Mietwohnung neuer Eigentümer massiver Umbau in Eigentumswohnungen

21. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
go441946-20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietwohnung neuer Eigentümer massiver Umbau in Eigentumswohnungen

Hallo,

Ein kurzes Vorwort:
Ich weiß leider nicht, ob es vielleicht etwas blöd rüberkommt, wenn ich gleich ein eigenes Thema eröffne, aber ich bin gerade ziemlich aufgelöst und als Kurzschlussreaktion wende mich deshalb an euch. Ich würde normalerweise viel mehr recherchieren, aber kann mich gerade nicht richtig konzentrieren. Vielleicht reagiere ich auch über. Seid also ruhig ehrlich zu mir. :)

Der Sachverhalt.
Ich wohne in einer großen WG, die aus zwei Teilen besteht. In einem bereich wohne ich mit 3 weiteren Personen (jeder hat ein eigenes Zimmer) und wir teilen uns einen gemeinsamen Flur mit zwei zusätzlichen Personen. Wir sind zwar getrennte Mieteinheiten, betrachten uns aber als Gemeinschaft. Nun darum geht es aber auch nicht.
Über uns ist eine kleine Firma ansässig und darüber befindet sich noch ein Atelier mehrerer Künstler. Zu guter Letzt, gehört zu dem Objekt noch ein vorderer Bereich in dem sich ein art Yoga- und Tanzstudio und eine weitere Wohnung befinden.

Unser bisheriger Vermieter hat uns nun mitgeteilt, dass das Objekt vekauft wurde/wird. Der Vertrag soll ende Juli unterzeichnet werden.

Aus diesem Anlass waren heute zwei Bauzeichnerinnen da, um die Wohnung zu vermessen. Diese haben uns mitgeteilt, dass Die Räume in Maisonettewohnungen umgebaut werden. Wir sollen zwar nicht sofort raus, sollen uns aber darauf einstellen, spätestens mitte nächsten Jahres auszuziehen. Die Sanierten Wohnungen sollen dann als Eigentumswohnungen weiterverkauft werden.

Grundsätzlich verstehe ich ja, wie in dieser Welt der Hase läuft und ich bin nicht naiv, aber wir alle waren noch nie so glücklich wie an diesem Ort. Ich stehe morgens auf und sehe Wasser, Tiere und Pflanzen direkt vor meinem Fenster.
Mit welchem Recht sollen wir jetzt von dort weggentrifiziert werden?

Als klare Frage zum Schluss: Was genau darf der Eigentümer nun machen? Haben wir als Mieter - und damit meine ich nicht nur die WG - überhaupt realistische Chancen da etwas gegen zu tun?

Beste Grüße
Evelyn

-- Editier von go441946-20 am 21.05.2016 00:38

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Mit welchem Recht sollen wir jetzt von dort weggentrifiziert werden?

Mit dem Recht, das der Eigentümer aus dem BGB zieht. Euer Status ist nur Mieter ...



Zitat:
Als klare Frage zum Schluss: Was genau darf der Eigentümer nun machen?

Als erstes darf der Eigentümer mal messen und planen.
Dann darf er kündigen oder abfinden oder warten bis die Mieter freiwillig die Flucht ergreifen.



Zitat:
Haben wir als Mieter - und damit meine ich nicht nur die WG - überhaupt realistische Chancen da etwas gegen zu tun?

Klar.
Wie wäre es denn mit selber kaufen?

Ansonsten müsste man halt mal prüfen, was der Vermieter ins Feld führt. Ob das vor Gericht realistische Chancen hätte.



Hat eure WG einen gemeinsamen Vertrag oder sind das alles Einzelvertäge?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go441946-20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Klar.
Wie wäre es denn mit selber kaufen?

Ansonsten müsste man halt mal prüfen, was der Vermieter ins Feld führt. Ob das vor Gericht realistische Chancen hätte.



Hat eure WG einen gemeinsamen Vertrag oder sind das alles Einzelvertäge?


Jede Mieteinheit hat eine Einzelne Person als Hauptmieter. Ergo existieren zwei Mietverträge.

Selber kaufen ist eine Möglichkeit, die wir nicht ausschließen wollen, aber momentan haben wir noch gar keine Auskünfte über den Betrag. Das bringen wir in den nächsten Tagen in Erfahrung und dann wird sich zeigen, ob das überhaupt eine Summe ist, mit der wir arbeiten können.

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:
Mit welchem Recht sollen wir jetzt von dort weggentrifiziert werden?


Mit dem Recht, das der Eigentümer aus dem BGB zieht. Euer Status ist nur Mieter ...


Das war eher eine rethorische Frage, die aus meinem Frust heraus entstanden ist.

Danke erstmal.

0x Hilfreiche Antwort

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