Mietwohnung / Heizkessel von 1985

14. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.10.2017 13:13:48
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 11x hilfreich)
Mietwohnung / Heizkessel von 1985

Hallo,

ich möchte im Zweifamilienhaus eine Wohnung öffentlich vermieten. Die zweite Wohnung wird im Eigenbedarf bewohnt.
Der im Haus befindliche Heizkessel ist laut Typenschild aus dem Jahr 1985.

Muss dieser gesetzlich erneuert werden und wenn ja, auch wenn die Werte noch passen würden??
Ist das gesetzlich geregelt?

Gruß Ratsuche

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Schon mal dran gedacht, dass der Bezirksschornsteinfegermeister der erste Ansprechpartner für Heizkessel & Co. ist. Fragt ihn und ihr werdet in Kenntnis gesetzt.

http://www.zuhause.de/alte-heizungen-muessen-bis-2015-erneuert-werden/id_66020698/index

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
ich möchte im Zweifamilienhaus eine Wohnung öffentlich vermieten.

Öffentlich vermieten?
Das muss man sich jetzt wie vorstellen?
Kommt da eine Drehtüre statt einer Wohnungstür rein?
Geht da ein Ausrufer duech die Gemeinde der die Wohnungper Magaphon anpreist?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:ich möchte im Zweifamilienhaus eine Wohnung öffentlich vermieten.
Öffentlich vermieten?
Das muss man sich jetzt wie vorstellen?
Kommt da eine Drehtüre statt einer Wohnungstür rein?
Geht da ein Ausrufer duech die Gemeinde der die Wohnungper Magaphon anpreist?


.. was für ein Schelm :rock:

Ich dachte eher, an Bedürftige, die durch öffentliche Gelder gesponsert werden.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12315.05.2016 16:33:12
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

@Liane46, vielen Dank! Ja, werde ich m an den Schornsteinfegermeister wenden.

@Harry van Sell und AltesHaus, ich habe es nicht nötig mich durch öffentlich Gelder unterhalten zu müssen und Ihr seid wohl im falschen Forum unterwegs. Scheinbar ist das hier nicht für jeden ein Rechtsforum...

VG

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Ratsuche):
Hallo,
ich möchte im Zweifamilienhaus eine Wohnung öffentlich vermieten. Die zweite Wohnung wird im Eigenbedarf bewohnt.

Nun ging das schnell im Oktober ist man noch in eine Wohnung gezogen und jetzt schon ein Haus:
http://www.123recht.net/DSL-Sonderkuendigungsrecht-__f494786.html
Zitat (von clarissa72):
@Liane46, vielen Dank! Ja, werde ich m an den Schornsteinfegermeister wenden.

Kurze Frage, Eingangs ein anderer Name als jetzt?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von clarissa72):
Ja, werde ich m an den Schornsteinfegermeister wenden.


Der kommt doch ohnehin 1x im Jahr.

In dem Link von Liane stand was von 30 Jahren. Ob und wie schnell man die Heizung auswechseln muss, kann Dir der Schornsteinfeger oder der Heizungsbauer sagen. Gemeinden haben auch noch spezielle Abteilungen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
ich habe es nicht nötig mich durch öffentlich Gelder unterhalten zu müssen und Ihr seid wohl im falschen Forum unterwegs.

Und warum willst Du dann "öffentlich vermieten"?
Kann es sein das Du eigentlich sogar keine Ahnung vom vermieten insgesamt hast?
Dann würde ich mal ein Grundkurs "Vermieter sein" empfehlen oder einen Anwalt der den Mietvertrag vor Unterschrift prüft. Sonst kann das teuer werden...



Zitat:
Scheinbar ist das hier nicht für jeden ein Rechtsforum...

Nö, das hier ist ein Meinungsforum wie ja recht deutlich zulesen ist ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Ver):

In dem Link von Liane stand was von 30 Jahren. Ob und wie schnell man die Heizung auswechseln muss, kann Dir der Schornsteinfeger oder der Heizungsbauer sagen. Gemeinden haben auch noch spezielle Abteilungen.

So lange die Grenzwerte eingehalten werden, gibt es in der EnEV für Zweifamililienhäuser gar keine Nachrüstpflicht:
[link=http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-bad-berleburg-bad-laasphe-und-erndtebrueck/wenige-heizungen-muessen-wirklich-getauscht-werden-aimp-id8583687.html]http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-bad-berleburg-bad-laasphe-und-erndtebrueck/wenige-heizungen-muessen-wirklich-getauscht-werden-aimp-id8583687.html
[/link]

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.054 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen