Wenn ich als Erbe, die Wohnung des Verstorbenen unmittelbar nach Tag des Ablebens gekündigt habe, und am Ende der Folgewoche einem Vertreter der Gemeindeverwaltung, gereinigt und mit allen Schlüsseln übergeben habe... in der Annahme, das Mietverhältnis sei nun beendet... muss ich nun für, den Zeitraum der gesetzlichen Kündigungsfrist noch Miete zahlen?
Die Gemeindeverwaltung sagte mir noch in der Woche der Räumung, dass ihr Telefon nicht mehr stillstünde, weil unzählige Nachfragen für die barrierefreie altenbetreute Wohnung ihnen den Nerv raube.
Ich habe keinerlei Möglichkeit zu überprüfen, was in der Zeit, in der ich nun noch den Mietzins entrichte, in der Wohnung passiert. Ob renoviert wird, ob Nachmieter bereits darin arbeiten.
Mietzahlung nach Tod des Mieters
13. November 2003
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Frage vom 13. November 2003 | 19:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietzahlung nach Tod des Mieters
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#1
Antwort vom 13. November 2003 | 20:21
Von
Status: Student (2165 Beiträge, 852x hilfreich)
Du bist der Erbe,
wenn Du das Erbe angenommen hast,
hast Du damit auch natürlich die Vertragsverpflichtugen übernommen.
Hättest Du eine Immobilie geerbt, die nicht
schuldenfrei ist, müsstest Du ja auch die entsprechenden Verträge erfüllen.
Wenn ein Nachmieter gefunden wurde und die
Wohnung schon bewohnt ist, fällt die Zahlungspflicht natürlich weg.
Ich denke, dass man doch herausfinden kann,
wie die Situation dort ist.
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