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Mietwagen - Wer Vertragspartner?

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Mietwagen - Wer Vertragspartner?

Angenommen R bucht über einen Vermittler V bei einem deutschen Touristikunternehmen T einen Mietwagen, welcher von Mietwagenfirma M in USA bereit gestellt wird.
Vertrag ist über ein Fahrzeug + 1 Tankfüllung + 5 Fahrer.

Auf den Weg in die USA wird dem R der Führerschein geklaut. Während er seine Kreditkarte binnen 48 Stunden eine neue hat, dauert das mit dem FS länger.
R ist mit Frau und Schwiegereltern unterwegs. Alle anderen haben CC und FS. Nun weigerte sich M ein Fahrzeug herauszugeben, weil R keinen FS hatte.
R rief dann einen Anwalt in den USA an, der meinte, hätte R einen Vertrag direkt mit mit M, so hätte er ein Recht auf das Fahrzeug. Aber so müßte den Anspruch hierrauf T geltend machen. Also rief R den T an. Dieser meinte, R solle zum Tagespreis direkt beim M mieten, und dann alles einreichen. R sagte, das hierbei Mehrkosten in 3 stelliger Höhe anfallen würden. Es sei billiger, R buche bei T2 in Deutschland, und zahle 5€ mehr, und T storniere einfach die Buchung, weil T einen Vorlauf von 24h bräuchte, um einen Voucher auszustellen. T sagte, nein R solle sich über die Mehrkosten keine Gedanken machen, dies würde mit M verrechnet werden. Zurück in D will T davon nichts mehr wissen, und überweist einfach nur die Gebühren vom Voucher zurück und verweist nun R auf V, welcher jedoch sagt, er sei nur Vermittler.

Wer ist nun tatsächlich Vertragspartner. Und kann R ansprüche gegen diesen Geltend machen.

Im Voucher steht R als Gast / PAX.
Weiterhin steht, das jeder Fahrer einen Führerschein braucht, und der Vertragsnehmer eine CC. Diese Bedingungen waren erfüllt.

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von Lifeguard am 15.06.2012 17:13
Status: Unsterblich (1964 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3 weitere Beiträge zum Thema "Mietwagen".


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>Mietwagen - Wer Vertragspartner?
quote:
Wer ist nun tatsächlich Vertragspartner.

Es besteht ein Vertrag zwsichen R + T.

quote:
Und kann R ansprüche gegen diesen Geltend machen.

Wenn Sie das Telefonat beweisen können.

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von hamburger-1910 am 15.06.2012 17:29
Status: Unsterblich (1057 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 39 User(n) bewertet)

>Mietwagen - Wer Vertragspartner?
Frau, Schwiegereltern taugen wohl wenig als Zeugen.

Allgemein, besteht ein Recht auf Schadensersatz. Oder kann T die Beschaffung eines Mietwagen verweigern, wenn der Vertragspartner selbst keinen Führerschein hat, und selbst dementsprechend das Fahrzeug nicht führen wollte.

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von Lifeguard am 15.06.2012 18:32
Status: Unsterblich (1964 Beiträge)
Userwertung:  2,4  von 5 (von 40 User(n) bewertet)

>Mietwagen - Wer Vertragspartner?
quote:
Frau, Schwiegereltern taugen wohl wenig als Zeugen.

Warum? Haben Sie denn das Telefon auf "laut" gestellt?

quote:
Oder kann T die Beschaffung eines Mietwagen verweigern, wenn der Vertragspartner selbst keinen Führerschein hat, und selbst dementsprechend das Fahrzeug nicht führen wollte.

Neuer Sachverhalt! Was sagen denn die AGBs dazu?

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von hamburger-1910 am 15.06.2012 18:49
Status: Unsterblich (1057 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 39 User(n) bewertet)

>Mietwagen - Wer Vertragspartner?
Musste bei Auftrag in D bereits der Fahrer benannt werden?
Wurde M die neue Kreditkarte vorgelegt oder was die auch noch nicht da?
Deute mal die Mietwagenfirma an. Das könnte helfen!

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert Mr.Cool am 15.06.2012 19:01


von Mr.Cool am 15.06.2012 18:59
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>Mietwagen - Wer Vertragspartner?
Das Telefonat war leise. Somit kann nur bezeugt werden, dass R T darauf hingewiesen hat, das mit T2 nur 5€ verlust wären.

V fragt nach den Daten des Fahrers. Im Voucher selbst steht jedoch nicht mehr drinnen, das R auch Fahrer werden muss.
Alle Mitreisenden, und R hatten eine CC mit der notwendigen Deckung für einen Mietwagen.

V ist Grün kommt aus Freiburg, T Orange aus München, M GelbBlau aus Tulsa Oklahoma.

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von Lifeguard am 15.06.2012 21:38
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>Mietwagen - Wer Vertragspartner?
V hat eindeutige Vermittler-AGB und ist nicht Vertragspartner. Erschwerend- hier ist eine Kette V - T(Vermittler 2) - M aufgebaut worden mit versch. AGB.
Ich fürchte die Auskunft war falsch. Deswegen und ohne Beweis wird es schwierig. Eine Bestätigung per Fax oder Mail wäre besser gewesen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert Mr.Cool am 16.06.2012 09:44


von Mr.Cool am 16.06.2012 09:43
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