>Minderjähriger Käufer in Ebay - Ungültig?
Hallo, war es Ihr Account, denn dann gilt, meine ich, das einzige was hier einen Vorwurf rechtfertigt, die Tatsache, dass sich ein Minderjähriger bei
eBay angemeldet hat.
Dies verstößt zwar gegen die ebay AGBs, hat aber mit dem eigentlichen
Kaufvertrag nix zu tun. Als Folge kann ein Ausschluß von ebay drohen, da Sie aber eh nicht angemeldet sein dürfen ist das eh egal.
Aber:Ab 16 ist man schon soweit geschäftsfähig das man wohl ein iPhone kaufen darf, also ist das ein beschränkt rechtskräftiger Kaufvertrag.
Man spricht landläufig vom sogenannten Taschengeld-Paragraphen: Dies beschreibt, dass ein Jugendlicher jene Dinge von seinem Taschengeld erstehen darf, die in seinem eigenem Verfügungsrahmen liegt.
Zitat:
§ 110 BGB - Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Eine klar definierte Höchstgrenze besteht daher nicht.
Welche Grenze hier im Einzelfall gilt, müsste dann wohl ein Richter klären.
Komplizierter wird es wenn es der Account eines anderen ist. Denn dann haftet Inhaber.
quote:
Das Amtgericht Frankfurt verurteilte einen Ebay-Accountinhaber zur Zahlung von 400 Euro für ein Mobiltelefon, das der 16-jährige Sohn ohne Einwilligung des Vaters ersteigert hatte (AZ 32 C 2689/09-48).
Dieses Urteil bestätigt andere ähnliche Urteile aus der Vergangenheit, in denen Inhaber von Ebay-Accounts grundsätzlich für die Nutzung durch Unberechtigte haften.
Möglich wäre hier imho nur eines
quote:
§ 119 BGB- Anfechtbarkeit wegen Irrtums
1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
das dann mit Bezug auf
quote:
Der Verkäufer hat das Inserat geschickt gestalltet, sodass in der Suchfunktion für "3GS" auch seine Auktion zu sehen war.
Gruss
Fulgora
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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"
-- Editiert am 16.07.2010 01:37
-- Editiert am 16.07.2010 01:38
von Fulgora am 16.07.2010 01:34
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