Mietwagen - Wer Vertragspartner?
Angenommen R bucht über einen Vermittler V bei einem deutschen Touristikunternehmen T einen Mietwagen, welcher von Mietwagenfirma M in USA bereit gestellt wird.
Vertrag ist über ein Fahrzeug + 1 Tankfüllung + 5 Fahrer.
Auf den Weg in die USA wird dem R der Führerschein geklaut. Während er seine Kreditkarte binnen 48 Stunden eine neue hat, dauert das mit dem FS länger.
R ist mit Frau und Schwiegereltern unterwegs. Alle anderen haben CC und FS. Nun weigerte sich M ein Fahrzeug herauszugeben, weil R keinen FS hatte.
R rief dann einen Anwalt in den USA an, der meinte, hätte R einen Vertrag direkt mit mit M, so hätte er ein Recht auf das Fahrzeug. Aber so müßte den Anspruch hierrauf T geltend machen. Also rief R den T an. Dieser meinte, R solle zum Tagespreis direkt beim M mieten, und dann alles einreichen. R sagte, das hierbei Mehrkosten in 3 stelliger Höhe anfallen würden. Es sei billiger, R buche bei T2 in Deutschland, und zahle 5€ mehr, und T storniere einfach die Buchung, weil T einen Vorlauf von 24h bräuchte, um einen Voucher auszustellen. T sagte, nein R solle sich über die Mehrkosten keine Gedanken machen, dies würde mit M verrechnet werden. Zurück in D will T davon nichts mehr wissen, und überweist einfach nur die Gebühren vom Voucher zurück und verweist nun R auf V, welcher jedoch sagt, er sei nur Vermittler.
Wer ist nun tatsächlich Vertragspartner. Und kann R ansprüche gegen diesen Geltend machen.
Im Voucher steht R als Gast / PAX.
Weiterhin steht, das jeder Fahrer einen Führerschein braucht, und der Vertragsnehmer eine CC. Diese Bedingungen waren erfüllt.
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von Lifeguard am 15.06.2012 17:13
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>Mietwagen - Wer Vertragspartner?
Musste bei Auftrag in D bereits der Fahrer benannt werden?
Wurde M die neue Kreditkarte vorgelegt oder was die auch noch nicht da?
Deute mal die Mietwagenfirma an. Das könnte helfen!
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
-- Editiert Mr.Cool am 15.06.2012 19:01
von Mr.Cool am 15.06.2012 18:59
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>Mietwagen - Wer Vertragspartner?
V hat eindeutige
Vermittler-AGB und ist nicht Vertragspartner. Erschwerend- hier ist eine Kette V - T(Vermittler 2) - M aufgebaut worden mit versch. AGB.
Ich fürchte die Auskunft war falsch. Deswegen und ohne Beweis wird es schwierig. Eine Bestätigung per Fax oder Mail wäre besser gewesen.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
-- Editiert Mr.Cool am 16.06.2012 09:44
von Mr.Cool am 16.06.2012 09:43
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