Über einen großen internationalen Mietwagenverleiher wurde in Deutschland ein Mietwagen für eine Urlaubsreise gebucht. Die Reise wird angetreten; in Frankreich tritt ein Defekt an dem Fahrzeug auf.
Der Vermieter wird kontaktiert und verweist auf das lokale Büro. Dort reagiert man zunächst gar nicht, holt dann das Fahrzeug ab, ohne für Ersatz zu sorgen. Die Familie "strandet" in einem kleinen Kaff ohne Mobilität und kommt nur dank netter Einheimischer zum Einkaufen in der nächsten (Klein-)Stadt. Einen Termin, wann das Fahrzeug repariert ist oder ein Ersatzwagen gestellt wird, wird über Tage hinweg nicht beantwortet.
Wie ist die rechtliche Situation? Hat die Familie Anspruch auf Schadenersatz? Sind "entgangene Urlaubsfreuden" bezifferbarer Schaden, wie es beispielsweise bei einer Pauschalreise der Fall wäre?
Mietwagen defekt im Ausland; Vermieter organisiert über Tage keinen Ersatz
21. August 2017
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Frage vom 21. August 2017 | 13:56
Von
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Mietwagen defekt im Ausland; Vermieter organisiert über Tage keinen Ersatz
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#1
Antwort vom 21. August 2017 | 14:38
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
Was sagt denn das Kleingedruckte im Mietwagenvertrag zum Thema Ersatzwagen, Unterkunft während der Reparatur, bzw. entgangene Urlaubsfreude? Dazu müsste doch was im Vertrag zu finden sein.
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