Eine Minderjährige Person unterschreibt einen einen-jahr-andauernden Vertrag, unter Verwendung des Namen eines volljährigen Geschwisters. Welche Konsequenzen sind zu erwarten, wenn man den Vertragspartner darauf hinweist und verlangt den Vertrag aufzulösen?Danke im Voraus.
Der Vertrag bleibt schwebend unwirksam, wenn die Voraussetzungen der §§107 ff. BGB vorliegen.
Ob man dem Jugendlichen einen Eingehungsbetrug (Leistung unter Täuschung über die Minderjährigkeit nutzen in der Absicht, sich bei Zahlungsforderungen dann auf seine Minderjährigkeit zu berufen) nachweisen kann, steht in den Sternen.
Das volljährige Geschwister hat jedenfalls keine Konsequenzen zu beachten.