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Mietwagen laut BGH auch bei Rücktritt vom Kaufvertrag möglich
Seite 1 - AFP vom 28.11.2007

Mietwagen laut BGH auch bei Rücktritt vom Kaufvertrag möglich

Autokäufer, die ihren Wagen wegen Mängeln an den Händler zurückgeben wollen, können vorübergehend Anspruch auf einen Mietwagen haben. Der Rücktritt vom Kaufvertrag steht dem nicht entgegen, urteilte am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. (Az: VIII ZR 16/07)

In dem entschiedenen Fall verursachte der Ehemann der Käuferin eines gebrauchten Chrysler Voyager bei Glatteis einen Unfall. Die bei der Regulierung des Schadens herangezogenen Sachverständigen stellten fest, dass das Auto schon vorher in einen Unfall verwickelt war. Daraufhin gab die Käuferin das Auto an den Händler zurück, weil es nicht wie versprochen unfallfrei gewesen sei. Sie bekam den Kaufpreis erstattet, mietete sich bei einer Verwandten ein Leihauto und kaufte schließlich nach drei Wochen einen anderen Wagen. Von dem Händler verlangte sie die Erstattung der Mietkosten von 1100 Euro.

Im Grundsatz komme ein solcher Anspruch in Betracht, urteilte der BGH - auch dann, wenn ein Schaden nicht repariert sondern der Wagen zurückgegeben werde. Im konkreten Fall scheide dies allerdings aus, weil der Chrysler wegen des Unfalls vorübergehend ohnehin nicht einsatzfähig gewesen wäre.

28. November 2007 - 15.10 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2007




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Jens Jeromin, Dortmund, Fachanwalt Strafrecht
beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und hat Interessensschwerpunkte: Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht.
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