Hallo!!
Der Mietvertrag wurde gekündigt und eine neuer Nachmieter sollte die Wohnung übernehmen. (Im Mietverrtrag war insoweit eine nachmieterklasel). Die Kündigung war wirksam.
Jetzt wurde die Wohnung an den Vermieter vor Kündigungstermin (15.8) geräumt und ordnungsgemäß am 5.8 übergeben.
Der neue Nachmieter (aus dem gleichen Haus) ist in diese Wohnung bereits am 6.8 eingezogen. Muß der alte Mieter die Miete für den Zeitraum 6-15.8 dennoch zahlen???
Kennt vielleicht jemand ein entsprechendes Urteil oder links zu diesem Problemkreis?
Danke!
Kathy
Mietzahlung trotz vorzeitgen Nachmietereinzug?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Sie müssen auf jeden Fall bis zum 15.08. zahlen.
Ich gehe davon aus, dass der Nachmieter auch erst ab 16.08. die Miete an den Vermieter zahlt.
Für die Zeit dazwischen müssen Sie sich meiner Meinung nach an den neuen Mieter halten und von dem einen gewissen Abschlag dafür fordern, dass er schon eher eingezogen ist.
Gruß
MCNeubert
es sei denn, der neue Mieter hat schon ab dem 8. September bezahlt - dann können Sie die Miete vom 8. bis 15. zurückverlangen. Doppelt darf der VM natürlich nicht kassieren
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Hallo!!
Vielen Dank erst mal schon für all Ihre Informationen!!!!
Es ist so, daß die Nachmieterin aus dem gleichen Haus kommt. Und die hat ihre alte Wohnung vorher abgegeben, und ist in diese eingezogen. Angeblich bezaht sie ja die andere Wohnung.
Ich sehe das so, daß der Vermieter die Nachmieterin hat vorher umziehen lassen. Und weil nun die andere Wohnung frei geblieben ist, soll ich für die Zeit vom 8-15 zahlen. Sollte dies nicht die Nachmieterin tun?
Andernfalls würde dies doch ebdeuten, daß die Nachmieterin ihre alte Wohnung bezahlt (die sie doch sowieso bezahlen müsste, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt hat) und in der neuen Wohnung umsonst wohnt.
Der Vermieter hat also meine Wohnung der Nachmieterin zum Gebaruch ganz übergeben. Und dafür müsste er doch auch einen Mietzins verlangen. Wenn er dies nicht tut, ist das doch sein verschulden??
Wie sehen Sie das denn, bitte??
Bis bald
Ciao Kathy
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