Hallo Forumsgemeinde,
bei einer Gerichtsverhandlung vor dem Jugendgericht gegen einen 17-/18-Jährigen wg. Körperverletzung ist mein Sohn (15 Jahre) als Zeuge geladen.
In diesem Zusammenhang hätte ich 2 Fragen.
a) ist eine solche Verhandlung generell "nicht öffentlich" ?
b) wenn dem so ist, darf ich als Erziehungsberechtigter meinen Sohn in die Verhandlung begleiten ?
Danke schonmal für etwaige Antworten
Gruß, park8
Minderjähriger Zeuge bei Gerichtsverhandlung
22. November 2011
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Frage vom 22. November 2011 | 13:33
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 3x hilfreich)
Minderjähriger Zeuge bei Gerichtsverhandlung
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 22. November 2011 | 14:47
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
a) Ja
b) Ja
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#2
Antwort vom 22. November 2011 | 14:48
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
a) Ja
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