Minderjährigkeit und Verträge?

5. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Carl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Minderjährigkeit und Verträge?

Hallo,

ich bin minderjährig und benötige im Normalfall die schriftliche Einwilligung meiner Eltern um einen schriftlichen Vertrag zu schliessen. Wie sieht es aber aus wenn ich der Vertragsverfasser bin und Inhaber einer Firma (mit Gewerbeschein, etc.)? Müssen dann meine Eltern ebenfalls auf den Verträgen unterschreiben bzw. erwähnt werden wenn ich diesen Vertrag mit einem Kunden schliesse?

mfg,

Carl

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
maître
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 35x hilfreich)

Zur Eröffnung des Gewerbebetriebs ist neben der Genehmigung der Eltern die des Vormundschaftsgerichts erforderlich.
Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann ein Minderjähriger Geschäfte, die zum Betrieb des Geschäftes dienen, völlig selbständig vornehmen.

Martin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Carl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Info! Zwar hab ich noch nichts von einem Vormundschaftsgerichts gehört von denen die minderjährig ein Gewerbe aufgemacht haben, aber ich nehme mal stark an dass du Recht hast. Welche Vorraussetzungen müssen geschaffen werden bzw. vorhanden sein, damit das Vormundschaftsgerichts mich, mit grosser Wahrscheinlichkeit, als reif genug empfindet um mich als völlig selbstständig zu erklären? Wissen Sie vielleicht auch wie lange die Beantragung eines Gewerbescheins für Minderjährige in etwa dauert?

0x Hilfreiche Antwort

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