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Minderjähriger Käufer in Ebay - Ungültig?

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Minderjähriger Käufer in Ebay - Ungültig?

Hallo,

meine Name ist Max Schaffer und bin 17 Jahre alt.
Ich habe vor einer guten halben Stunde ein iPhone 3G bei der Internet-Auktionsplatform Ebay ersteigert. Was ich mir aber eigentlich kaufen wollte ist das iPhone 3GS und dementsprechend ärgere ich mich gerade über den Fehlkauf, nach erstiger Freude über den guten Preis :S

Der Verkäufer hat das Inserat geschickt gestalltet, sodass in der Suchfunktion für "3GS" auch seine Auktion zu sehen war.
Ich habe ihn bereits schon angeschrieben, ob er mir den Gefallen tun würde und auf Kulanz die Aktion rückgängig machen würde, momentan warte ich auf die Antwort.

Nun aber meine Frage: Hat dieser Kauf eigentlich stadtgefunden, denn Minderjährige haben auf Ebay nichts verloren.
Würde mich über jede Antwort freuen, die mir weiterhilft.


Mit freundlichen Grüßen
Max Schaffer

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von maxschaffer am 15.07.2010 23:02
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 12077 weitere Beiträge zum Thema "EBAY".


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>Minderjähriger Käufer in Ebay - Ungültig?
--- editiert vom Admin


von guest-12326.07.2010 01:12:05 am 15.07.2010 23:35
Status: Legende (232 Beiträge)
Userwertung:  1,2  von 5 (von 25 User(n) bewertet)

>Minderjähriger Käufer in Ebay - Ungültig?
Hallo, war es Ihr Account, denn dann gilt, meine ich, das einzige was hier einen Vorwurf rechtfertigt, die Tatsache, dass sich ein Minderjähriger bei eBay angemeldet hat.
Dies verstößt zwar gegen die ebay AGBs, hat aber mit dem eigentlichen Kaufvertrag nix zu tun. Als Folge kann ein Ausschluß von ebay drohen, da Sie aber eh nicht angemeldet sein dürfen ist das eh egal.

Aber:Ab 16 ist man schon soweit geschäftsfähig das man wohl ein iPhone kaufen darf, also ist das ein beschränkt rechtskräftiger Kaufvertrag.
Man spricht landläufig vom sogenannten Taschengeld-Paragraphen: Dies beschreibt, dass ein Jugendlicher jene Dinge von seinem Taschengeld erstehen darf, die in seinem eigenem Verfügungsrahmen liegt.

Zitat:
§ 110 BGB - Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.




Eine klar definierte Höchstgrenze besteht daher nicht.

Welche Grenze hier im Einzelfall gilt, müsste dann wohl ein Richter klären.

Komplizierter wird es wenn es der Account eines anderen ist. Denn dann haftet Inhaber.

quote:
Das Amtgericht Frankfurt verurteilte einen Ebay-Accountinhaber zur Zahlung von 400 Euro für ein Mobiltelefon, das der 16-jährige Sohn ohne Einwilligung des Vaters ersteigert hatte (AZ 32 C 2689/09-48).
Dieses Urteil bestätigt andere ähnliche Urteile aus der Vergangenheit, in denen Inhaber von Ebay-Accounts grundsätzlich für die Nutzung durch Unberechtigte haften.



Möglich wäre hier imho nur eines
quote:
§ 119 BGB- Anfechtbarkeit wegen Irrtums
1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.


das dann mit Bezug auf

quote:
Der Verkäufer hat das Inserat geschickt gestalltet, sodass in der Suchfunktion für "3GS" auch seine Auktion zu sehen war.



Gruss
Fulgora




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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

-- Editiert am 16.07.2010 01:37

-- Editiert am 16.07.2010 01:38


von Fulgora am 16.07.2010 01:34
Status: Philosoph (774 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 35 User(n) bewertet)

>Minderjähriger Käufer in Ebay - Ungültig?
Fulgora, der §110 BGB ist aber nur relevant, wenn schon bezahlt wurde.

Woher sollte denn auch ein Außenstehender entscheiden, ob der Minderjährige, der noch nicht bezahlt hat, nun entsprechende "eigene Mittel" überhaupt hat?

Der Vertrag ist ohne Einschränkung schwebend unwirksam, ohne Zustimmung der Eltern geht nix.
Dein Hinweis auf die mögliche Schadensersatzpflicht des Accountinhabers, wenn es nicht der Account des minderjährigen Käufers war, ist natürlich richtig.

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von TrueBlood am 16.07.2010 10:43
Status: Unsterblich (962 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 53 User(n) bewertet)

>Minderjähriger Käufer in Ebay - Ungültig?
Danke zunächst einmal für die schnelle Antwort, hat mir schon etwas weitergeholfen. Vielleicht noch einen weiteren Aspekt, der interessant sein könnte:

Ich habe den Artikel mit dem eBay Konto meiner Mutter ersteigert, sie weiß von dem Kauf nichts, da sie momentan im Urlaub ist, bzw. habe ich ihr sie im Allgemeinen nicht um die Erlaubnis gefragt.

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von maxschaffer am 16.07.2010 12:33
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Minderjähriger Käufer in Ebay - Ungültig?
Autsch.
quote:
Ich habe den Artikel mit dem eBay Konto meiner Mutter ersteigert, sie weiß von dem Kauf nichts, da sie momentan im Urlaub ist, bzw. habe ich ihr sie im Allgemeinen nicht um die Erlaubnis gefragt.




dann kommt das hier voll zum tragen:
quote:
Das Amtgericht Frankfurt verurteilte einen Ebay-Accountinhaber zur Zahlung von 400 Euro für ein Mobiltelefon, das der 16-jährige Sohn ohne Einwilligung des Vaters ersteigert hatte (AZ 32 C 2689/09-48).
Dieses Urteil bestätigt andere ähnliche Urteile aus der Vergangenheit, in denen Inhaber von Ebay-Accounts grundsätzlich für die Nutzung durch Unberechtigte haften.



Es könnte in diesem Falle auch schwer werden auf § 119 BGB- Anfechtbarkeit wegen Irrtums, zu pochen, denn das könnte nur der Accountinhaber, da der aber nichts davon wusste sieht es wohl mau aus.

Wenn sich der Verkäufer nun schlau macht und sich quer stellt dann hast du bzw. deine Mutter wohl demnächst ein iPhone G3 im Besitz oder eine Schadensersatzforderung im Haus.

Gruss
Fulgora

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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"


von Fulgora am 16.07.2010 12:50
Status: Philosoph (774 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 35 User(n) bewertet)

>Minderjähriger Käufer in Ebay - Ungültig?
quote:

Zitat von Fulgora:

Hallo, war es Ihr Account, denn dann gilt, meine ich, das einzige was hier einen Vorwurf rechtfertigt, die Tatsache, dass sich ein Minderjähriger bei eBay angemeldet hat.
Dies verstößt zwar gegen die ebay AGBs,


..und gegen das StGB, da er sich dann der "Fälschung beweiserheblicher Daten" schuldig gemacht hätte, indem er bei Accounteröffnung ein falsches Geburtsdatum angegeben hat. § 269 StGB.






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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"


von !!Streetworker!! am 16.07.2010 12:56
Status: Tao (17931 Beiträge)
Userwertung:  4,5  von 5 (von 218 User(n) bewertet)

>Minderjähriger Käufer in Ebay - Ungültig?
Wo wäre denn da die "Urkunde"? Ich sehe hier eine straflose Lüge, solange man den Account nicht bewußt in der Absicht eröffnet, sich bei Zahlungsforderungen auf seine Minderjährigkeit zu berufen (dann allerdings §263 StGB, kein 269er).

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von TrueBlood am 16.07.2010 13:16
Status: Unsterblich (962 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 53 User(n) bewertet)

>Minderjähriger Käufer in Ebay - Ungültig?
Danke nochmals, hat mir sehr geholfen, bzw. leider nur im negativen Sinne
, trotzdem Danke an Alle.
Werde das jetzt irgendwie regeln, versuchen das Teil irgendwie wieder los zu bekommen, aber aus Fehlern lernt man nunmal am Besten (;

Gruß Max


von maxschaffer am 16.07.2010 14:59
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Minderjähriger Käufer in Ebay - Ungültig?
Nochmals ich, allerletztes Mal, versprochen (;

Und zwar habe ich folgendes entdeckt:
quote:
Wenn der Verkäufer jedoch nicht auf Ihre Lösungsvorschläge eingeht, sollten Sie bedenken, dass Sie sich rechtlich verpflichtet haben, den Artikel zu kaufen. Falls Sie also nicht bezahlen, obwohl der Verkäufer darauf besteht, bekommen Sie einen Vermerk wegen eines nicht bezahlten Artikels in Ihrem Mitgliedskonto.


Heißt das also, wenn Käufer sich weigern zu bezahlen, dass man jediglich einen "Hinweis" auf dem Profil bekommt?
Ich dachte, dass der Käufer dann erstmal eine deftige Anzeige per Post nach Hause bekommt?

Ihr wisst doch bestimmt wieder mehr als ich.

Gruß



von maxschaffer am 16.07.2010 16:48
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Minderjähriger Käufer in Ebay - Ungültig?
quote:
Wenn der Verkäufer jedoch nicht auf Ihre Lösungsvorschläge eingeht, sollten Sie bedenken, dass Sie sich rechtlich verpflichtet haben, den Artikel zu kaufen. Falls Sie also nicht bezahlen, obwohl der Verkäufer darauf besteht, bekommen Sie einen Vermerk wegen eines nicht bezahlten Artikels in Ihrem Mitgliedskonto.

Das bezieht sich nur auf Ebay, nicht auf zivilrechtliche Ansprüche des Verkaufers.

Der Verkäufer kann sich selbstverständlich jeder erlaubten rechtlichen Mittel bedienen. eBay ist in diesem Falle ja nicht der Verkäufer sondern der "Vermittler".

Der Verkäufer wird wenn er sich auskennt alles Ausschöpfen , von Mahnung über Mahnbescheid bis zum gerichtlichen Vollstreckungsbescheid.

Oder im ganz krassen Fall, das Gerät von einem "Bekannten" (Thema: eingeschränkter Käuferkreis ) günstig ersteigern lassen und dann die Differenz einklagen. Dann haben Sie weder Gerät und trotzdem sind Sie viel Geld los.

Gruss
Fulgora



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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

-- Editiert am 16.07.2010 18:24


von Fulgora am 16.07.2010 18:23
Status: Philosoph (774 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 35 User(n) bewertet)


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

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