>Minderjähriger auf ebay
quote:
denn ich bin minderjährig und minderjährige dürfen nicht über taschengeld hinausgreifende zahlungen in anspruch nehmen
Das ist so nicht ganz richtig. Wenn du gewerblich Laptops verkaufst (und das hast du, auch wenn du kein Gewerbe angemeldet hast), kannst du die Leistung ja problemlos mit eigenen Mitteln (nämlich deinem Gewinn) bewirken. Das geht dann ja schon ein gutes Stück über "Taschengeld" hinaus.
Es ist nun mal so, you can't have the cake and eat it.
Wenn du auf eBay also schon Umsatz im vierstelligen Bereich machst, kannst du dich hinterher nicht mehr auf den "Jugendlichen, der nur Taschengeld zur Verfügung hat" herausreden.
Und wie ich schon schrieb, wenn du nicht zahlst, hat eBay natürlich die üblichen Mittel eines jeden nachkartenden Deutschen, dir noch ordentlich in die Suppe zu spucken. Alleine eine Meldung beim Finanzamt dürfte dir so einiges an Folgekosten bescheren, weil du deine gewerblichen Einnahmen versteuern müßtest. Ob dann auch noch ein Steuerhinterziehungsverfahren kommen kann, müßte mal ein Steuerspezi sagen.
Und die Betrugsnummer ist dann auch noch nicht vom Tisch, denn daß du einerseits gewerblich auf eBay handelst, andererseits aber nicht gewußt haben willst, daß du Gebühren dann nicht bezahlen mußt, weil dein Vertrag mit eBay schwebend unwirksam ist, wird man dir vermutlich nicht glauben.
Und wie gesagt, sobald man dir begründet unterstellen kann, du hättest von Anfang an vorgehabt, die Zahlung der eBay-Gebühren mit Verweis auf deine Minderjährigkeit zu verweigern (und damit faktisch eBay das Risiko für dein gewerbliches Handeln aufzubürden), haben wir den glatten Eingehungsbetrug.
Es könnte also angeraten sein, die Forderung von eBay zu bezahlen, um den möglichen Folge-Ärger zu minimieren. Aber das mußt du selbst wissen, ob du aus reiner Sturheit eine schon blöd gelaufene Sache noch weiter eskalieren lassen willst.
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von Jennifer_A am 09.02.2010 16:40
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