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Millionenbetrüger Harksen zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt

AFP VOM 11.4.2003 | Nachrichten - Neue Urteile | 9439 Aufrufe
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Harksen

- Richter: 47-Jähriger lebte auch von Geldgier seiner Opfer

Das Hamburger Landgericht hat den Millionenbetrüger Jürgen Harksen zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Zudem verhängte es am Freitag wegen Betrugs in mehr als 50 Fällen ein fünfjähriges Berufsverbot gegen den selbsternannten Anlageberater. Nach Überzeugung des Gerichts prellte der 47-Jährige mit atemberaubenden Gewinnversprechen von bis zu 9000 Prozent über mehrere Jahre drei Anleger um insgesamt rund 28,4 Millionen Mark (rund 14,5 Millionen Euro). Die angeblich winkenden gigantischen Renditen hätten bei Harksens Kunden zweifellos als "Vernunftkiller" gewirkt, bemerkte der Vorsitzende Richter Ernst-Rainer Schudt: "Selbst leichtfertige Opfer werden aber durch das Strafrecht geschützt."

Harksens Ehefrau Jeannette kam mit zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen Beihilfe zum Betrug davon. Die studierte Medizinerin habe "trotz ihrer genauen Kenntnis des zur Hochstapelei neigenden Wesens ihres Mannes" ihre Bankkonten für dessen systematischen Anlagebetrug zur Verfügung gestellt, urteilte das Gericht. Der mitangeklagte Wirtschaftsprüfer Dirk Hildebrandt, laut dem Vorsitzenden Richter "Täter und Opfer zugleich", bekam wegen versuchter Strafvereitelung und Betrugs ebenfalls eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Hildebrandt habe seine Berufspflichten verletzt, als er Harksen ein Vermögen von 1,18 Milliarden Mark attestierte - das dieser überhaupt nicht hatte.

Im Fall des Hauptangeklagten Harksen ging das Gericht über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die nur sechs Jahre Haft für den Millionenbetrüger gefordert hatte. Richter Schudt äußerte Verständnis dafür, dass mancher Geschädigte für Harksen eine weit höhere Strafe erwartet hätte. Das Gericht habe den 47-Jährigen aber nur für jenen Bruchteil der Schadensfälle bestrafen dürfen, wegen der er aus Südafrika ausgeliefert worden sei. Dorthin hatte sich das Ehepaar Harksen 1993 vor den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgesetzt und sein Luxusleben auf Kosten der Anleger zunächst weitergeführt. Insgesamt dürften nach Schätzung des Gerichts um die 300 Anleger, darunter wohl auch Hamburger Prominenz wie Dieter Bohlen oder Udo Lindenberg, auf Harksen hereingefallen sein.

"Das ist rückblickend eigentlich unglaublich", urteilte Richter Schudt. Dem Hochstapler ohne Fachkenntnisse, aber mit starker Rechtschreibschwäche sei es auf einmalige Weise gelungen, auch "gestandenen Geschäftsleuten" seine Lügengeschichten mit "zum Teil märchenhaften Zügen" aufzubinden. Dabei habe Harksen seine meist ebenfalls wohlhabende Kundschaft mit protzigen Autos, Villen, Privatjets, Riesenparties und Beraterstäben geblendet: "Wenn es sein musste, wurde der Hund als Einzelpassagier nachgeflogen", erinnerte der Richter.

Strafmindernd erkannte die Wirtschaftsstrafkammer das Geständnis des 47-Jährigen vor Gericht an: "Nach 15 Jahren diese Lebenslüge zu bekennen, das halten wir für eine ganz beachtliche Leistung", sagte Schudt. Es könne auch der erste Schritt für einen Neuanfang des Familienvaters sein. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte mehr als neun Jahre gekämpft, bis Harksen schließlich nach einigen gescheiterten Versuchen aus Südafrika ausgeliefert und Ende Februar in Hamburg vor Gericht gestellt wurde.

11. April 2003 - 14.17 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2003


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