Minderjähriger auf ebay

Leserwertung: 
3,0 (von 2)
 Thema bewerten!

925 Aufrufe
>Minderjähriger auf ebay
@TE

Sorry, aber noch hochnäsiger gehts nicht mehr oder?
quote:
bei 5 laps ergibt dies 500 und dafür mach ich nicht die mühe damit ebay 150 davon abzieht

das geht einfach nicht
Was für einen Zeitaufwand hast du dabei gehabt? All zu groß düfte dieser kaum gewesen sein. Nach deiner Rechnung hast du "gerade mal" 350Euro für dich dabei rausbekommen, manch Auszubildender muß dafür einen Monat lang arbeiten gehen!

Ich bin ja mal gespannt, was du sagen wirst, wenn du zum ersten mal einen Arbeitsvertrag unterschreiben wirs, unter 100Euro Stundenlohn wird dir wohl nichts gut genug sein oder?

-----------------
""


von lesen-denken-handeln am 05.02.2010 21:34
Status: Praktikant (27 Beiträge)
Userwertung:  1,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Minderjähriger auf ebay
hallo lesen-denken-handeln,

aber was schreibst du da denn für sachen

um 500 zu kriegen recherchiere ich 2 monate

und die kosten sind auch von 2 monaten

ich meine ich arbeite auch samstags und nach der schule etwas um 400 monatlich zu kriegen

aber glaub mir ich weiß was es heißt zu arbeiten

denk nicht jeder ist am anfang so unerfahren wie du

-----------------
""



von yohici am 09.02.2010 14:28
Status: Praktikant (19 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Minderjähriger auf ebay
--- editiert vom Admin


von guest-12301.03.2010 10:56:13 am 09.02.2010 14:57
Status: Legende (304 Beiträge)
Userwertung:  1,9  (von 29 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Minderjähriger auf ebay
Also dann mal an alle

ich hab jetzt nicht viel geld in der hand und möchte diese gebühren nicht zahlen

werde ich jetzt trotzdem zahlen müssen?

ich denke nicht oder?

nochmal an alle:

ich bin kein betrüger, warum sollte ich betrügen

ich wusste echt nicht dass man gebühren zahlen muss, die so hoch sind

kommt nicht mit alternativen sondern eher mit aussagekräftigen sätzen die genau auf meine fragen eingehen

ich bedanke mich bei allen die mir hier besonders hilfreich sein konnten

gerade die letzten haben mich voll verwirrt, daher möchte ich von den guten usern eine gute antwort ob ich einfach als 16 jähriger es zahlen muss

denn ich bin minderjährig und minderjährige dürfen nicht über taschengeld hinausgreifende zahlungen in anspruch nehmen

bittteee und bitte sagt mmir nicht ob ich was im leben falsch mache

ich werde ab sofort nur noch arbeitn und sowas wie ebay ganz unterlassen

aber trotzdem nochmal: keine unverschämten antworten

ich will nicht hören daass ich was falsch mache sondern möächte wissen ob ich zahlen muss oder nicht

danke

-----------------
""


von yohici am 09.02.2010 15:38
Status: Praktikant (19 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Minderjähriger auf ebay
quote:
denn ich bin minderjährig und minderjährige dürfen nicht über taschengeld hinausgreifende zahlungen in anspruch nehmen

Das ist so nicht ganz richtig. Wenn du gewerblich Laptops verkaufst (und das hast du, auch wenn du kein Gewerbe angemeldet hast), kannst du die Leistung ja problemlos mit eigenen Mitteln (nämlich deinem Gewinn) bewirken. Das geht dann ja schon ein gutes Stück über "Taschengeld" hinaus.

Es ist nun mal so, you can't have the cake and eat it.

Wenn du auf eBay also schon Umsatz im vierstelligen Bereich machst, kannst du dich hinterher nicht mehr auf den "Jugendlichen, der nur Taschengeld zur Verfügung hat" herausreden.

Und wie ich schon schrieb, wenn du nicht zahlst, hat eBay natürlich die üblichen Mittel eines jeden nachkartenden Deutschen, dir noch ordentlich in die Suppe zu spucken. Alleine eine Meldung beim Finanzamt dürfte dir so einiges an Folgekosten bescheren, weil du deine gewerblichen Einnahmen versteuern müßtest. Ob dann auch noch ein Steuerhinterziehungsverfahren kommen kann, müßte mal ein Steuerspezi sagen.

Und die Betrugsnummer ist dann auch noch nicht vom Tisch, denn daß du einerseits gewerblich auf eBay handelst, andererseits aber nicht gewußt haben willst, daß du Gebühren dann nicht bezahlen mußt, weil dein Vertrag mit eBay schwebend unwirksam ist, wird man dir vermutlich nicht glauben.
Und wie gesagt, sobald man dir begründet unterstellen kann, du hättest von Anfang an vorgehabt, die Zahlung der eBay-Gebühren mit Verweis auf deine Minderjährigkeit zu verweigern (und damit faktisch eBay das Risiko für dein gewerbliches Handeln aufzubürden), haben wir den glatten Eingehungsbetrug.

Es könnte also angeraten sein, die Forderung von eBay zu bezahlen, um den möglichen Folge-Ärger zu minimieren. Aber das mußt du selbst wissen, ob du aus reiner Sturheit eine schon blöd gelaufene Sache noch weiter eskalieren lassen willst.

-----------------
""


von Jennifer_A am 09.02.2010 16:40
Status: Unsterblich (994 Beiträge)
Userwertung:  2,4  (von 44 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Minderjähriger auf ebay
quote:
werde ich jetzt trotzdem zahlen müssen?

Ja.
Länger du wartest desto teurer wird es.
Wenn der Anwalt mahnt, kostet dich das locker 40-70 EUR zusätzlich zu den Gebühren, wenn es vor Gericht geht sind wir so um die 300 EUR zusätzlich zu den Gebühren.

Zu den weiteren möglicherweise folgenden Strafen (Finanzamt, Gewebeamt) hat Jennifer_A ja schon detailliert beschrieben.

quote:
ich wusste echt nicht dass man gebühren zahlen muss, die so hoch sind

Natürlich.
Du hast rechtswirksam einen Vertrag abgeschlossen, der diese Gebühren beinhaltet und in dem auch über diese Gebühren informiert wird. Was kann eBay dafür das du das nicht lesen oder verstehen willst was die über die Gebühren schreiben?
Deutlich genug steht es ja dort.

Verweigerst du mit dem Argument auch die Zahlung deiner Handyrechnung? 'Ich wusste nicht das telefonieren so teuer sein kann...'




-----------------
"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"



von Harry_van_Sell am 09.02.2010 17:50
Status: Unsterblich (4792 Beiträge)
Userwertung:  3,3  (von 200 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Minderjähriger auf ebay
ok ich stell mich dann deutlicher gegenüber euch

ich hab nicht gewerblich verkauft

ich habe eher mir immer die besseren sachen geholt, sozusagen ein tausch gemacht in dem ich verkaufr ung ekauft habe

wenn ich nicht zahle, mpssen dann meine eltern zahlen?

weil die haben nix damit zu tun außer dass ich ihr konto angab

-----------------
""


von yohici am 13.02.2010 13:42
Status: Praktikant (19 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Minderjähriger auf ebay
ich hoffe mal jemand kann da besser helfen

-----------------
""


von yohici am 13.02.2010 13:43
Status: Praktikant (19 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Minderjähriger auf ebay
Zahl doch einfach, dann ists gut...

-----------------
""


von lesen-denken-handeln am 13.02.2010 13:48
Status: Praktikant (27 Beiträge)
Userwertung:  1,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Minderjähriger auf ebay
135 euro hb ich nicht

-----------------
""

Rechtsberatung online
Anwälte antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-anwalt.de

Steuerberatung online
Steuerberater antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-steuerprofi.de




von yohici am 13.02.2010 13:49
Status: Praktikant (19 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Kaufrecht Rechtsberatung bei 123recht.net:
Persönliche
Beratung online

Schneller Rat in 48 Std.*
Mit Dokumentenupload.
Mehr Infos
Jetzt Online 407 Anwälte jetzt erreichbar. Beratung in diesem Rechtsgebiet bereits ab 20,00 €.
Zur Anwaltsliste
Telefonberatung
Rechtsauskunft sofort
mit Preissicherheit.*

Mehr Infos
Jetzt Online 39 Anwälte jetzt telefonisch erreichbar. Beratung in diesem Rechtsgebiet bereits ab 1,29 €/Min.
Zur Anwaltsliste
Kaufrecht auf www.frag-einen-anwalt.de

Anwälte antworten auf Ihre Fragen zum Thema Kaufrecht. Sie bestimmen den Preis!
Die neuesten 4 Antworten zu:
Rücktritt vom Möbelkauf
beantwortet von RAin Deinzer für €45
Widerrufsrecht ausschließen?
beantwortet von RA Eichhorn für €20
Gebrauchtwagen - Kostenerstattung oder Rücktritt
beantwortet von RA Moranc für €37
Mehr Fragen lesen
Kaufrecht auf frag-einen-steuerprofi.de

Steuerberater antworten auf Ihre Fragen zum Thema Kaufrecht. Sie bestimmen den Preis!
Die neuesten 4 Antworten zu:
non resident alien in den USA aber nicht in Deutschland gemeldet?
beantwortet von Steuerprofi Seiter für €40
Alimente Zahlungen
beantwortet von Steuerprofi Seiter für €25
Absetzbarkeit denkmalgeschützter Immobilien
beantwortet von Steuerprofi Stiller für €26
"Sonstige Vorsorgeaufwendungen" - Familie mit Einzelverdiener - PKV
beantwortet von Steuerprofi Stiller für €20
Zu frag-einen-steuerprofi.de