Mietwohnungen werden einfach zu Ferienwohnungen umgewandelt ist das rechtens?

1. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.01.2017 20:39:49
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 27x hilfreich)
Mietwohnungen werden einfach zu Ferienwohnungen umgewandelt ist das rechtens?

Hallo an alle,

hoffe das ich das richtige Forum erwischt habe. Wenn nicht bitte verschieben. Danke.

Es geht um folgendes. Ich wohne hier seit ca. 16 Jahren in einem Mehrfamilienhaus (8 Parteien) privater Vermieter und habe mittlerweile viele Mieter kommen und gehen sehen. Nun hab ich mitbekommen, das mein Vermieter einfach (um auch Leerstand vorzubeugen was ich bei Wohnungsnotstand unserer Stadt nicht begreife) einfach an einen Nachbarn, der ebenfalls schon die nächste Nr. also nächsten Block direkt nebenan zu Ferienwohnungen gemacht hat, ihn wohl als Verpächter oder dergleichen einsetzt (werde aus seinen Erzählungen nicht wirklich schlau) und der das dann in Ferienwohnungen umwandelt.

Meine Bekannten und Freunde haben mir mittlerweile gesagt, das dies nicht rechtens ist und verboten. In Berlin ist es verboten, wie schaut es mit Niedersachsen aus? Das Gewerbeaufsichts- oder Meldeamt will sich hier nicht zuständig fühlen.

Ich bin jetzt bald mit einer Nachbarin nur noch alleine in dem Mehrfamilienhaus und der Rest ist Ferienwohnungen oder wird von Bau- oder Gastarbeitern bzw. Monteure auf Zeit bewohnt. Wir als Mieter wurden gar nicht gefragt, sondern er hat es einfach gemacht. Nach wie vor kommen auch die jährlichen Nebenkostenabrechnungen, mein Anwalt hat mir schon gesagt ,das in dem Fall keine zu zahlen sind, weil er es ja immer noch so berechnet, als würden hier noch "normale" Mieter drin wohnen. Ist das überhaupt legal was er da macht? Mein Onkel sagt definitiv nein. Ich versuch schon was vergleichbares zu finden und will hier auch schnellst möglich die Biege machen, aus meiner Wohnung wird dann garantiert auch eine Ferienwohnung. Das weiß ich.

Geht mir nur darum, ob das wirklich legal oder verboten ist, was er da macht? Denn wir haben das weiß ich weil ich selber eine Single-Wohnung suche Wohnungsnotstand grad für Singles. Eigentlich sind das 2 - Zimmer-Wohnungen mit 50 qm

Gruß Rosenrot.

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21 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ist es eine WEG ?

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#2
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)
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#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Rosenrot24):
Wir als Mieter wurden gar nicht gefragt, sondern er hat es einfach gemacht.


Ein Vermieter muss seine Mieter nicht fragen, an wen er vermietet.

Zitat (von Rosenrot24):
Nach wie vor kommen auch die jährlichen Nebenkostenabrechnungen, mein Anwalt hat mir schon gesagt ,das in dem Fall keine zu zahlen sind, weil er es ja immer noch so berechnet, als würden hier noch "normale" Mieter drin wohnen.


Werden die NK pro Kopf berechnet, pro Wohnung oder pro qm?

Auf welcher Grundlage sollten denn die NK entfallen? Ihr habt doch was verbraucht?

Zitat (von Rosenrot24):
Ist das überhaupt legal was er da macht?


Warum nicht? Er könnte auch ein Flüchtlingswohnheim daraus machen und bekommt 30 Euro pro Kopf und Tag. Ein einträgliches Geschäft.

Zitat (von Rosenrot24):
In Berlin ist es verboten, wie schaut es mit Niedersachsen aus?


Da muss man für jede Gemeinde einzeln schauen. Kann sein, kann auch nicht sein.

Zitat (von Rosenrot24):
Denn wir haben das weiß ich weil ich selber eine Single-Wohnung suche Wohnungsnotstand grad für Singles. Eigentlich sind das 2 - Zimmer-Wohnungen mit 50 qm


Bei Ferienwohnungen und Monteurunterkünften gelten andere Kündigungsfristen. NK und Heizkosten können Pauschal abgerechnet werden. Viel weniger Verwaltungsaufwand und Ärger, bei mehr Gewinn. Versuchen derzeit viele Vermieter, weil die Gesetzgebung sehr mieterfreundlich ist.

Wenn es der Nachbar schon macht, ist es vermutlich nicht verboten. Und es ist nur problematisch, wenn die Nachbarn belästigt werden. Da es nur noch 2 Mieter sind, bei 3 Häusern, ist vermutlich der Ärger überschaubar.

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#4
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Zitat (von Rosenrot24):
Wir als Mieter wurden gar nicht gefragt, sondern er hat es einfach gemacht.


Ein Vermieter muss seine Mieter nicht fragen, an wen er vermietet.



Das ist aber keine Wohnungsvermietung, lieber VER. Außerdem muss keiner Vermieter sein, wenn jemanden die angeblich mieterfreundliche Umgebung stört. Dies ist einfach ein feiges Argument, denn im Zweifel haben die Vermieter immer den stärkeren Hebel. Und nein, es ist auch nicht in Ordnung einem Mieter alles auferlegen zu lassen.

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Zitat (von Ver):
Zitat (von Rosenrot24):
Wir als Mieter wurden gar nicht gefragt, sondern er hat es einfach gemacht.


Ein Vermieter muss seine Mieter nicht fragen, an wen er vermietet.



Das ist aber keine Wohnungsvermietung, lieber VER. Außerdem muss keiner Vermieter sein, wenn jemanden die angeblich mieterfreundliche Umgebung stört. Dies ist einfach ein feiges Argument, denn im Zweifel haben die Vermieter immer den stärkeren Hebel. Und nein, es ist auch nicht in Ordnung einem Mieter alles auferlegen zu lassen.


? Das verstehe ich jetzt nicht. Man muss als Eigentümer nicht fragen an wen man vermietet, das ist nicht feige, sondern so ist das Geschäft. Vermietung ist keine wohltätige Veranstaltung, sondern ein Geschäft, welches Gewinne (für den Eigentümer) einbringen sollte.

Zitat:
Ein Wohnungseigentümer ist nicht darauf beschränkt, seine Wohnung ausschließlich zu Wohnzwecken zu nutzen. Er darf seine Wohnung auch zu anderen Zwecken nutzen, solange die übrigen Wohnungseigentümer nicht über das Maß hinaus beeinträchtigt werden, das bei einer Nutzung des Wohnungseigentums typischerweise zu erwarten ist. Die Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung überschreitet das bei einer Wohnnutzung typischerweise zu erwartende Maß an Beeinträchtigungen nicht und kann daher nicht durch einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft untersagt werden (AG Düsseldorf, Urteil v. 28.11.2012, 291a C 8319/12 ).


https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/wohnung-darf-als-ferienwohnung-genutzt-werden_idesk_PI17574_HI4755391.html

MIr ist auch ein BGH Urteil bekannt, ich findes es leider auf die Schnelle nicht.

-- Editiert von AltesHaus am 01.08.2016 15:12

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#6
 Von 
guest-12324.01.2017 20:39:49
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 27x hilfreich)

Zu der Nebenkostenabrechnung ist folgendes zu sagen. Die wird nach wie vor und gewöhnlich wie sonst auch immer auf alle gewöhnlichen Mieter abgerechnet, das ist nicht rechtens und ich muss dann auch natürlich nichts zahlen, da diese sowieso laut Aussage meines Anwalts nicht korrekt erstellt wurde.

Mich wundert es auch, das in der letzten Zeit dann fast alle Mieter die hier noch verblieben sind, ausziehen. Der Lärm ist bedingt, man kann es einigermaßen aushalten, da dies ein sehr hellhöriger Gebäudekomplex ist - schade das ich nicht in Berlin wohne.

Mir ist schon evtl. klar das mein Vermieter machen kann was er will, aber dafür hat er eigentlich auch Sorge zu tragen, das die Nebenkosten anders abgerechnet werden. Und ich dachte deswegen müsste man auch gefragt werden, wenn er alles andere weiter laufen lässt wie bisher, ob das auch in Ordnung ist, das dann über unseren Köpfen hinweg zu entscheiden. Wie gesagt, ich suche derzeit schon aktuell was vergleichbares und hoffe das ich alsbald die Biege machen kann.

Denn ich denke das ich bald als Mietern alleine sein werde, da die anderen Mieter auch noch ausziehen werden denke ich. Da hat nämlich keiner Lust drauf und ich habe eigentlich auch keine "normalen" Nachbarn mehr, mit denen man auch mal plaudern kann. Mehrmals aufgefordert wegen der Mängelbeseitigung wie Schimmel hab ich ihn auch schon ohne Erfolg. Da bleibt mir definitiv nur noch der Auszug. Mein Anwalt hat mir gesagt, ich kann auch fristlos kündigen. Mein Nachbar kann dann auch gerne dann meine Wohnung haben, dann komme ich direkt eh aus dem Vertrag raus und renovieren werde ich dann sowieso nicht, da ich einen total veralteten Mietvertrag mit sämtlichen unwirksamen Klauseln habe. Ich hatte das bereits mal anwaltlich prüfen lassen.

Bitte drückt mir jetzt nur noch die Daumen, was aber bei mir nicht einfach ist, da ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, eine gute vergleichbare Unterkunft zu finden.

Gruß Rosenrot

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat:
#6
Zu der Nebenkostenabrechnung ist folgendes zu sagen. Die wird nach wie vor und gewöhnlich wie sonst auch immer auf alle gewöhnlichen Mieter abgerechnet, das ist nicht rechtens und ich muss dann auch natürlich nichts zahlen, da diese sowieso laut Aussage meines Anwalts nicht korrekt erstellt wurde.


Warum sollte das nicht rechtens sein? Hat Ihnen der Anwalt das auch erklärt? Was besagt denn der Abrechnungsschlüssel, was steht im Mietvertrag, wie wird was abgerechnet? Wasser/Kanal nach Verbraucht (haben SIe also Wasserzähler in der Wohnung), nach qm oder nach Person? Ich sehe keinerlei Grund, warum man nicht weiterhin ordentlich abrechnen könnte.

Zitat:
Mir ist schon evtl. klar das mein Vermieter machen kann was er will, aber dafür hat er eigentlich auch Sorge zu tragen, das die Nebenkosten anders abgerechnet werden.


Das kommt darauf an, nach welchen Grundlagen abgerechnet wird. Zwangsläufig ist das nicht so.

Zitat:
Denn ich denke das ich bald als Mietern alleine sein werde, da die anderen Mieter auch noch ausziehen werden denke ich. Da hat nämlich keiner Lust drauf und ich habe eigentlich auch keine "normalen" Nachbarn mehr, mit denen man auch mal plaudern kann.


Echt jetzt? Man will ausziehen, weil zwei Wohnungen evtl. als Ferienwohnung dienen in einer Liegenschaft die mindestens 12 Mieteinheiten hat???

-- Editiert von AltesHaus am 01.08.2016 16:21

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#8
 Von 
guest-12324.01.2017 20:39:49
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 27x hilfreich)

Nein das ist jetzt direkt falsch ausgedrückt. Wir sind nur 8 Parteien und da sind jetzt nur noch 2 normale Wohnungen drin und meine Mängelliste ist auch lang nebst Schimmel genug und die Lärmbelästigung vom Nebenhaus, wo ich seit Jahren gegen eine Wand rede, ist dann auch mal Grund genug, sich was neues zu suchen.

Eine eigene Wasseruhr hab ich nicht in der Wohnung. Wo die jetzt genau ist, bin ich selbst überfragt, das weiß ich ehrlich gesagt gar nicht. Könnte evtl. sein, das die in dem Keller vom Vermieter drin ist wo unsere Stromkästen mit alle drin sind. Gas wird ja von den Stadtwerken extra abgenommen, ergo hab ich auch einen extra Zähler dafür.

Eigentlich kann er doch nicht das als normale Abrechnung durchgehen lassen, weil ja durch die Ferienwohnungen nicht immer die gleichen Vermieter drin wohnen. Sagte im übrigen auch mein Anwalt und wenn man diese Nebenkostenabrechnungen sieht da bekommt jeder das Grausen. Man kann nicht mal erkennen wie sich der Schlüssel aus allem zusammen setzt und bei den letzten Abrechnungen fehlte auch die Totalsumme. Wenn ich diese hier einsetzen würde, würde jeder sich an den Kopf fassen. Mein Mietvertrag ist schon total veraltet enthält ebenfalls unwirksame Klauseln. Mit dem Schimmel ist noch eine andere Sache, weil ich weiß, wodurch es verursacht wurde. Nein nicht durch falsches Lüften, da ich unter Asthma leide, bin ich jetzt gezwungen mir eine schimmelfreie Wohnung zu suchen, denn grad im Schlafzimmer ist das nicht angenehm mit Schimmel zu schlafen, das merk ich gesundheitlich auch schon. Mietminderung hat bei dem kein Sinn, dann sagt er gleich ziehen Sie doch aus oder hat mir einmal nur eine Flasche Biff Schiimmelex vor die Türe gestellt, als wenn ich das als Asthmatikerin selbst entfernen könnte....

Mich wundert es daher nicht, das die Mieter hier langsam alle die Nase voll haben, weil wenn man Mängel beanstandet dann wird nix gemacht oder man soll dafür noch selber aufkommen oder kann gleich gehen. 3 Kreuze, wenn ich jetzt mal was anderes finde. Und ehrlich gesagt ohne richtige Nachbarn macht mir das hier auch kein Spaß mehr.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38386 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ob das zulässig ist, das ist von Ort zu Ort verschieden. Es kann sein, dass die Umwidmung (Änderung des Zwecks) rechtswidrig ist. Das wäre zu überprüfen. Es ist ein Unterschied, ob Obdachlose einquartiert werden, die wohnen ja da, oder ob mit der Wohnung was ganz anderes gemacht wird (Ferienwohnung). Man kann ja auch nicht einfach eine Gewerbeimmobilie in Wohnungen umwidmen und umgekehrt.

wirdwerden

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119630 Beiträge, 39758x hilfreich)

Schon mal beim Bauamt angefragt?
Bei Ferienwohnungen-Hotelbetrieben sind durchaus andere Auflagen (Brandschutz, Fluchtwege) zuberücksichtigen als bei Mietwohnungen.



Zitat (von Rosenrot24):
Eigentlich kann er doch nicht das als normale Abrechnung durchgehen lassen, weil ja durch die Ferienwohnungen nicht immer die gleichen Vermieter drin wohnen.

In der Regel wohnen Vermieter eher nicht in den Ferienwohnungen ...
Abgesehen davon, ist es natürlich möglich auch bei so einer Nutzung eine korrekte Nebenkostenabrechnung zu erstellen.



Zitat (von Rosenrot24):
Man kann nicht mal erkennen wie sich der Schlüssel aus allem zusammen setzt und bei den letzten Abrechnungen fehlte auch die Totalsumme.

Dann kann er die zum einwickeln von Fisch nutzten, aber nicht als Grundlage zur Abrechnung mit Mietern ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

@wirdwerden

Ja es kommt drauf an wo es ist, der BGH erlaubt die Umwandlung im WEG ausdrücklich.

@TE

Es gibt Dinge, die mir immer sofort auffallen:

1. Mieter weiß nicht, nach welchen Schlüsseln (Verbrauch, qm oder Personen) die NK abgerechnet werden

2. Mietsache ist schlecht, voller Schimmel usw. usf.

Mal ganz ehrlich, wenn doch die Wohnung voller Schimmel ist warum wohnt man noch dort? Es gibt keinen Explosivschimmel, der von nichts auf sofort da ist. Und auf einmal nach 16 Jahren ist Schimmel da? Mal ehrlich ... woran soll das liegen?

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38386 Beiträge, 13987x hilfreich)

Diese Umwandlung ist doch was ganz anderes.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Diese Umwandlung ist doch was ganz anderes.

wirdwerden


Sry falsches Wort meinte natürlich Nutzung als Ferienwohnung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Das ist aber keine Wohnungsvermietung, lieber VER.


Oh doch. Der Vermieter vermietet an den Nachbarn und der unterhält eine rege Weitervermietung, zum vorübergehenden Gebrauch. Aus der Sicht des Vermieters ist eine Wohnungsvermietung.

Der Nachbar unterhält den Gewerbebetrieb.


Zitat (von asd1971):
Dies ist einfach ein feiges Argument, denn im Zweifel haben die Vermieter immer den stärkeren Hebel. Und nein, es ist auch nicht in Ordnung einem Mieter alles auferlegen zu lassen.


Was wird denn dem Mieter auferlegt? Hier ist es ein anderer Mieter, der munter viele Wohnungen als Monteurwohnungen (?) weitervermietet. Was ist das Problem? Wenn der Vermieter kein Problem damit hat?

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#15
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Sag mal, bei den Dingen, die dir dein Anwalt so sagt.... Ist er überhaupt Fachanwalt für Mietrecht?

Zitat:
Nein nicht durch falsches Lüften, da ich unter Asthma leide


Nun sind es aber lt. Erfahrungen unserer Bauingenieure gerade die Asthmatiker, die unbewusst oftmals Schimmel züchten, weil sie im Winter oft nicht richtig stoßlüften aus Angst vor 'nem Kälteschock.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12324.01.2017 20:39:49
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 27x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
@wirdwerden

Ja es kommt drauf an wo es ist, der BGH erlaubt die Umwandlung im WEG ausdrücklich.

@TE

Es gibt Dinge, die mir immer sofort auffallen:

1. Mieter weiß nicht, nach welchen Schlüsseln (Verbrauch, qm oder Personen) die NK abgerechnet werden

2. Mietsache ist schlecht, voller Schimmel usw. usf.

Mal ganz ehrlich, wenn doch die Wohnung voller Schimmel ist warum wohnt man noch dort? Es gibt keinen Explosivschimmel, der von nichts auf sofort da ist. Und auf einmal nach 16 Jahren ist Schimmel da? Mal ehrlich ... woran soll das liegen?


weil ich bislang noch nichts neues gefunden habe und wir haben hier ein Mangel an Singlewohnungen und mir steht nur aufgrund meiner derzeitigen Situation schon nur ein geringes Budget zur Verfügung. Der Schimmel ist erst nach Einzug entstanden, durch das undichte Dach was wir hatten oder noch haben.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12324.01.2017 20:39:49
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 27x hilfreich)

ich habe mich auch mal weiter schlau gemacht. Es geht ja nicht allein nur um die NK Abrechnung, sondern das es hier allmählich zu einem Hotelbetrieb ausartet. Ich habe mit einer Nachbarin die ebenfalls mit Familie die Biege macht gefragt, warum sie auch auszieht. Sie sagt auch, keine vernünftige Nachbarschaft mehr und zu laut. Ich suche derzeit auch schon was anderes, aber verschlechtern will man sich 1. nicht und 2. muss die Miete auch angemessen sein in meinen Fall.

Das was hier abgeht hat sich sogar mittlerweile zu unseren Briefträgern herum gesprochen. Wenn in einer Großstadt eigentlich angemessener Wohnraum auch für Single-Wohnungen fehlt (ich suche schon außerhalb, wo man aber trotzdem noch ohne Auto wegkommt) nach was günstigen.

Von einem ehemaligen 8 Parteienmehrfamilienhaus sind jetzt bis auf meine Nachbarin und ich alles nur noch Ferienwohnungen da. Gewerbeaufsichtssamt und Gewerbemeldeamt meinen sich in der Sache nicht zuständig fühlen zu müssen. Im übrigen wie schon geschrieben denke ich kann man meinen alten Mietvertrag auch nicht mehr mit den neuen richtigen vergleichen, weil ich den auch mal überprüfen lassen habe und sehr viele unwirksame Klauseln drin stehen. Die Quadratmetergröße gar nicht. Ich zahle im Grunde genommen für nur geschätzte Quadratmeter.

Auch Absprachen mit Handwerkern die oftmals unangekündigt vor meiner Türe stehen, sollte ich überhaupt zuhause sein, find ich nicht in Ordnung. Einmal haben die sich sogar beschwert, weil ich ein Tag nicht da war, sie müssten ja in meinen Keller (da laufen Rohre lang) und sie was machen dort und wenn ich jetzt an dem Tag nicht da gewesen wäre, hätten sie mir die Kellertür aufgebrochen. Sowas ist absolut nicht tragbar und rechtens. Vermieter schert sich um solche Sachen einen Dreck. Diese Handwerker haben mir auch mal den Keller unter Wasser gesetzt. Auf die Schadensersattung warte ich bis heute. Und es kann keiner verlangen das man Handwerker überhaupt unangemeldet reinlassen muss. Drückt mir also bitte die Daumen das ich schnell was neues finde, was besser ist. Von Privatvermietern hab ich jedenfalls die Nase voll.

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#18
 Von 
guest-12324.01.2017 20:39:49
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 27x hilfreich)

Ich bin es noch mal es betrifft immer noch diesen Thread, wollte daher keinen neuen aufmachen. Habe vorhin von einer Nachbarin im Plausch erfahren, das unser ganzer Häuserblock eigentlich alles schon länger unter Denkmalschutz gestellt wurde. Mir war bislang davon auch nichts bekannt gewesen. Weil ihr ist das auch ein Dorn im Auge, das hier wohl ein Nachbar versucht sämtliche Häuserblöcke aufzukaufen und daraus nach und nach Ferienwohnungen machen möchte. Sie hat auch ebenfalls schon Angst, raus befördert zu werden, aber einen alten Baum verpflanzt man eben nicht, weil sie schon eine gut betagten Alters ist. Wohnt schon über 30 Jahre hier.

Kann man dagegen noch was machen, das hier nicht gänzlich jetzt noch alles umsaniert und nur noch fliegende Gäste ein- und ausgehen - vom ständigen Lärm ganz zu schweigen. Das geht der älteren Dame auch auf die Nerven. Ich denke, wenn es Denkmalschutz ist, dann dürfte das nicht so ohne weiteres ja irgndwie geändert werden. Ich weiß das wo meine Eltern gewohnt haben, auch Denkmal ist und nicht alles verändert werden durfte und einiges musste nach Auszug wieder einen seinen Ursprung zurück.

Ich denke, hier schaut mittlerweile die Rechtslage anders aus oder?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119630 Beiträge, 39758x hilfreich)

Der Denkmalschutz gilt für das Haus, nicht für die Bewohner oder die Nutzung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Klärt doch erstmal, ob die Wohnungen zu Ferienwohnungen zweckentfremdet werden dürfen. Die meisten Vermieter wissen gar nicht, dass die gewerbliche Nutzung genehmigt werden muss.

Oder bauen darauf, dass sowieso keine nachfragt.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Klärt doch erstmal, ob die Wohnungen zu Ferienwohnungen zweckentfremdet werden dürfen. Die meisten Vermieter wissen gar nicht, dass die gewerbliche Nutzung genehmigt werden muss.

Oder bauen darauf, dass sowieso keine nachfragt.


Das macht nicht der Vermieter der TE, sondern ein anderer Mieter mietet die Wohnungen an und macht daraus Ferienwohnungen.

Zitat (von Rosenrot24):
Vermieter einfach...... an einen Nachbarn, der ebenfalls schon die nächste Nr. also nächsten Block direkt nebenan zu Ferienwohnungen gemacht hat, ihn wohl als Verpächter oder dergleichen einsetzt ..... und der das dann in Ferienwohnungen umwandelt.


Hier trifft es nicht den Vermieter, sondern den Mieter der Wohnungen.



Zitat (von Rosenrot24):
auch Denkmal ist und nicht alles verändert werden durfte und einiges musste nach Auszug wieder einen seinen Ursprung zurück.


Denkmalschutz betrifft meistens die Außenfassade. Was die Bewohner hinter der Fassade machen, hat keinen Einfluss.

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