Mietwagen Steinschlag

5. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Automieter123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)
Mietwagen Steinschlag

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mich in diesem Forum angemeldet, da ich um Hilfe bitte bei einer Frage zum Thema "Steinschlag beim Mietwagen".

Ich habe auf Grund eines grösseren Transports einen Audi A4 (EZ 07/2010) gemietet. Als ich gestern die Autobahn befuhr kam es durch ein voranfahrendes Fahrzeug zu einem Steinschlag, welcher die Frontscheibe beschädigte.
Das Kennzeichen habe ich aufgeschrieben, ein Foto hat meine Beifahrerin gemacht, auch würde sie bezeugen, dass der Steinschlag durch die voran fahrende Person entstanden ist.

Im Mietvertrag stehen folgende Klauseln:
- Sofern nicht anders vereinbart, ist das Fahrzeug mit einer Vollkasko-Eigenbeteilgung von 1500 Euro versichert
- Der Mieter haftet bei selbst verschuldeten Unfällen am gemieteten Fahrzeug für die Reparaturkosten [...] oder für die je Schadenfall verienbarte Selbstbeteiligung

Muss ich für die kompletten Kosten der Frontscheibe aufkommen, die sich sicher auf 800 Euro oder mehr belaufen (Spezialscheibe mit Regensensor etc)?
Denn ich habe diesen Schaden ja nicht selbst verschuldet - ich habe das Auto gefahren und durch das voran fahrende Fahrzeug ist der Schaden entstanden.

Im Mietvertrag steht nichts weiter über "Glasbruch" etc geschrieben.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

MfG
Automieter123

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26 Antworten
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#1
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

quote:
kam es durch ein voranfahrendes Fahrzeug zu einem Steinschlag, welcher die Frontscheibe beschädigte.
Das Kennzeichen habe ich aufgeschrieben, ein Foto hat meine Beifahrerin gemacht, auch würde sie bezeugen, dass der Steinschlag durch die voran fahrende Person entstanden ist.


So lange der Vorausfahrende keine Ladung verloren hat, ist das unerheblich, für hochgeschleuderte STeine kann der Vorausfahrende nicht verantwortlich gemacht werden.

quote:
Im Mietvertrag stehen folgende Klauseln:
- Sofern nicht anders vereinbart, ist das Fahrzeug mit einer Vollkasko-Eigenbeteilgung von 1500 Euro versichert


In der Vollkasko ist immer eine Teilkasko, die für Glasschäden zahlt, enthalten.
Hier muss die Selbstbeteiligung erfragt werden, die dann wohl auch bezahlt werden muss.

Nebenbei bemerkt:
Ich würde keine Eigenbeteiligung von 1500 € bei Vertragsabschuss akzeptieren.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Automieter123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:
In der Vollkasko ist immer eine Teilkasko, die für Glasschäden zahlt, enthalten.
Hier muss die Selbstbeteiligung erfragt werden, die dann wohl auch bezahlt werden muss.


In meinem Vertrag der Autovermietung steht dies leider nicht drin. Aus diesem Grund gehe ich davon aus, dass hier sicherlich keine Teilkasko oder geringere Beteiligung enthalten ist.

Da ich nie von einem solchen Fall ausgegangen bin und ich bei dieser Autovermietung sonst immer nur eine SB von 500 Euro hatte, habe ich die 1500 Euro im Vertrag nicht bemerkt. Niedrigere Beträge in der SB sind sicherlich möglich, wie sich das in den Mietkosten nieder schlagen würde, weiss ich jedoch nicht.

Ja, ich weiss, vorher lesen bevor man was unterschreibt. Das ist mir seit gestern auch eingebrannt.

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4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Automieter123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich habe noch etwas gefunden - und da Steinschläge normalerweise ja nicht über eine Vollkasko, sondern eine Teilkasko abgerechnet werden, müsste das ja greifen:

quote:
Versicherungsschutz
Die Mietpreise beinhalten eine Haftpflichtversicherung mit begrenzter Deckung von € 100 Mio. Bei Personenschäden: € 8 Mio. je geschädigte Person. Ebenfalls enthalten ist eine Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von € 150,00 je Schadensfall. [u][/u]Die Mietpreise enthalten eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung von € 1.500,00.



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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)


Prima,

dann gibt es ja noch diese Fa. die einen seit Monaten damit terrorisiert, daß sie Steinschläge bei TK kostenlos reparieren.

Wenn es technisch machbar ist, müsste der Vermieter sich damit begnügen. SB entfällt.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Automieter123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Heisst "Prima" denn für mich jetzt von Vorteil und ich muss nur die SB von 150 Euro von der Teilkasko bezahlen?

Meinst du Carglass, die einen terrorisieren?
Das Auto ist ja aber nicht bei mir versichert - sondern bei dem Autohaus, wo ich es gemietet habe.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Das Auto ist ja aber nicht bei mir versichert - sondern bei dem Autohaus, wo ich es gemietet habe.



Das ist egal, du hast letztendlich die Prämie bezahlt.

Der Vermieter hat schliesslich auch eine Schadensminderungspflicht.

Die Reklame stellt doch ausdrücklich auf die Ersparnis der 150 EUR SB wenn nur repariert wird ab.

Frage ist nur, ob es technisch möglich ist (kein Riss, nicht im Sichtfeld).

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Automieter123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Tja - Riss - das ist jetzt so eine Sache.
Es ist der Einschlag zu sehen und teilweise ist es etwas gerissen - aber im Sichtfeld ist es nicht.
Der Riss ist von der Fahrerseite aus nicht zu sehen, da dieser durch den Rückspiegel verdeckt wird.
Hätte mein Beifahrer nicht etwas von einem Schaden gesagt, hätte ich diesen ehrlich gesagt nicht mal bemerkt!

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#8
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Super das du einen Hochgeschwindigkeitskamera dabei hattest um den Steinschläger zu photographieren. Da wird man sicher den Täter ermitteln um 50% des Schadens ersetzt zu bekommen, jetzt braucht es nur doch den Besitzer des Steins der den da hingelegt hat. :-)

Aber mal im Ernst: den Schaden bezahlst du, es sei denn es bestand eine Versicherung die das ausgleicht. Und das muss nicht die sein die der Versicherer haben könnte, sondern nur die die du vertraglich vereinbart hast

Carglas - zukleben wird nicht ausreichend sein. Die Mietwagenfirma wird das nicht akzeptieren. Die lassen sich die neue Scheibe zahlen und behalten den Rest.

Uwe

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

Jetzt krieg ich diese blöde Reklamemusik nicht mehr aus dem Kopf, das habe ich jetzt davon.

Das sollen sich die Profis ansehen, die Scheibe hat ja mehrere Schichten, wenn das nicht im Sichtfeld liegt, hast du gute Chancen, dass die Rep. möglich/zulässig ist.

Wenn das so ist, muss der V das nutzen.

Dann fällt die SB weg.

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-- Editiert am 05.12.2010 17:26

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#10
 Von 
Automieter123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Uwe - ich habe nicht geschrieben, dass ich den "Verursacher" da jetzt mit reinziehen möchte, ich habe lediglich geschrieben, dass ich das Kennzeichen habe und auch ein Foto bzw. einen Zeugen - dass mir das alles nichts nutz weiss ich selbst ...

Hast du den Zusatz mit der Teilkasko im Mietbetrag gesehen? Das hatte ich nachträglich hier extra noch eingefügt. Die sind die Angaben, die der Vermieter selbst unter "Mietbedingungen" auf seiner Homepage mit aufführt - und laut dieser Aussage ist in der Vollkakso auch eine Teilkasko mit eingerechnet - und so wie ich das jetzt über die letzten Stunden in verschiedenen Foren heraus gelesen habe, sollte Glasbruch von der TK bezahlt werden, die immer in einer VK mit enthalten wäre.

Ich will es einfach nur genau wissen und keine "schwammigen" Angaben haben.

Was meinst du mit "die lassen sich die Scheibe zahlen und behalten den Rest" - ergo: sie lassen den Wagen nur "kitten", sich von mir aber alles bezahlen und den Rest stecken sie sich in die eigene Tasche?

Wie sehen meine Chancen aus, wenn ich rechtlich dagegen vorgehe? Weil auf der Homepage wie gesagt die Angaben der Teilkasko aufgeführt werden! Und da können sie mir nicht die ganze Scheibe berechnen.

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#11
 Von 
Automieter123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:
Das sollen sich die Profis ansehen, die Scheibe hat ja mehrere Schichten, wenn das nicht im Sichtfeld liegt, hast du gute Chancen, dass die Rep. möglich/zulässig ist.


Also fahr ich morgen besser erst mal zu dem Unternehmen, dessen Musik bzw. Slogan du jetzt nicht mehr aus dem Kopf bekommst, und fahr danach zum Autovermieter und gebe ihn da ab.

Hab ein Foto davon auf dem Rechner. Könnte das sonst auch einstellen.

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#12
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Der Vermieter muss keine Carglas Reparatur nehmen, auch wenn es gehen würde.

Des weiteren zählen nur die Angaben auf dem Vertrag. Da "Versicherungen" meist Zusatzleistungen sind die der Autovermieter anbietet, kann man auch ohne Versicherung mieten. Es sei denn der Vertrag bezieht sich auf die Webseite.

Klar stecken die die Kohle ein, das ist völlig normal. Denn der Wagen verliert ja an Wert.

Uwe

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#13
 Von 
Automieter123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

@Uwe - ich muss also mit 800 / 900 / 1000 Euro rechnen, die die Scheibe somit kostet.

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Also fahr ich morgen besser erst mal zu dem Unternehmen, dessen Musik bzw. Slogan du jetzt nicht mehr aus dem Kopf bekommst, und fahr danach zum Autovermieter und gebe ihn da ab.


Genau, dann gibt es (hoffentlich) keinen sichtbaren Steinschlag und damit auch kein Problem mehr.

Trotzdem: Diese Musik ist Körperverletzung.

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#15
 Von 
Automieter123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:
Genau, dann gibt es (hoffentlich) keinen sichtbaren Steinschlag und damit auch kein Problem mehr


Also soll ich das morgen direkt schon dort machen lassen? Meinst du das damit? Können die das überhaupt sofort und so schnell machen? Weil den Wagen muss ich morgen bis 9 Uhr spätestens abgegeben haben.

Mir liegt das, was Uwe geschrieben hat, wirklich noch sehr schwer im Magen.

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#16
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Die könnten das sofort machen, werden sie aber nicht. Denn das es ein Mietwagen ist, erkennen die an deinen Papieren. Und denen ist der Mietwagenhändler als Kunde lieber als du.

Könnte natürlich auch andere (strafrechtliche) Probleme verursachen, falls man drauf kommt.

Uwe

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#17
 Von 
Automieter123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich könnt da guten Gewissens eh nicht morgen vor Ort machen lassen. Zwar sind laut Mietvertrag (hinten aufgeführt) Reparaturen bis 100 Euro nicht abzustimmen.

Da steht: Wenn während der Mietzeit Reparaturen notwendig erden, die die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs gewährleisten usw ... oder wenn die voraussichtlichen Kosten 100 Euro nicht übersteigen.

Aber das Auto ist ja - egal ob ich den Schaden reparieren lasse oder nicht - fahrtüchtig.


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#18
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
ergo: sie lassen den Wagen nur "kitten", sich von mir aber alles bezahlen und den Rest stecken sie sich in die eigene Tasche?


Das ist bei jedem Schaden so. Wenn du mir die Motorhaube verbeulst, kann ich auch dann von dir den Schaden in Geld ersetzt verlangen, wenn ich die Beule nicht reparieren lasse (allerdings fällt dann die Märchensteuer weg). Denn eingetreten ist der Schaden ja unabhängig von seiner Behebung.

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#19
 Von 
newinb
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Automieter123,

darf ich fragen, wie kam es zum Schluss? Ich habe gerade genau das gleiche Problem, hatte ein typische Steinschlag auf dem Frontscheibe als ich auf dem Autobahn war. Beim Abgeben wollte ich ordentlich es mache, bin fruh bei der Öffnungszeiten da (ich durfte am Samstag nachmittag abegeben, und es war ein offene Parkplatz) habe mich gemeldet, und ich wurde gebieten, die Schadensbericht unterzuschreiben. Ich finde es damals komisch, weil mit meinem Unterschrift wurde ich sofort als schuldig bezeichnet, und wenn ich das Auto einfach später zurückgebracht habe, konnte die Schaden irgendwann durch das Wochenende gemacht wurde (Avis hat dann wieder am Montag auf). Ich habe mich verweigert, die Bericht zu unterschreiben, und der Angestellte hat das Formular aufgerissen. Er war schon verständnisvoll, und meinte dass er das Schaden merken muss (ja, klar), und ich höre dann von Avis in Berlin (es war ein Einweg-miete nach Lörrach)

Fünf Tagen später hat Avis 730 Euros von meine Visa Karte belastet, vermutlich haben sie einfach die ganze Frontscheibe getauscht. Aber ich finde es echt frech, dass ich bis jetzt nichts von Avis bekommen habe, weder einen Anschreiben oder Rechnung, und ich habe die Summe nur Ende des Monats auf meine Visa Rechnung gesehen. Meine SB war bei 750 Euros, ich glaube sie haben einfach die Gelegenheit ausgenutzt, überteuerte Reparatur zu machen. Es war ein typisches Steinschlag, was man wahrscheinlich beim Carglass für 100-200 Euros machen konnte. Ich bin Studentin, und 730 Euros ist echt wahnsinnig viel Geld...

Ich habe Avis geschrieben, bekomme ich natürlich keine Antwort. Mein Deutsch ist leider nicht so gut, und ich bin unsicher ob ein Telefonat was bringen wurde. Ich möchte auch gern dass das Korrespondenz alles schriftlich gemacht wird.

Es tut mir Leid für mein Deutsch, ich versuche mein bestens... Für jeden Rat wäre ich sehr dankbar.

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#20
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ein Vermieter muss keine geflickte Scheibe aktzeptieren.
Auch nicht außerhalb des Sichtfeldes.

Wärend dem Vermieten ist es ja wurscht. Aber wer würde nicht ohne Abschlag dann das Auto der Vermieter Firma abkaufen.

Ich hatte diese Problematik schon mehrfach bei Leasingrückläufern, bei denen meine Angestellten mir was gutes tun wollten. Hat die Teilkasko das Flicken bezahlt, darf ich den Austausch der Scheibe bei der Leasingrückgabe komplett aus eigener Tasche bezahlen. Und das sind mehr als die 150 selbsbehalt.

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
BenQ899
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Leute,

da dieser Beitrag, auch wenn er schon etwas älter ist, eines der ersten Ergebnisse der Google-Suche zum Thema Steinschläge an Mietautos ist, habe ich mich entschlossen, hier etwas zu schreiben.Ein weiterer Grund sind die vielen angstmachenden Antworten, die ohne jeglichen Beleg als persönliche Überzeugung gewertet werden müssen.

Auch ich wurde vor einigen Wochen (auch noch zu unrecht, da es sich um einen Altschaden handelte) von einer großen Mietwagenfirma angeschrieben, dass mir ein Steinschlag in der Windschutzscheibe angelastet werden müsste. Kosten: 750 Euro Selbstbeteiligung. Nach einiger Recherche kommt man allerdings zu dem Schluss, dass ein Steinschlagschaden sich sehr wohl von schuldhaft verursachten Schäden unterscheidet. Nach gängiger Rechtsprechung kann ein Mieter für ein unabwendbares Ereignis, wie einen Steinschlag, generell nicht haftbar gemacht werden. Hierbei scheint es unerheblich, welche Versicherung gewählt wurde oder ob vollständig auf eine solche verzichtet wurde. Weiterhin lassen die verschiedenen Gerichtsurteile den Schluss zu, dass ein Mieter generell nicht haftet, wenn er nicht zumindest eine gewisse Teilschuld an der Schadensenstehung trägt. Das scheint auch für Kratzer zu gelten, für die ein Steinschlagschaden verantwortlich sein könnte. Trotzdem scheinen Mietwagenfirmen nicht selten zu versuchen, auch bei solchen Schäden das Geld einzutreiben. Ich konnte mich mit Verweis auf die gängige Rechtsprechung mit der vierten (!!!) Email erfolgreich gegen die Forderungen wehren.

Falls ihr also an einem entstandenen Schaden tatsächlich keine Schuld tragt, oder aber sogar ohne jeden Zwischenfall zur Kasse gebeten werdet, kann ich nur dazu raten, sich zu wehren. Als Grundlage kann das folgende PDF-Dokument zitiert werden, das die Juristische Zentrale des ADAC veröffentlicht hat. Hier ist besonders der Rat für die anwaltliche Praxis am Ende des Dokuments interessant. Wer es etwas kürzer möchte, der kann auf die zweite Quelle zurückgreifen. Viel Glück!

adac.de/sp/rechtsservice/_mmm/pdf/2012-61-Steinschlagsch%C3%A4den-Mietfahrzeugen_152151.pdf

nwzonline.de/oldenburg/wirtschaft/mietwagen-verleiher-duerfen-risiken-nicht-uebertragen_a_1,0,497761112.html

5x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Wallace123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von BenQ899):
Hallo Leute,

da dieser Beitrag, auch wenn er schon etwas älter ist, eines der ersten Ergebnisse der Google-Suche zum Thema Steinschläge an Mietautos ist, habe ich mich entschlossen, hier etwas zu schreiben.Ein weiterer Grund sind die vielen angstmachenden Antworten, die ohne jeglichen Beleg als persönliche Überzeugung gewertet werden müssen.

Auch ich wurde vor einigen Wochen (auch noch zu unrecht, da es sich um einen Altschaden handelte) von einer großen Mietwagenfirma angeschrieben, dass mir ein Steinschlag in der Windschutzscheibe angelastet werden müsste. Kosten: 750 Euro Selbstbeteiligung. Nach einiger Recherche kommt man allerdings zu dem Schluss, dass ein Steinschlagschaden sich sehr wohl von schuldhaft verursachten Schäden unterscheidet. Nach gängiger Rechtsprechung kann ein Mieter für ein unabwendbares Ereignis, wie einen Steinschlag, generell nicht haftbar gemacht werden. Hierbei scheint es unerheblich, welche Versicherung gewählt wurde oder ob vollständig auf eine solche verzichtet wurde. Weiterhin lassen die verschiedenen Gerichtsurteile den Schluss zu, dass ein Mieter generell nicht haftet, wenn er nicht zumindest eine gewisse Teilschuld an der Schadensenstehung trägt. Das scheint auch für Kratzer zu gelten, für die ein Steinschlagschaden verantwortlich sein könnte. Trotzdem scheinen Mietwagenfirmen nicht selten zu versuchen, auch bei solchen Schäden das Geld einzutreiben. Ich konnte mich mit Verweis auf die gängige Rechtsprechung mit der vierten (!!!) Email erfolgreich gegen die Forderungen wehren.

Falls ihr also an einem entstandenen Schaden tatsächlich keine Schuld tragt, oder aber sogar ohne jeden Zwischenfall zur Kasse gebeten werdet, kann ich nur dazu raten, sich zu wehren. Als Grundlage kann das folgende PDF-Dokument zitiert werden, das die Juristische Zentrale des ADAC veröffentlicht hat. Hier ist besonders der Rat für die anwaltliche Praxis am Ende des Dokuments interessant. Wer es etwas kürzer möchte, der kann auf die zweite Quelle zurückgreifen. Viel Glück!

adac.de/sp/rechtsservice/_mmm/pdf/2012-61-Steinschlagsch%C3%A4den-Mietfahrzeugen_152151.pdf

nwzonline.de/oldenburg/wirtschaft/mietwagen-verleiher-duerfen-risiken-nicht-uebertragen_a_1,0,497761112.html


Kann mir jemand bitte das PDF schicken? SIXT verlangt von mir, dass ich trotz Vollkasko mit 750 SB über 900 Euro zahlen soll, da die Scheibe getauscht werden musste.

Für andere Tipps oder Formulierungen bin ich sehr dankbar.

Vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
fb521592-24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Für dieses PDF Dokument vom ADAC wäre ich auch sehr dankbar! Bin kein Mitglied und da auch kein eigenes Auto lohnt sich dieses auch nicht... Wäre jemand so nett?

Signatur:

Maike

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Das ADAC-Dokument existiert nicht mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
fb521592-24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Schade, vielen Dank für die Antwort. Vllt. hat es noch jemand gespeichert auf seinem PC?

Signatur:

Maike

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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