In unserer Mietwohnung ist gestern die Spülmaschine kaputt gegangen. Diese war beim Einzug in der Wohnung und ist Eigentum der Vermieterin. Frage, müsste Sie dann für ein neue Spülmaschine zahlen? Übernehmt die Hausratversicherung dies? Was ist rechtliche hier richtig? Im Mietvertrag steht von dem allem nichts.
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Mietwohnung mit Einbauküche
28. Dezember 2014
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Frage vom 28. Dezember 2014 | 13:47
Von
Status: Schüler (201 Beiträge, 131x hilfreich)
Mietwohnung mit Einbauküche
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#1
Antwort vom 28. Dezember 2014 | 14:21
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
Wenn die Spülmaschine einwandfrei zur Mietsache gehört, dann muss die Vermieterin auch für die Reparatur aufkommen. Ob sie eine neue anschaffen muss will ich bezweifeln. Meist reicht auch eine gebrauchte Maschine.
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#2
Antwort vom 28. Dezember 2014 | 19:58
Von
Status: Unbeschreiblich (119643 Beiträge, 39758x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Frage, müsste Sie dann für ein neue Spülmaschine zahlen? <hr size=1 noshade>
Nein, erst mal nur die Reparatur.
Und falls nicht reparabel, müsste sie nur eine andere (gebrauchte) Spülmaschine zur Verfügung stellen, einen durchsetzbaren Anspruch auf ein Neugerät sehe ich nicht.
quote:<hr size=1 noshade>Übernehmt die Hausratversicherung dies? <hr size=1 noshade>
Dafür gibt es keinen Grund.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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