quote:*lol* Du hast doch wohl dem Vertrag zugestimmt, als du dich angemeldet hast. Vertragliche Gebühren als "abziehen" zu bezeichnen, nachdem du selbst eBay über deine Geschäftsfähigkeit (arglistig?) getäuscht hast, ist schon reichlich dreist.
echt krass wie man abgezogen wird
quote:Nein, weil der Vertrag mit eBay schwebend unwirksam ist. Allerdings könnte man dir evtl. erfolgreich unterstellen, du hättest schon bei Vertragsschluß vorgehabt, dich später auf deine Minderjährigkeit zu berufen, um nicht zahlen zu müssen. Das wäre dann Eingehungsbetrug.
muss ich das zahlen
quote:Was für eine Bedeutung hätte das denn? eBay ist völlig wurst, ob der K dich in Euro, purada-ninfuanischen Ping oder mit einem Blowjob bezahlt. Die Gebühren berechnen sich aus dem Endpreis der Auktion(en) in EUR.
außerdem könnte ich einfach sagen ich hab immer gegen etwas getauscht
quote:Das wird lustig, wenn deine Käufer das herausfinden. Die Verträge mit denen sind dann nämlich auch unwirksam und sie könnten dir noch nach 3 Jahren die benutzten "teuren Waren" zurückgeben und du müßtest das Geld erstatten. Glückwunsch!
ich bin sowieso nicht geschäftsfähig und darf auch nicht über mein taschengeld hinaussteigen
quote:Ja, es ist doch voll ******* mit den Leuten, die eingegangene Verträge nicht erfüllen wollen. Also zum Beispiel mit dir.
ch meine es st doch voll ******* wie es mit ebay wird
quote:Nein, eine Urkunde ist ja weit und breit nicht verwendet worden.
Ich würde sagen, es handelt sich im weitesten Sinne um Urkundenfälschung
quote:Die bloße Inanspruchnahme ist ja noch kein rechtswidriger Vermögensvorteil, sodaß auch kein Betrug vorliegt. Erst die Inanspruchnahme mit dem Vorsatz, dann nicht zu zahlen, wäre ein Betrug.
Durch diese Täuschungshandlung hast Du die Dienste von eBay in Anspruch nehmen können, wozu es normalerweise nicht gekommen wäre.
quote:Im übrigen sollte unser Freund vielleicht wirklich mal von all den Minderjährigengeschäften zweifelhafter Art Abstand nehmen, die er da so betreibt. In einem Thread ein dubioses "Handytauschgeschäft", hier nun verkauft er teure Sachen über eBay. Und alles fleißig trotz "noch nicht 18" und mit einer höchst zweifelhaften egozentrischen Attitüde. ("Was ich mache, ist OK, aber wenn jemand Geld von mir will, ist er ein Abzocker." )Ich warte nur noch auf den Strafrechtsbeitrag zum Thema Hehlerei und Betrug...
von yohici
quote:Ersteres ja, letzteres möglicherweise. Für einen entstandenen Schaden wärst du ersatzpflichtig, da dir ja offenbar bewußt gewesen ist, daß du über dein Alter täuschen mußtest, um zugelassen zu werden.
meint ihr eBay könnte mich klagen und geld kriegen
quote:Du hast schon lustige Vorstellungen. Du meinst also ernsthaft, wenn du dein Alter irgendwo falsch angibst, wärst du nicht mehr verantwortlich, weil es ja keine Person dieses Alters gäbe?
weil so ne person existiert ja nicht einmal, wegen dem alter
quote:Der wird ja im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen wegen Eingehungsbetrugs sicherlich kaum dicht halten.
zudem ist meine ip adresse vom nachbarn
quote:Das wußtest du ja bei Vertragsschluß schon. Aber man sieht, wieso es gut ist, daß Minderjährige in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind. Offenbar gehen dir ja schon die elementarsten Vertragsprinzipien am Allerwertesten vorbei. Nur daß du ab Volljährigkeit mit sowas geradewegs in eine Kriminellenkarriere schlitterst.
und ebay zockt einen ab, weil die so viele gebühren nehmen
quote:"Das Geld" nicht, aber möglicherweise Schadensersatzforderungen.
kriegt ebay das geld
quote:Möglicherweise ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Betrug.
passiert mir auch noch was
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ich meine ich habe immer 50 40 30 gezahlt aber noch nie 135 zahlen müssendas ist echt viel
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und eBay zockt einen ab, weil die so viele gebühren nehmen
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kriegt ebay das geld
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und passiert mir auch noch was
quote:"Wandlung" gibt es ja nun schon ewig nicht mehr, du meinst sicherlich "Rückabwicklung".
Klagen der Käufer auf Wandlung
quote:Natürlich ist eine Urkunde verwendet worden. Bitte mal die Definition einer Urkunde verinnerlichen:"Eine Urkunde ist jede verkörperte menschliche Gedankenerklärung mit Beweisbestimmung und Beweiseignung sowie Ausstellererkennbarkeit."Die Frage war ja, ob das Delikt "Urkundenfälschungen" auch online umgesetzt werden kann. Kann es, wie ich inzwischen weiß.Da ein ähnlicher Fall bei frag-einen-anwalt beantwortet wurde, möchte ich den Link nicht vorenthalten:Link Gemäß der Aussage des Anwaltes im Link, ist die Gebühr dennoch zu bezahlen, da der Minderjährige zumindest deliktfähig war und die Dienste (rechtswidrig) in Anspruch nahm.
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Ich würde sagen, es handelt sich im weitesten Sinne um Urkundenfälschung
--------------------------------------------------------------------------------Nein, eine Urkunde ist ja weit und breit nicht verwendet worden.
quote:Völlig richtig. Deswegen habe ich auch nirgendwo von Betrug gesprochen.
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Durch diese Täuschungshandlung hast Du die Dienste von eBay in Anspruch nehmen können, wozu es normalerweise nicht gekommen wäre.
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Die bloße Inanspruchnahme ist ja noch kein rechtswidriger Vermögensvorteil, sodaß auch kein Betrug vorliegt. Erst die Inanspruchnahme mit dem Vorsatz, dann nicht zu zahlen, wäre ein Betrug.