Hallo.....ich hab eine Frage....an wen werden Anhörungsbogen/vorladung bei minderjährigen adressiert?
Also an die Erziehungsberechtigten oder die betreffende person selbst??
Vielen dank schonmal!
Minderjährig - an wen adressiert??
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Guten Tag,
diese werden an den gesetzlichen Vertreter (zB Eltern) adressiert.
Mit freundlichen Grüßen,
- J. Roenner -
Das ist für Strafsachen richtig. Jedoch ist bei Minderjährigen in Strafsachen (zumindest bei uns in Niedersachsen) eher die polizeiliche Vernehmung als ein Anhörungsbogen die Regel.
Bei OWi-Sachen (z.B. kaputtes Roller-Licht) ist der Bogen direkt an den Betroffenen adressiert, auch wenn dieser noch minderjährig ist.
-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Dankeschön!
Können sie mir vielleicht noch schreiben, wie das dann bei "Beleidung" als straftat aussehen würde?
Danke!!!
Wie Kollege Roenner schon schrieb, wenn Du nicht direkt zur Polizei vorgeladen wirst, wird der Bogen wohl an die Eltern adressiert werden, bzw. sie werden (bei Vorladung) eine Mitteilung erhalten, daß gegen Dich ein Ermittlungsverfahren läuft.
Allerdings funktioniert das in der Praxis nicht immer. Es kann schon mal vorkommen, daß ein MJ ohne Wissen der Eltern vernommen wird. Das ist aber nicht zulässig.
-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Alles klar, dankeschön!
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
14 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
74 Antworten
-
54 Antworten