Muss man nach Tod des Vermieters die Miete
weiterzahlen, wenn das erbe noch nicht angetreten wurde? Und was passiert mit den bis dahin anfallenden Kosten (z.B. Reparatur Tür, Heizung etc., Ölkauf o.ä.)?
contessa1978
Mietzahlung nach Tod des Vermieters?
4. November 2006
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Frage vom 4. November 2006 | 19:40
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietzahlung nach Tod des Vermieters?
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#1
Antwort vom 4. November 2006 | 21:14
Von
Status: Schüler (427 Beiträge, 118x hilfreich)
Sie müssen weiter bezahlen oder die Miete auf ein Konto einzahlen das ihnen gehört, mit dem Vermerk Miete/Monat/Jahr.
Der Erblasser hat Erben eingesetzt und die haben einen Anspruch auf die Miete. Auch sind diese die Ansprechpartner bei Reparaturen und ähnlichen Eigentümerpflichten.
Nehmen sie so schnell wie möglich mit den evtl. bekannten Erben Kontakt auf und besprechen sie die Angelegenheit so früh wie möglich.
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