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Millionen Zusatzbeiträge in der GKV rechtswidrig

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>Millionen Zusatzbeiträge in der GKV rechtswidrig

Lieber AxelK,

Du hast völlig Recht. Und es ist offenbar eigentlich ziemlich verschwendete Mühe, auf diesen Kommentar näher einzugehen, denn es geht für jeden Menschen ersichtlich nicht um irgendeine Analogie, sondern um einen direkten Paragraphenverweis im Gesetz. Man muss dafür nur lesen können !

Dennoch werde ich zu "Jotrocken" und seinem Vorgänger, wie auf meiner Website angekündigt, noch einiges sagen, damit diese - mit Verlaub - verdummenden Kommentare endlich aufhören. Wenn sie beide etwas mit Belegen aus der Literatur oder der Rechtsprechung beitragen können, jederzeit gerne, nioht jedoch auf diese nicht nur durchsichtige Art ... Es ist weit mehr als selbstentlarvend ...

Viele Grüsse, Wolfgang Höhl



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"http://www.wolfganghoehl.eu und/oder demnächst
http://www.fusionsdesaster.de";


von Wolfgang Hoehl am 03.03.2010 19:45
Status: Frischling (8 Beiträge)
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>Millionen Zusatzbeiträge in der GKV rechtswidrig
@wolfgang Hoehl

Hallo Wolfgang.

Hier im Forum ist es üblich (und ich finde das auch schön), sich zu duzen. Gestern war mir danach, Sie mit "Sie" anzuschreiben. Also, gestatten: Ab heute Du.

Danke für Deinen freundlichen Hinweis und Dein Angebot. Werde mit Sicherheit demnächst darauf zurückkommen.

Grüsse aus dem Rheinland und einen schönen Vorfrühlingstag
sternchen08;)


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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"


von Sternchen08 am 04.03.2010 10:25
Status: Legende (493 Beiträge)
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>Millionen Zusatzbeiträge in der GKV rechtswidrig
Irgendwie klingt das alles wie der übliche Wirbel, den Leute veranstalten, die mal aus der Krankenkasse geflogen sind oder keine Leistungen bekommen haben und nun übers Internet versuchen, denen irgendwie Schaden zufügen zu wollen. Nur so ein Gefühl ...

Den Versuch, Fusionen von Krankenkassen anfechten zu wollen, finde ich aber mal originell :o)

Ich hoffe nur, dass der gute Herr Höhl seinen Mitmenschen damit kein deftiges Eigentor schiesst. Wenn es tatsächlich so wäre, dass die Fusionen unwirksam sind, die alte Kasse also als Rechtsperson nicht mehr existiert, die neue aber schon geleistet hat, obwohl sie mangels Fusion dazu nicht verpflichtet war ?

Dann dürften sich viele Krebs-, Diabetes-, MS- und sonstwas-Patienten bedanken, wenn ihnen die Kassen rückwirkend den Versicherungsschutz entziehen und die Behandlungskosten zurückfordern!

Oder glaubt jemand im Ernst, dass die Kassen akzeptieren würden, dass die Mitglieder faktisch nicht bei ihnen versichert sind, sie aber trotzdem leisten müssen ? Entweder ist die Fusion wirksam nicht. Aber Leistungen beanspruchen können, aber keine Beiträge zahlen müssen. Wie soll sich das mit dem geltenden Recht vertragen.

Aber wie schon jemand sagte, es ist alles nur wirres und laienhaftes Halbwissen. Alle paar Monate kommt ein Schlauberger und findet die sensationelle Wahrheit, welche die Armee von Juristen, die bei den Krankenkassenverbänden und im Bundesgesundheitsministerium arbeiten, natürlich übersehen haben :o(

Davon mal ganz abgesehen. Hier gehts doch um unbefugte Weitergabe von Daten. Inwiefern liegt denn bei einer Fusion eine "unbefugte" Datenweitergabe vor? Wer gibt an wen Daten weiter ? Und wo steht, dass der einzelne Versicherte der Weitergabe seiner Daten explizit zustimmen muss ?


-- Editiert am 10.03.2010 18:37


von guest-12319.03.2010 10:58:05 am 10.03.2010 18:32
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Millionen Zusatzbeiträge in der GKV rechtswidrig
Übrigens:

Wie VivaColonia bereits korrekt anmerkte, ist eine Fusion nicht unwirksam, wenn dabei gegen den Datenschutz verstoßen wird.

§134 BGB bezeichnet Rechtsgeschäfte als unwirksam, wenn dieses gegen ein gesetzliches Verbot verstößt. Die Fusion an sich (also das Zusammenführen der Unternehmen bzw. Krankenkassen) verstößt gegen kein Gesetz. Nichtig wäre die Fusion also lediglich, wenn dieser Vorgang bereits gegen ein Gesetz verstoßen würde.

Wir erinnern uns: Nichtige Rechtsgeschäfte sind zum Beispiel Kaufverträge zwischen Dieb und Hehler oder der Kaufvertrag mit einem Minderjährigen, oder Kaufverträge, die gegen die guten Sitten verstoßen. Hierbei ist der Kaufvertrag an sich das Rechtsgeschäft, dass gegen ein anderes Gesetz verstößt.

Der (strittige) Verstoß gegen den Datenschutz bei der Fusion von Krankenkassen hat mit dem eigentlichen Vorgang Fusion jedoch nichts zu tun. Würde also tatsächlich eine Datenschutzverletzung begangen, wäre diese strafbar, die Fusion an sich aber trotzdem wirksam.




von guest-12319.03.2010 10:58:05 am 11.03.2010 13:49
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Millionen Zusatzbeiträge in der GKV rechtswidrig
Es ist zwar nicht nett, dass Sie Ihre Meinung zu den hier geposteten Beiträgen nur auf Ihrer Website abdrucken, statt sich hier zu melden, aber kann mir letztlich auch egal sein.

Leider haben Sie in Ihrer ausschweifenden, aber letztlich dennoch laienhaften Interpretation zwei entscheidende Punkte vernachlässigt:

Zunächst sieht §134 BGB gar nicht vor, dass jedes gegen ein Gesetz verstoßendes Rechtsgeschäft zwingend nichtig ist. Das legt bereits der zweite Halbsatz dar "ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt...". Die Rechtsgrundlage selbst enthält also bereits eine Relativierung.

Ferner führt sogar ein Verstoß gegen ein Gesetz nicht zwangsläufig zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäft. Es wird im Einzelfall geprüft, welche Intention der Gesetzgeber gehabt und und inwieweit dann der entsprechende Verstoß vorliegt.

Beispiel 1: Media Markt öffnet ohne Genehmigung an einem Sonntag und verkauft massenweise Elektrogeräte. Sind alle Kaufverträge nichtig ? NEIN, obwohl ein Verstoß gegen das Ladenöffnungsgesetz vorliegt. Der Gesetzgeber will nämlich nicht den Verkauf an sich verbieten, sondern lediglich den Verkauf an einem Sonntag.

Beispiel 2: Ein Hehler verkauft gestohlene Ware an einen Käufer. Ist der Kaufvertrag nichtig ? JA, weil der Gesetzgeber Rechtsgeschäfte dieser Art generell unterbinden will.

Also Fusion nichtig, weil dabei gegen den Datenschutz verstoßen wurde ? Wenn Sie erkennen, was der Gesetzgeber unterbinden will, die Fusion oder der Datenschutzverstoß => dann haben Sie Ihre Antwort und können aufhören, die Leute zum Stellen von sinnlosen Anträgen zu ermutigen.



-- Editiert am 15.03.2010 12:34


von guest-12319.03.2010 10:58:05 am 15.03.2010 12:30
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Millionen Zusatzbeiträge in der GKV rechtswidrig
Es ist zwar nicht nett, dass Sie Ihre Meinung zu den hier geposteten Beiträgen nur auf Ihrer Website abdrucken, statt sich hier zu melden, aber kann mir letztlich auch egal sein.

Leider haben Sie in Ihrer ausschweifenden, aber letztlich dennoch laienhaften Interpretation zwei entscheidende Punkte vernachlässigt:

Zunächst sieht §134 BGB gar nicht vor, dass jedes gegen ein Gesetz verstoßendes Rechtsgeschäft zwingend nichtig ist. Das legt bereits der zweite Halbsatz dar "ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt...". Die Rechtsgrundlage selbst enthält also bereits eine Relativierung.

Ferner führt sogar ein Verstoß gegen ein Gesetz nicht zwangsläufig zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäft. Es wird im Einzelfall geprüft, welche Intention der Gesetzgeber gehabt und und inwieweit dann der entsprechende Verstoß vorliegt.

Beispiel 1: Media Markt öffnet ohne Genehmigung an einem Sonntag und verkauft massenweise Elektrogeräte. Sind alle Kaufverträge nichtig ? NEIN, obwohl ein Verstoß gegen das Ladenöffnungsgesetz vorliegt. Der Gesetzgeber will nämlich nicht den Verkauf an sich verbieten, sondern lediglich den Verkauf an einem Sonntag.

Beispiel 2: Ein Hehler verkauft gestohlene Ware an einen Käufer. Ist der Kaufvertrag nichtig ? JA, weil der Gesetzgeber Rechtsgeschäfte dieser Art generell unterbinden will.

Also Fusion nichtig, weil dabei gegen den Datenschutz verstoßen wurde ? Wenn Sie erkennen, was der Gesetzgeber unterbinden will, die Fusion oder der Datenschutzverstoß => dann haben Sie Ihre Antwort und können aufhören, die Leute zum Stellen von sinnlosen Anträgen zu ermutigen.

Ich wünsche Ihnen noch ein schönes Leben. Offenbar gibts da ja nicht viel ;o)



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""


von guest-12319.03.2010 10:58:05 am 15.03.2010 12:30
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>Millionen Zusatzbeiträge in der GKV rechtswidrig
@ ScarH

Wer behauptet, § 203 StGB sei kein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB und eine Verletzung von Privatgeheimnissen bei einem Rechtsgeschäft durch deren unbefugte Offenbarung führe nicht zu dessen Nichtigkeit, der versucht bewusst die Menschen für dumm zu verkaufen.

Nichts anderes ist es als das. Die Qualität Ihrer „Argumentation“ wird an Unsachlichkeit nur noch von den unsäglichen persönlichen Angriffen übertroffen, wie etwa zuletzt: „Ich wünsche Ihnen noch ein schönes Leben. Offenbar gibts da ja nicht viel“. Was soll das ? Sie disqualifizieren sich damit vollends, nicht nur in der „Sache“.

Aber keine Sorge, ich melde mich und zwar inhaltlich. Schon bald. Und dann kann es jeder Interessierte u. a. in einem jüngeren Urteil des Bundesgerichtshofes grundsätzlich nachlesen. Es geht hier nicht um einen Verstoss gegen das „Ladenöffnungsgesetz“ und z. B. auch nicht um einen gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), es geht bei § 203 StGB um qualitativ etwas ganz anderes ...


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von Wolfgang Hoehl am 15.03.2010 13:36
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>Millionen Zusatzbeiträge in der GKV rechtswidrig
Eine Diskussion macht sicherlich wenig Sinn, wenn Sie Ihre eigenmächtigen Interpretationen mit aller Macht aufrecht erhalten wollen. Wie es so schön heisst, Sie haben das Recht auf eine eigene Meinung, aber kein Recht auf eine eigene Realität.

Ich habe auch keinen Grund, irgendjemand "für dumm zu verkaufen". Ich bin nicht derjenige, der im Internet Leute auffordert, sinnlose Anträge gegenüber der Krankenkasse zu stellen. Übernehmen Sie eigentlich die Verantwortung, wenn diese Leute im Widerspruchsverfahren gegen ihre Krankenkasse unterliegen und dann die Zusatzbeiträge incl. Mahnkosten etc. bezahlen müssen ? Wohl nicht. Aber zum Glück ist die Sozialgerichtsbarkeit für die Kassenmitglieder kostenfrei.

Ihr Schluss, jedes gegen ein Verbotsgesetz verstoßende Rechtsgeschäft sei zwingend unwirksam, ist schlicht und einfach falsch. Es gibt zu diesem Thema keine generelle Rechtsprechung und schon gar keine allgemeingültige BGH-Entscheidung.

Eine Erstberatung beim fachkundigen Anwalt würde Ihnen da Gewissheit geben.

Warum ich Sie persönlich angreife ?

Ist Ihnen mal aufgefallen, wie oft Sie Begriffe wie "unsäglich" verwenden oder ähnlich ausschmückende Beiworte, die nur zur Dramatisierung Ihres Schreibstils dienen sollen ? Das zieht sich (natürlich) wie ein roter Faden durch Ihre gesamte Website. Wenig Fakten und Argumente, statt dessen ewige Wiederholungen der immer gleichen Sätze.

Und genauso ist Ihre ganze Argumentation aufgebaut. Da steckt verdammt viel zwanghaftes drin. Ich mag mich täuschen, aber in Ihrer Vergangenheit hat es mit Sicherheit ein Erlebnis gegeben, welches in einem zwanghaften Kampf gegen die Krankenkassen resultierte. Klingt für mich alles nach Neurosenbewältigung. Das ist jedoch keine Grundlage, auf der man seinen Mitmenschen Empfehlungen geben sollte.

Sie waren vielleicht mal irgendwie was wie Steuerberater oder Buchhalter aber fundierte juristische kenntnisse haben Sie nicht. Das ist alles aus dem Internet zusammengesammelt.

Aber ich belasse es dabei. Wenn ich mit meiner Vermutung richtig liege, werden Sie Ihr Weltbild mit aller Macht aufrecht erhalten. Sogar um den Preis der Wirklichkeitsverleugnung.




von guest-12319.03.2010 10:58:05 am 15.03.2010 14:23
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