Minderjährige in Berufsausbildung

29. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.02.2015 10:42:43
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 21x hilfreich)
Minderjährige in Berufsausbildung

Hallo,

ich möchte mal vorfühlen ;-) da Tochter zwar in Berufsausbildung ist aber der aktuelle Nettoverdienst noch nicht genau feststeht, da der Einkommensbescheid für Ende August des Arbeitgeber noch nicht feststeht.

Dennoch folgendes: Tochter (17,) ist ab August 2011 wieder (nach Abruch der ersten Ausbildung nach nur 6 Monaten) in Berufsausbildung und hat einen Nettoverdienst von 315,50 Euro (vorbehaltlich der Neuberechnung des JA). Tochter bewohnt eine Wohnung in Berlin, ist jedoch nicht als Mieterin im Mietvertrag eingetragen, sondern deren Mutter!
Die Miete zahlt die Tochter in Höhe von 327,08 Euro wohl an deren Mutter. Lt den unterhaltsrechtlichen Leitlinien ist das KG Berlin zuständig.
Die Kindesmutter ist beruflich in ein anderes Bundesland verzogen.

In dieser Wohnung (knapp 90 qm) wohnt ein weiterer Fam. Angehöriger, die die Miete in HÖhe von insg. 654,16 Euro teilen.

Mein bereinigtes Einkommen: 2511,49 Euro/monatlich bereintigtes Einkommen der KM: 1774,53 Euro/monatlich Tochter (s.o.) hat seit 01.08.2011 ein Nettoeinkommen von 315,50 Euro

Lt. des JA rechnet dieses mit einem erhöhten Wohnbedarf von 717,08 Euro (Wohnbedarf 670 Euro + 47,08 Euro).
Ob dies so gerechtfertigt ist, weiß ich nicht?

Mit welchen Unterhalt habe ich ab August 2011 zu rechnen?

Nach Recherche erhält Tochter (minderjährig, nicht als Mieterin in Mietvertrag eingetragen) wohl kein BAB.

Gruß PitHegau

-- Editiert PitHegau am 29.08.2011 14:10

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



29 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
guest-12311.02.2015 10:42:43
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo,

die KM hat keine Einnahmen durch die Wohnung, das sie die Wohnung ja weiterhin behält und dafür die Miete zahlt.
Die Tochter, ebenfalls der weitere Verwandte zahlt für das Bewohnen der Wohnung den Anteil an die KM.
Die KM wohnt ja wiederum wo anders und dessen Miete muss die kM ja auch zahlen.

Des weitern habe ich den Unterhalt auch ohne erhöhten Wohnbedarf errechnen lassen. Dies macht nur einen Unterschied von ca 15 Euro aus.
Deshalb einen Rechtsstreit mit Ungewissheit des Ausganges beginnnen?
Ich weiß nicht. Würdest du das machen?

Ich habe noch einem 11 jährigem Kind Unterhalt zu leisten.

Wie sieht die ganze Sache jetzt aus?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

"Wie sieht die ganze Sache jetzt aus? "

Möglicherweise so, Pit, wie auf TE in bereits 88 Antworten beschrieben.

SG

Berry

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.02.2015 10:42:43
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo,

heute habe ich beim Jobcenter angerufen und die haben sofort den Sachverhalt aufgenommen.
Die schicken jetzt der Tochter die Unterlagen zu. Und die muss die Unterlagen dann an die ET weiterreichen zwecks deren Einkommen.

Nach Eingang der ausgefüllten Unterlagen wird vom Jobcenter geprüft in wie weit die Voraussetzungen vorliegen.

Ab September müsste ich ja den Unterhalt überweisen. Aber wie sieht das nun hinsichtilch einer eventuell gewährenden BAB-Auszahlung aus?

Kann die Unterhaltszahlung, vorrausgesetzt es gäbe BAB, ab sofort bis auf weiteres ausgesetzt werden?
Was ist mit der schriftlichen Aufforderung des JA von 149 Euro Unterhalt? Dies ist doch mit einem Titel gleichzusetzen.

Pit Hegau

-- Editiert PitHegau am 31.08.2011 16:03

1x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
guest-12311.02.2015 10:42:43
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo Nick,

lt. Jugendamt verdient Tochter vorbehaltlich der Unterhaltsberechnung bzgl des Ausbildungsvertrages 400 Euro Brutto und 135,50 Euro netto.
Erst wenn die erste Gehaltsabrechnung der Tochter kommt, wird die Neuberechnung vorgenommen.
Mein bereinigtes Einkommen: 2511,49 Euro/monatlich
bereintigtes Einkommen der KM: 1774,53 Euro/monatlich

Ich hatte vormals eine Urkunde unterzeichnet. Diese ging noch von 398 Euro aus. Jetzt wo Tochter wieder in Ausbildung ist und Einkommen hat, erhalte ich per Schreiben nach Neuberechnung die neue Unterhaltshoehe. Das war aber die letzten Jahre immer so. Wenn sich etwas geaendert hat, wurde dies schriflich mitgeteilt.

Die erste Ausbildung wurde nach nem halben Jahr abgebrochen. Der neue Unterhalt wurde ebenfalls per Schreiben mitgteilt. Das geht aber so in Ordnung.

Gruss Pit Hegau


-----------------
""

-- Editiert PitHegau am 31.08.2011 20:04

1x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
guest-12311.02.2015 10:42:43
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 21x hilfreich)

Das Jugendamt geht schon lange nicht mehr von diesen 398 Euro aus. Vieles hat sich seit über einem Jahr geändert. FSJ, dann wieder ohne Arbeit, Ausbildung, dann abgebrochen, ohne Arbeit, Wohnung, nicht Wohnung, wieder Ausbildung.
Jedesmal wurde der Unterhalt mittels Schreiben mitgteilt.

KM hat meines Wissens noch ein Kind, vielleicht 6 oder 8 Jahre alt.

Lt. Berechnung geht das JA ja von einem aktuellen Unterhaltsbetrag ab ca 149 Euro aus.
Das JA geht noch von einem erhöhten Wohnbedarf (47,08 Euro) aus. Tochter zahlt anteilg Miete von 327,08 Euro

kurzer Abriss:
- ab 01.02.2011 hat Kind eine Berufsausbildungsstelle
- die Berufsausbildungsstelle des Kindes ist innerhalb einer halben
Stunde erreichbar
- am 01.04.2011 zieht Kindesmutter in ein anderes Bundesland
- 17j Kind bewohnt weiterhin vormals Mütterliche Wohnung
- weiterhin wohnt in dieser Wohnung der Bruder der Kindesmutter
- Mieterin ist lt. Mievertrag weiterhin die Kindesmutter
- am 31.05.2011 Kündigung der Ausbildungsstelle des Kindes durch AG
- Juni und Juli ohne Arbeit
- ab 01.08.2011 Ausbildungsstelle

Gruß Pit Hegau

-- Editiert PitHegau am 31.08.2011 20:34

1x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
guest-12311.02.2015 10:42:43
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 21x hilfreich)

Das JA errechnete aber eine Unterhaltshöhe von 149 Euro. Dies ist weit weniger als die 170,50 Euro.

Des Weiteren habe ich heute bei der AfA zwecks BAB angerufen. Der Antrag auf BAB wird der Tochter zugesandt. Diese muss dann die ET zwecks deren Einkommen anschreiben.

BAB ist doch vorrangig vor Unterhaltsberechnung. Also müsste doch erst der Bescheid des AfA abgewaret werden?

Und dann könnte es ja auch sein, dass gar kein Unterhalt mehr zu zahlen ist?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
guest-12311.02.2015 10:42:43
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 21x hilfreich)

Also, dann teile ich dem JA schriftlich mit, dass vor der Unterhaltsberechnung erst der Bescheid des AfA abzuwarten ist.


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Mal zum Thema BAB:

5. Wohnort von Auszubildenden nicht bei den Eltern

Azubi können nur Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, wenn sie nicht mehr bei den Eltern wohnen!
Wenn du unter 18 Jahre bist, bekommst du nur dann BAB, wenn du nicht mehr zu Hause wohnen kannst,

weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt ist (rund eine Stunde für den einfachen Weg);
weil du ein Kind hast;
weil du verheiratet bist;
weil du aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht mehr zu Hause wohnen kannst;

Und was davon trifft jetzt zu, um BAB zu beantragen?


-----------------
"gruß azrael"

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12311.02.2015 10:42:43
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 21x hilfreich)

Also Tochter (17) ist minderjährig und bewohnt die Wohnung der Mutter in Berlin. In der Wohnung wohnt noch ein weiterer Verwandter (Bruder der KM). Beide teilen sich die Miete und zahlen diese an die Mutter. Die Mutter ist die Mieterin lt. Mietvertrag (So sagt das die KM.
Die Mutter ist seit dem April 2011 in ein anderes Bundesland verzogen.
Die Ausbildungsstelle der Tochter ist in Berlin. Die Ausbildungsstelle in Berlin ist von der Wohnung der Tochter in Berlin innerhalb der Stunde erreichbar...

Das müsste doch für einen ggf. positiven BAB-Bescheid reichen?

-- Editiert PitHegau am 31.08.2011 22:34

-- Editiert PitHegau am 31.08.2011 22:44

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Nö.

-----------------
"gruß azrael"

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12311.02.2015 10:42:43
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 21x hilfreich)

Warum nicht?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort


#19
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Nach wie vor wurde nämlich nicht die Frage beantwortet, warum eine 17jährige alleine wohnt.

Wurde doch mehrmals. Weil die Mutter berufsbedingt in ein anderes Bundeslangd gezogen ist und die Tochter sich zum damaligen Zeitpunkt noch in einer Berufsausbildung befand in Berlin befand. Muss eine 17-jährige mit ihrer Mutter mitziehen?

-----------------
"gruß azrael"

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12311.02.2015 10:42:43
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 21x hilfreich)

Was jetzt? Sind nund die persönlichen Voraussetzungen für BAB gegeben oder nicht?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)


http://www.arbeitsagentur.de/nn_26036/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A072-berufliche-Qualifizierung/Allgemein/BAB-Gesamtbedarf.html


Außerhalb des Haushalts der Eltern (Verweisung auf den Haushalt der Eltern nicht möglich) 348 Euro Grundbedarf + 149 Euro Pauschale für Miete + maximal 75 Euro Zuschlag, soweit die nachweisbaren Mietkosten 149 Euro übersteigen


Die Kindesmutter ist ebenfalls Unterhaltspflichtig.



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12311.02.2015 10:42:43
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 21x hilfreich)

@meri

Heißt das, Tochter erhält ggf. BAB?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Sehe ich so. Jedenfalls ist es einer der Fälle, in denen es nachvollziehbar ist, dass ein Azubi einen eigenen Hausstand führen muss.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12311.02.2015 10:42:43
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 21x hilfreich)

Ok, danke, dann bin ich sicherer ;-)
Bin grad am Verfassen des Fax ans Jugendamt. Denn gestern mittag habe ich über die AfA den BAB-Antrag angefordert. Die AfA gab an, den Antrag direkt an die Tochter zu senden.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort


#26
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

"Muss eine 17-jährige mit ihrer Mutter mitziehen?

@Nick_19:
Nein, nicht unebdingt.
Wenn sich jedoch dadurch ihr Finanzbedarf erhöht und dieser durch öffentliche Gelder gedeckt werden soll, sollte sie das sehr wohl."

Du meinst, sie sollte das sehr wohl tun. Aber das nicht unbedingt.
Hast du irgendeine Rechtsgrundlage, die deine MEINUNG bestätigt?

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend,

quote:
@Nick_19:
Nein, nicht unebdingt.
Wenn sich jedoch dadurch ihr Finanzbedarf erhöht und dieser durch öffentliche Gelder gedeckt werden soll, sollte sie das sehr wohl."


Quatsch, wenn das Elternteil wegzieht, und das volljährige Kind im bisherigen Umfeld verbleiben möchte, muss doch das volljährige Kind nicht dem Elternteil hinterherziehen. Selbst wenn es dann auf Transferleistungen angewiesen wäre.

quote:
Hast du irgendeine Rechtsgrundlage?


Darum würde auch ich bitten.

LG nero


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort


#29
 Von 
guest-12311.02.2015 10:42:43
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo,

nach Rücksprache mit JA ist nun die Unterhaltsberechtigte (Kind) und die KM in die Vorgehens- und Zahlungsweise involviert.
Ein eventueller positver BAB-Bescheid wird nun lt. JA in die Unterhaltsberechnung mit eingezogen.

Und das nun alles ohne Stress. Für mich sah das vor Monaten noch nach einem gewaltigen Rechtsstreit aus.

Man bemerke:
Ich hatte lediglich am 31.08.11 beim JobCenter angerufen, die nahmen den Sachverhalt und gaben an, den BAB-Antrag direkt an die Tochter zu versenden.
Danach wird der rückgesandte BAB-Antrag geprüft und der Bescheid erlassen.
Beim möglichen positiven BAB-Bescheid wird eine Zahlung rückwirkend zum August 2011 vorgenommen.

Danke ans Forum.

Gruß Pit Hegau

-- Editiert PitHegau am 02.09.2011 14:05

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.266 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen