>Millionen Zusatzbeiträge in der GKV rechtswidrig
Irgendwie klingt das alles wie der übliche Wirbel, den Leute veranstalten, die mal aus der Krankenkasse geflogen sind oder keine Leistungen bekommen haben und nun übers Internet versuchen, denen irgendwie Schaden zufügen zu wollen. Nur so ein Gefühl ...
Den Versuch, Fusionen von Krankenkassen anfechten zu wollen, finde ich aber mal originell :o)
Ich hoffe nur, dass der gute Herr Höhl seinen Mitmenschen damit kein deftiges Eigentor schiesst. Wenn es tatsächlich so wäre, dass die Fusionen unwirksam sind, die alte Kasse also als Rechtsperson nicht mehr existiert, die neue aber schon geleistet hat, obwohl sie mangels Fusion dazu nicht verpflichtet war ?
Dann dürften sich viele Krebs-, Diabetes-, MS- und sonstwas-Patienten bedanken, wenn ihnen die Kassen rückwirkend den Versicherungsschutz entziehen und die Behandlungskosten zurückfordern!
Oder glaubt jemand im Ernst, dass die Kassen akzeptieren würden, dass die Mitglieder faktisch nicht bei ihnen versichert sind, sie aber trotzdem leisten müssen ? Entweder ist die Fusion wirksam nicht. Aber Leistungen beanspruchen können, aber keine Beiträge zahlen müssen. Wie soll sich das mit dem geltenden Recht vertragen.
Aber wie schon jemand sagte, es ist alles nur wirres und laienhaftes Halbwissen. Alle paar Monate kommt ein Schlauberger und findet die sensationelle Wahrheit, welche die Armee von Juristen, die bei den Krankenkassenverbänden und im Bundesgesundheitsministerium arbeiten, natürlich übersehen haben :o(
Davon mal ganz abgesehen. Hier gehts doch um unbefugte Weitergabe von Daten. Inwiefern liegt denn bei einer Fusion eine "unbefugte" Datenweitergabe vor? Wer gibt an wen Daten weiter ? Und wo steht, dass der einzelne Versicherte der Weitergabe seiner Daten explizit zustimmen muss ?
-- Editiert am 10.03.2010 18:37
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