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Milliarden-Kunsträuber Breitwieser vor Gericht

AFP VOM 6.1.2005 | Nachrichten - International | 4169 Aufrufe
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Breitwieser, Kunstraub, Kunsträuber

- Mutter wegen Zerstörung unschätzbarer Kunstwerke angeklagt

In Straßburg hat am Donnerstag der Prozess um einen spektakulären Fall von Raub und Zerstörung wertvoller Kunstwerke begonnen, der unter Experten weltweit Entsetzen ausgelöst hatte. Zu verantworten haben sich der notorische Kunstdieb Stéphane Breitwieser sowie seine Mutter und die ehemalige Freundin. Der aus dem Elsass stammende Breitwieser hat gestanden, zwischen 1994 und 2001 bei Raubzügen durch Museen, Kirchen, Schlösser und Versteigerungshallen in sieben europäischen Ländern 236 Exponate erbeutet zu haben. Seiner Mutter wird vorgeworfen, einen Teil der Sammlung vernichtet zu haben. Die Ex-Freundin muss sich wegen Hehlerei verantworten.

Wie bereits bei einem Prozess in der Schweiz, wo er im Februar 2003 wegen des Diebstahls von 69 Kunstgegenständen zu vier Jahren Haft verurteilt wurde, zeigte Breitwieser vor Gericht keinerlei Reue. Er schilderte detailliert, welche Objekte er wann wo entwendet hatte. Immer wieder betonte er, er habe nur aus Passion für die Kunst gehandelt und nie die Absicht gehabt, die Gegenstände zu veräußern. Die gestohlenen Meisterwerke habe er für viel Geld rahmen lassen und in seiner Wohnung im Haus seiner Mutter aufgehängt. Einen Wandteppich aus dem 18. Jahrhundert habe er unter seinem Bett aufbewahrt.

Laut Anklageschrift erbeutete der Elsässer mit Vorliebe Gemälde aus dem 16. bis 18. Jahrhundert - unter anderem von François Boucher, Antoine Watteau, Pieter Brueghel und Albrecht Dürer - sowie kleine Statuen, alte Waffen, Uhren, Musikinstrumente, Tafelsilber, wertvolles Porzellan und Hostiengefäße aus Kirchen. Bei dem Verfahren in Straßburg geht es um 20 Diebstähle in Frankreich sowie um drei Taten, die Breitwieser in Dänemark und Österreich begangen hatte.

Die meisten seiner Raubzüge sind freilich verjährt, darunter auch der Diebstahl des Porträt "Sibylle von Cleve" das dem deutschen Meister Lucas Cranach dem Jüngeren (1515-1586) zugeschrieben wird. Das Gemälde war im Oktober 1995 bei einer Versteigerung in Baden-Baden verschwunden. Breitwieser droht eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren. Die Mutter und die 33-jährige Ex-Freundin müssen hingegen mit härteren Strafen rechnen, sollten sie für schuldig befunden werden: Für "wiederholte Hehlerei" sieht das französische Strafrecht Haftstrafen von bis zu zehn Jahren vor, außerdem ist für diese Delikte die Verjährungsfrist länger.

Die Mutter wies den Vorwurf der Hehlerei zurück. Sie habe nicht gewusst, dass es sich bei der Sammlung ihres Sohnes um Diebsgut handele. Die frühere Freundin bestätigte zwar, sie sei bei einigen der Expeditionen dabei gewesen. Sie bestritt jedoch, von allen Taten gewusst zu haben. Breitwieser habe viele der gestohlenen Objekte versteckt gehalten. Der 33-Jährige belastete seine Ex-Freundin hingegen schwer. Sie habe von seinem Treiben gewusst.

Ein Schweizer Fahnder, der Breitwieser wochenlang verhört hatte, schilderte den Elsässer als autodidaktischen Kunstliebhaber, der von seiner Passion getrieben worden sei. Ein Kunstexperte des Pariser Innenministeriums bezifferte den Wert der Objekte, um die es bei dem Straßburger Verfahren geht, auf rund 15 Millionen Euro. Die Londoner Zentralstelle für vermisste Kunstgegenstände hatte den Gesamtwert der von Breitwieser erbeuteten Kunstschätze auf 1,5 Milliarden Euro beziffert.

Die mutmaßliche Zerstörungsaktion der Mutter kam zunächst nicht zur Sprache. Die 53 Jahre alte Krankenschwester soll unmittelbar nach der Festnahme ihres Sohnes im November 2001 in der Schweiz einen Teil der Sammlung bei Straßburg in einen Kanal geworfen haben. Die Affäre kam ans Licht, als am 29. November ein Spaziergänger in dem Kanal einige der Objekte entdeckte. Insgesamt wurden 112 Objekte wiedergefunden und teilweise restauriert. Von den übrigen fehlt jede Spur. Laut Anklage soll die Mutter zudem bis zu 60 wertvolle Gemälde zerschnitten und in den Abfall geworfen haben.

6. Januar 2005 - 16.01 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2005



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