Mietzahlung nach Tod des Mieters durch ALG II

8. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)
Mietzahlung nach Tod des Mieters durch ALG II

Liebe User.

Ich habe hier ein dickes Problem an der Backe.

Mein Mieter ist am Montag in Krankenhaus gekommen, seit Mittwoch im künstlichen Koma, nicht mehr ansprechbar, keine Abkömmlinge oder Verwandtschaft (so er mir geasagt hat - keine Ahnung ob das stimmt). Hat erst kurz zuvor einen Antrag auf ALG II gestellt, der noch nicht durch ist. Wie verhält es sich mit den Mietzahlungen (sofern ALG II gezahlt wird) nach dem Tod des Mieters?

Besteht hier, wie in allen anderen Fällen auch, die dreimontige Kündigungsfrist? Wird ALG II solange gezahlt und holt sich das Amt dann das Geld von den Erben zurück?

Wenn keine Erben zu finden sind, was passiert dann mit der Wohnung? Ich kann die nicht so lange mit seinen Sachen voll stehen lassen, brauche die Mieteinahme. Seine Sachen einzulagern würde mich aber auch ein Vermögen kosten und wenn nix da ist, woher nehmen , wenn nicht stehlen. Erstattet mir dann doch keiner die Kosten. Könnte ich evtl. eine Wohnungsauflösung veranlassen und das dort eingenommene Geld verwahren, bis Erben ggf. der Staat erben? Eigentlich wäre es ja schlau die Wohnung dann so schnell wie möglich zu vermieten, damit nicht noch weitere Kosten auf Vater Staat zukommen, sofern er noch die Miete bis Ablauf der 3 Monate zahlen muss.

Wäre toll, wenn jemand eine Antwort auf alle diese Fragen hätte.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ich würde an Deiner Stelle die Einrichtung einer Betreuung beim Amtsgericht beantragen. Der Betreuer muss sich dann um alle Angelegenheiten kümmern.

Das künstliche Koma spricht allerdings dafür, dass er wieder zurückkommt. Vielleicht kannst Du in Erkundung bringen, wie lange dieser Zustand anhält. Wenn nur kurz, ist die Betreuung natürlich auch überflüssig. Das wären so die ersten Schritte, und dann sieht man weiter.

wirdwerden

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#2
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Eilbetreuung wird beim AG gestellt seitens des Krankenhauses. Betreuer werde wohl ich, da ich ihn auch ins KH gebracht habe und wir befreundet sind und ich mich z.Zt. um alles für ihn kümmere. Trotzdem weiß ich nicht, wie es weitergeht und wäre um die Beantwortung obiger Fragen dankbar.

LG

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Na ja, wenn der Antrag auf Betreuung schon gestellt ist, ist doch alles klar. Allerdings weiss ich nicht, ob es so günstig ist, wenn Du das machst. Denn da könnte es ja eine Interessenkollision geben. Vielleicht das Gericht drauf hinweisen. Und wie es weiter geht, das entscheidet dann der Betreuer. Ob die Wohnung aufgelöst wird, gehalten wird, was auch immer.

wirdwerden

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Was weiss ich:

Was die Betreuung betrifft, sehe ich das auch so wie @wirdwerden. Eine Betreuung durch Dich würde nahezu zwangsläufig zu Interessenskonflikten führen.

Im Übrigen steht Deinem Mieter, sofern insgesamt die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, auch während des Krankenhausaufenthaltes ganz normal ALG II zu, einschließlich der angemessenen Kosten der Unterkunft. Wenn der Antrag abgegeben, aber noch nicht abschließend bearbeitet ist, ist es dann Sache des Betreuers sich darum zu kümmern, dass alle notwendigen Unterlagen eingereicht und dann auch über den Antrag entschieden wird. Für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen Deines Mieters ist dann ebenfalls der Betreuer verantwortlich. Der Einfachheit halber sollte ggf. vereinbart werden, dass die ARGE die Miete direkt an Dich überweist.

Falls der Mieter tatsächlich versterben sollte, erlischt mit dem Tod auch der Anspruch auf ALG II. Die ARGE wird also die Miete nicht weiterzahlen.

Gleichwohl gilt meines Wissens die normale Kündigungsfrist für das Mietverhältnis. Für die Mietzahlungen sind dann entsprechend die Erben verantwortlich. Ob irgendeine staatliche Stelle hier eintritt, wenn keine Erben vorhanden sind oder die nicht in der Lage sind, die Miete weiter zu zahlen, weiß ich leider auch nicht.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Bei Tod des Mieters übernimt die ARGE keine weiteren Mietzahlungen, das stimmt.
Du darfst die Wohnung nicht räumen und neu vermieten, sondern musst erst mal Erben ermitteln. Findest du keine, so gibt es nur noch die Nachlasspflegschaft, guck mal hier.

Die von dir erwähnte dreimonatige Kündigungsfrist setzt voraus, dass du einen Grund für die Kündigung hast, welcher sollte das sein?

Du kannst natürlich versuchen, die Wohnung nach zwei Monaten wegen fehlender Mietzahlungen fristlos zu kündigen, nur hast du leider keinen Adressaten dafür (öffentlich Zustellung geht im Todesfall leider auch nicht, man weiß ja, wo der Adressat ist).

Wenn du irgendwann endlich die Wohnung wieder in Besitz nehmen darfst, darfst du sie auch noch auf deine Kosten ausräumen.

Wenn man das alles durchliest, wird verständlicher, warum HartzIV-Empfänger nicht gern als Mieter genommen werden, trotz sicherer Mietübernahme.

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#6
 Von 
Jenso1976
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 147x hilfreich)

quote:
Wenn man das alles durchliest, wird verständlicher, warum HartzIV-Empfänger nicht gern als Mieter genommen werden, trotz sicherer Mietübernahme.


Wer zahlt denn bei einem Berufstätigen die Miete nach dem Tod ?

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#7
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Jenso:

Danke. Genau die Frage wollte ich auch gerade stellen.

@quiddje:

Die Probleme mit der Wohnungsräumung, Mietzahlung etc. nach dem Tod des Mieters haben ja nun mal rein gar nichts damit zu tun, ob der Mieter zu Lebzeiten Sozialleistungen erhalten hat oder nicht.

Gruß,

Axel

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#8
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Entschuldigung, ich wollte nichts gegen HARTZIV-Empfänger an sich sagen.
Die Miete nach dem Tod,Kündigung/Übernahme des Mietverhältnisses und u.U. Räumung der Wohnung schulden beim HartzIV-Empfänger, genauso wie beim Berufstätigen (wobei ich darauf hinweisen möchte, dass es da eine Schnittmenge gibt), die Erben sofern der Mietvertrag wird nicht vom einem Mitbewohner übernommen wird.
Es ist aber nun mal so, dass sich bei einem Berufstätigen im Allgemeinen wesentlich leichter Erben finden lassen als bei einem HARTZ IV-Empfänger. In meinem Tarifvertrag zum Beispiel ist eine Regelung, wonach zwei Gehälter im Todesfall den Erben auszuzahlen seien. Da bleibt auch bei drei Monatsmieten noch etwas übrig. Selbst wenn sich dann kein Erbe findet, ist eine Erbmasse da, aus der der Nachlasspfleger die Mietforderungen begleichen kann.

quote:
Die Probleme mit der Wohnungsräumung, Mietzahlung etc. nach dem Tod des Mieters haben ja nun mal rein gar nichts damit zu tun, ob der Mieter zu Lebzeiten Sozialleistungen erhalten hat oder nicht.
Ja,auch das stimmt natürlich. Wenn es Probleme gibt, dann ist es völlig unerheblich, woher die kommen.
Axel, du gibst hier wirklich gute Hinweise und Auskünfte. Deine Schützlinge brauchen Leute wie dich. Sie sollen ihre Rechte wahrnehmen. Ich werde mich bempühen, in Zukunft nicht mehr zu verallgemeiner. Ich korrigiere meine Aussage also zu:

Wenn ich das alles durchlese, wird mir verständlicher, warum HartzIV-Empfänger bei manchen Vermietern nicht gerne genommen werden.
Das war nämlich wirklich so.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Ich möchte noch mal kurz Nachricht geben, wie es geendet hat. vielleicht helfen meine Erfahrungen ja jemand anderen weiter.
Mein Mieter ist nach 14 Tagen im Koma verstorben. Alle Erben haben das Erbe ausgeschlagen (das habe ich aber erst 11 Monate nach seinem Tod erfahren). Da bei bei der Betreuungsbestellung auch eine sog. Verfahrenspflegerin involviert war, hatte ich mich mit dieser in Verbindung gesetzt und gefragt, wie ich da rechtlich gesehen weiter verfahren könnte. Ich hatte mir nämlich überlegt mit einem unbeteiligten Dritten die Wohnung zu betreten, eine Bestandsaufnahme (schriftlich) zu machen und Fotos der Wohnung anzufertigen, damit ich diese dann räumen könnte. Sie fand diese Idee ganz gut, weil man als Vermieter bei einer Nachlasspflegschaft erst in die Wohnung wieder kann, wenn diese vom Gericht freigegeben wird. Und das kann Monate dauern. Welcher Vermieter kann das finanziell durchhalten?
So habe ich also die Wohnung aufgelöst und private Schriftstücke bei mir eingelagert. Die Einnahmen und Kosten habe ich aufgelistet, Konten aufgelöst und die Bestattung von diesem Geld bezahlt.

Es ist nach über 1 Jahr immer noch niemand bei mir aufgeschlagen um zu fragen, was jetzt mit der Wohnung und seinen persönlichen Gegenständen ist. Weil es einfach niemanden interessiert. Auch von den Erben, die ausgeschlagen haben, hat sich niemand bei mir gemeldet. So ist das nun mal leider.

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"Scientia potentia est."

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