 16:25:12 am 03.02.2010 15:51
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>Minderjähriger auf ebay
quote:
Natürlich ist eine Urkunde verwendet worden. Bitte mal die Definition einer Urkunde verinnerlichen:

Und wo wird diese Definition von einem Online-Formular erfüllt?

Im übrigen ist eine falsche Angabe eines Geburtsdatums selbst dann noch keine Urkundenfälschung, wenn es sich wirklich um eine Urkunde handeln sollte.
Denn Urkundenfälschung hat überhaupt nichts mit dem Wahrheitsgehalt des Inhalts zu tun, sondern allein damit, ob sie der Willenserklärung des (mutmaßlichen) Unterzeichners entspricht.

Auch eine Urkunde voller Lügen ist nicht zwingend falsch oder verfälscht.

Ein von mir erstelltes und unterschriebenes Schriftstück "Ich, Jennifer_A, bin 187 Jahre alt und Tochter des amtierenden Papstes" ist selbstverständlich eine (Privat-)Urkunde und keineswegs schon deswegen eine Urkundenfälschung, weil sie unwahre Tatsachen enthält.
Wenn du dieses Schriftstück hingegen so manipulierst, daß dort "123" statt "187" und "Schwester" statt "Tochter" steht, dann ist es eine Urkundenfälschung durch dich.

quote:
Da ein ähnlicher Fall bei frag-einen-anwalt beantwortet wurde

Dort ging es nirgends um eine Online-Anmeldung.


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von Jennifer_A am 03.02.2010 16:18
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>Minderjähriger auf ebay
"Das wird lustig, wenn deine Käufer das herausfinden. Die Verträge mit denen sind dann nämlich auch unwirksam und sie könnten dir noch nach 3 Jahren die benutzten "teuren Waren" zurückgeben und du müßtest das Geld erstatten. Glückwunsch!"

Dies ist nicht der Fall. Der Vertrag ist ja nur schwebend unwirksam und kann von den Erziehungsberechtigten genehmigt werden.



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von Stefan 5 am 03.02.2010 18:06
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>Minderjähriger auf ebay
@Jennifer:
Ich sags nur ungern aber Sie haben Recht. Habe mich nun näher mit der Thematik auseinandergesetzt und festgestellt, dass es sich tatsächlich nicht um eine Urkundenfälschung handelt.

Tja - welche Straftatbestände bleiben dann überhaupt noch? Wie es aussieht, geht der Delinquent hier mit einer strafrechtlich weißen Weste aus. Glückwunsch!

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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."


von Klagdichreich am 03.02.2010 18:44
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>Minderjähriger auf ebay
quote:
Der Vertrag ist ja nur schwebend unwirksam und kann von den Erziehungsberechtigten genehmigt werden.

Richtig, die Wahrscheinlichkeit ist allerdings eher gering, so wie der TE hier auftritt.

quote:
welche Straftatbestände bleiben dann überhaupt noch?

Wie gesagt, möglicherweise der Eingehungsbetrug, wenn man ihm anhand seines Verhaltens unterstellt, er hätte von Anfang an vorgehabt, eine Zahlung unter Berufung auf seine (verschleierte) Minderjährigkeit zu verweigern.

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von Jennifer_A am 04.02.2010 10:41
Status: Unsterblich (994 Beiträge)
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>Minderjähriger auf ebay
erstens bedanke ich mich bei allen, die mir dabei geholfen haben

ja also ich habe bisher auch 50, mal 70 mal 30 gezahlt, bzw es wurde abgebucht

aber zu dieser zeit hab ich so 5 laptops verkauft und dabei kam die summe raus

ich bin jemand der ein laptop holt, wenn es bei sofort kaufen günstig eingestellt wird

dann verkaufe ich es bei auktion und krieg insgesamt 100 gewinn

bei 5 laps ergibt dies 500 und dafür mach ich nicht die mühe damit eBay 150 davon abzieht

das geht einfach nicht

ich hatte es echt nicht von anfang an vor, aber ich wusste nicht dass es so teuer werden kann

was soll ich sagen

was ist jetzt wenn mich eBay anzeigt

alle meinten das mit eingehungsbetrug aber manche meinen dass kein betrug an sich vorhanden ist

was soll ich jetzt sagen

ich habe nirgends unterschrieben

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von yohici am 05.02.2010 00:53
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>Minderjähriger auf ebay
quote:
ergibt dies 500 und dafür mach ich nicht die mühe damit eBay 150 davon abzieht

Ohne eBay wäre dein Gewinn wie hoch? 0 EUR ???
Die haben dafür gesorgt das du Gewinn machen kannst, also steht denen auch ein Anteil daran zu. Auch wenn eBay in vielen Punkten kritikwürdig ist, was es kostet weis jeder vorher wenn er es liest.

Mit dem gleichen Argument könnte man ja auch Benzin an der Tankstelle klauen?

quote:
aber ich wusste nicht dass es so teuer werden kann

Steht ja im Eingabeformular ... was glaubst du denn was prozentuale Provision bedeutet? Je höher der Preis desto höher die Provision. Je mehr Gewinn du machst desto höher die Provision.

quote:
alle meinten das mit eingehungsbetrug aber manche meinen dass kein betrug an sich vorhanden ist

Bei nichtzahlung wird eBay zumindest dein Konto dort sperren und dein Gewinn wird in Zukunft dort 0 EUR betragen.
Ob es Betrug war oder nicht wird dir dann im Zweifel ein Staatsanwalt oder ein Richter erklären ...

quote:
ich habe nirgends unterschrieben

Wenn du beim Bäcker ein Brötchen kaufst unterschreibst du auch keinen Vertrag. Trotzdem bist du und der Bäcker einen Kaufvertrag eingegangen.
Verträge kannst du in jder Form abschliesen. Schriftlich, mündlich oder sogar durch schweigen.



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von Harry van Sell am 05.02.2010 01:43
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>Minderjähriger auf ebay
quote:
Je mehr Gewinn du machst desto höher die Provision.

Nicht ganz. Ich kann auch Verlust machen und muss dennoch die Provision zahlen. Diese ist vom Umsatz abhängig, nicht vom Gewinn. Aber wahrscheinlich war das auch so gemeint.

Ansonsten stimme ich voll zu. "Ich habe nirgends unterschrieben." ist natürlich kein Argument, da der Vertrag auch stillschweigend durch Nutzung der Dienste zustandegekommen wäre. (Abgesehen davon ist doch wohl eine "digitale Unterschrift" getätigt worden.)



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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."


von Klagdichreich am 05.02.2010 08:58
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>Minderjähriger auf ebay
quote:
Abgesehen davon ist doch wohl eine "digitale Unterschrift" getätigt worden.

Die gibt es zwar formal nicht, wenn keine qualifizierte digitale Signatur verwendet wurde, aber darauf kommt es auch nicht an.

Im übrigen sollte der TE sich im klaren sein, daß er hier eindeutig gewerblich handelt. Er kauft zum Zwecke des Wiederverkaufs, mit Gewinnerzielungsabsicht und nachhaltig. Noch gewerblicher geht es nicht. Und die Geringfügigkeitsgrenzen dürfte er auch weit überschreiten.
Dann kommt also zum Ärger mit eBay und den Käufern auch noch das Finanzamt, das sicherlich seinen Teil vom Kuchen haben möchte.
Und mit noch mehr Pech kassiert er teure Abmahnungen von Mitbewerbern, die es sicher nicht lustig finden, daß er "von privat" und "ohne Gewährleistung" und ohne Impressum und Widerrufsbelehrung und ... verkauft.

Prost Mahlzeit!

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von Jennifer_A am 05.02.2010 11:29
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>Minderjähriger auf ebay
@Klagdichreich
quote:
Diese ist vom Umsatz abhängig, nicht vom Gewinn. Aber wahrscheinlich war das auch so gemeint.

Stimmt, ich meinte natürlich den Umsatz.


quote:
Die gibt es zwar formal nicht, wenn keine qualifizierte digitale Signatur verwendet wurde,

Klagdichreich meinte wohl die Klicks auf 'AGB akzeptiert' und 'Anmelden'.




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von Harry van Sell am 05.02.2010 19:19
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