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Minderjähriger auf ebay

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Minderjähriger auf ebay

also ich habe mich letztes jahr erfolgreich auf ebay mit meinem namen aber falschem geburtsdatum angemeldet

jetzt hab ich seit paar wochen einige teure sachen verkauft und ebay verlangt 134 euro von mir (echt krass wie man abgezogen wird)

muss ich das zahlen

ich meine ich bin sowieso nicht geschäftsfähig und darf auch nicht über mein taschengeld hinaussteigen

außerdem könnte ich einfach sagen ich hab immer gegen etwas getauscht,was immer erklärbar ist

ist sowas möglich dass man mein konto sperrt und ich nix zahlen muss

ich meine es st doch voll ******* wie es mit ebay wird

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von yohici am 02.02.2010 04:07
Status: Praktikant (19 Beiträge)
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Minderjähriger auf ebay
quote:
echt krass wie man abgezogen wird

*lol* Du hast doch wohl dem Vertrag zugestimmt, als du dich angemeldet hast. Vertragliche Gebühren als "abziehen" zu bezeichnen, nachdem du selbst eBay über deine Geschäftsfähigkeit (arglistig?) getäuscht hast, ist schon reichlich dreist.

quote:
muss ich das zahlen

Nein, weil der Vertrag mit eBay schwebend unwirksam ist. Allerdings könnte man dir evtl. erfolgreich unterstellen, du hättest schon bei Vertragsschluß vorgehabt, dich später auf deine Minderjährigkeit zu berufen, um nicht zahlen zu müssen. Das wäre dann Eingehungsbetrug.

quote:
außerdem könnte ich einfach sagen ich hab immer gegen etwas getauscht

Was für eine Bedeutung hätte das denn? eBay ist völlig wurst, ob der K dich in Euro, purada-ninfuanischen Ping oder mit einem Blowjob bezahlt. Die Gebühren berechnen sich aus dem Endpreis der Auktion(en) in EUR.

quote:
ich bin sowieso nicht geschäftsfähig und darf auch nicht über mein taschengeld hinaussteigen

Das wird lustig, wenn deine Käufer das herausfinden. Die Verträge mit denen sind dann nämlich auch unwirksam und sie könnten dir noch nach 3 Jahren die benutzten "teuren Waren" zurückgeben und du müßtest das Geld erstatten. Glückwunsch!

quote:
ch meine es st doch voll ******* wie es mit ebay wird

Ja, es ist doch voll ******* mit den Leuten, die eingegangene Verträge nicht erfüllen wollen. Also zum Beispiel mit dir.



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von Jennifer_A am 02.02.2010 10:32
Status: Unsterblich (994 Beiträge)
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>Minderjähriger auf ebay
Ich denke auch, dass zwar der Vertrag mit eBay schwebend unwirksam ist, jedoch ist auch ein Minderjähriger nicht vom Schadensersatz befreit.

Ich würde sagen, es handelt sich im weitesten Sinne um Urkundenfälschung (bin mir unsicher, ob das bei "digitalen" Unterschriften auch so heißt). Durch diese Täuschungshandlung hast Du die Dienste von Ebay in Anspruch nehmen können, wozu es normalerweise nicht gekommen wäre.

Die Frage wäre, wie hoch der tatsächliche Schaden für Ebay ist. Von entgangenem Gewinn kann ja eigentlich nicht die Rede sein. (Evt. fallen anteilig Verwaltungskosten an?)

Unabhängig vom Schadensersatz wird wohl ein Strafverfahren auf Sie zukommen.
Und wie Jennifer schon schrieb: Wenn ebay die Käufer informiert, ist es gut möglich, dass diese den Vertrag rückabwickeln wollen.

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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."


von Klagdichreich am 02.02.2010 14:13
Status: Unsterblich (3240 Beiträge)
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>Minderjähriger auf ebay
quote:
Ich würde sagen, es handelt sich im weitesten Sinne um Urkundenfälschung

Nein, eine Urkunde ist ja weit und breit nicht verwendet worden.

quote:
Durch diese Täuschungshandlung hast Du die Dienste von eBay in Anspruch nehmen können, wozu es normalerweise nicht gekommen wäre.

Die bloße Inanspruchnahme ist ja noch kein rechtswidriger Vermögensvorteil, sodaß auch kein Betrug vorliegt. Erst die Inanspruchnahme mit dem Vorsatz, dann nicht zu zahlen, wäre ein Betrug.

quote:
von yohici

Im übrigen sollte unser Freund vielleicht wirklich mal von all den Minderjährigengeschäften zweifelhafter Art Abstand nehmen, die er da so betreibt. In einem Thread ein dubioses "Handytauschgeschäft", hier nun verkauft er teure Sachen über eBay. Und alles fleißig trotz "noch nicht 18" und mit einer höchst zweifelhaften egozentrischen Attitüde. ("Was ich mache, ist OK, aber wenn jemand Geld von mir will, ist er ein Abzocker." )

Ich warte nur noch auf den Strafrechtsbeitrag zum Thema Hehlerei und Betrug...

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von Jennifer_A am 02.02.2010 14:33
Status: Unsterblich (994 Beiträge)
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>Minderjähriger auf ebay
meint ihr eBay könnte mich klagen und geld kriegen

weil so ne person existiert ja nicht einmal, wegen dem alter

und die bankdaten usw hab ich angegeben

zudem ist meine ip adresse vom nachbarn

was soll ich sagen

ich meine ich habe immer 50 40 30 gezahlt aber noch nie 135 zahlen müssen

das ist echt viel

und ebay zockt einen ab, weil die so viele gebühren nehmen

na ja jedenfalls will ich ne klare antwort wenn sie helfen wollen

kriegt ebay das geld und passiert mir auch noch was

oder hat ebay gar kein anspruch drauf außer mein konto zu schließen


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von yohici am 02.02.2010 17:00
Status: Praktikant (19 Beiträge)
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>Minderjähriger auf ebay
Da die Einzelgeühren locker im Rahmen eines Taschengelds sind darf auch ein Jugendlicher mit eBay Geschäfte machen, also bekommen die Ihre Gebühren.
Du bekommst wegen deiner "Leistungserschleichung" dann wohl ein paar Arbeitsstunden......
Ich würde zahlen und schweigen. Dann lesen lernen und verstehen.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"


von guest-12327.06.2010 20:05:23 am 02.02.2010 17:12
Status: Tao (6471 Beiträge)
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>Minderjähriger auf ebay
quote:
meint ihr eBay könnte mich klagen und geld kriegen

Ersteres ja, letzteres möglicherweise. Für einen entstandenen Schaden wärst du ersatzpflichtig, da dir ja offenbar bewußt gewesen ist, daß du über dein Alter täuschen mußtest, um zugelassen zu werden.

quote:
weil so ne person existiert ja nicht einmal, wegen dem alter

Du hast schon lustige Vorstellungen. Du meinst also ernsthaft, wenn du dein Alter irgendwo falsch angibst, wärst du nicht mehr verantwortlich, weil es ja keine Person dieses Alters gäbe?

quote:
zudem ist meine ip adresse vom nachbarn

Der wird ja im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen wegen Eingehungsbetrugs sicherlich kaum dicht halten.

quote:
und ebay zockt einen ab, weil die so viele gebühren nehmen

Das wußtest du ja bei Vertragsschluß schon. Aber man sieht, wieso es gut ist, daß Minderjährige in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind. Offenbar gehen dir ja schon die elementarsten Vertragsprinzipien am Allerwertesten vorbei. Nur daß du ab Volljährigkeit mit sowas geradewegs in eine Kriminellenkarriere schlitterst.

quote:
kriegt ebay das geld

"Das Geld" nicht, aber möglicherweise Schadensersatzforderungen.

quote:
passiert mir auch noch was

Möglicherweise ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Betrug.



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von Jennifer_A am 02.02.2010 17:14
Status: Unsterblich (994 Beiträge)
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>Minderjähriger auf ebay
quote:
ich meine ich habe immer 50 40 30 gezahlt aber noch nie 135 zahlen müssen

das ist echt viel

Dafür hast du ja auch entsprechend mehr eingenommen???

quote:
und eBay zockt einen ab, weil die so viele gebühren nehmen

Nun die Gebühren waren dir ja vorher bekannt, die stehen ja dort.
Das du nicht lesen oder verstehen willst ist nicht das Problem von eBay.

quote:
kriegt ebay das geld

Ja, notfalls per Gericht und Pfändung durch Gerichtsvollzieher. Dann sind wir aber im Bereich von 400-600 EUR (Verfahrenskosten und Zinsen)

quote:
und passiert mir auch noch was

strafrechtlich:
- Anzeige/Verfahren wegen Betrug

zivilrechtlich:
- Klage von eBay auf Zahlung der Gebühren plus die gesamten Verfahrenskosten und Zinsen.
- Klagen der Käufer auf Wandlung




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"


von Harry van Sell am 02.02.2010 21:11
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>Minderjähriger auf ebay
quote:
Klagen der Käufer auf Wandlung

"Wandlung" gibt es ja nun schon ewig nicht mehr, du meinst sicherlich "Rückabwicklung".


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von Jennifer_A am 03.02.2010 10:35
Status: Unsterblich (994 Beiträge)
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>Minderjähriger auf ebay
Hallo,

der TE scheint ja doch recht gerne und oft zu verkaufen, wäre jetzt sogar interessant wie oft im gesammten, oder ob mit reiner Gewinnabsicht.

Evtl wird auch noch das Finanzamt Interesse an der Ganzen Geschichte bekommen, da evtl das ganze schon als gewerbsmäßig anzusehen ist, dann wirds nochmals spassig für den TE...

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von lesen-denken-handeln am 03.02.2010 12:00
Status: Unsterblich (1237 Beiträge)
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>Minderjähriger auf ebay
quote:
quote:
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Ich würde sagen, es handelt sich im weitesten Sinne um Urkundenfälschung
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Nein, eine Urkunde ist ja weit und breit nicht verwendet worden.

Natürlich ist eine Urkunde verwendet worden. Bitte mal die Definition einer Urkunde verinnerlichen:

"Eine Urkunde ist jede verkörperte menschliche Gedankenerklärung mit Beweisbestimmung und Beweiseignung sowie Ausstellererkennbarkeit."

Die Frage war ja, ob das Delikt "Urkundenfälschungen" auch online umgesetzt werden kann. Kann es, wie ich inzwischen weiß.

Da ein ähnlicher Fall bei frag-einen-anwalt beantwortet wurde, möchte ich den Link nicht vorenthalten:

Link

Gemäß der Aussage des Anwaltes im Link, ist die Gebühr dennoch zu bezahlen, da der Minderjährige zumindest deliktfähig war und die Dienste (rechtswidrig) in Anspruch nahm.

quote:
quote:
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Durch diese Täuschungshandlung hast Du die Dienste von eBay in Anspruch nehmen können, wozu es normalerweise nicht gekommen wäre.
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Die bloße Inanspruchnahme ist ja noch kein rechtswidriger Vermögensvorteil, sodaß auch kein Betrug vorliegt. Erst die Inanspruchnahme mit dem Vorsatz, dann nicht zu zahlen, wäre ein Betrug.

Völlig richtig. Deswegen habe ich auch nirgendwo von Betrug gesprochen.




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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

-- Editiert am 03.02.2010 12:17


von Klagdichreich am 03.02.2010 12:10
Status: Unsterblich (3240 Beiträge)
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