Mietvertrag zu spät erhalten

6. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Inga
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 10x hilfreich)
Mietvertrag zu spät erhalten

Hallo miteinander,
in meiner Wohnungsangelegenheit gibt es einen neuen Aspekt, zu dem ich gerne etwas gewußt hätte: Als ich vor 9 1/2 Jahren auf Wohnungssuche war, kam ich über Nachbarn an meine jetzige Wohnung. Man kannte sich also flüchtig. Der Vermieter ließ sich Zeit mit dem Mietvertrag, obwohl ich ihn mehrmals darum gebeten hatte. Erst als ich gekündigt hatte und kurz vor dem Umzug stand, brachte er den Mietvertrag bei, ich konnte also nicht wieder zurück. Am Abend der Unterzeichnung stand seine Frau mit am Küchentisch und stöhnte, sie sei schon seit 4.30 Uhr auf den Beinen und sooo müde! Außerdem müßte sie noch Kuchen backen an diesem Abend. Ich ließ mich drängen und las nicht durch, wohl auch weil man sich flüchtig kannte.. Später fiel ich vom Hocker.
So einen unfairen Mietvertrag hätte ich nie unterschrieben! Aber als Alleinerziehende konnte ich (finanziell) nicht gleich wieder ausziehen, ich hätte auch kein anderes Angebot gehabt. Später ließ ich es sein, darauf sprechen zu kommen, weil man eben Streit vermeiden möchte.
Jetzt soll ich beim Auszug Renovierungskosten lt. Maler-Kostenvoranschlag zahlen, habe die Klausel alle 3-5 Jahre zu streichen und dies, obwohl ich vor meinem Einzug alles durch einen Maler habe machen lassen.
Wer hat einen Tipp?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Die Klausel, alle 3-5 Jahre (in manchen Räumen auch nach 7 Jahren) zu streichen ist in Mietverträgen üblich und basiert auf einschlägigen Gerichtsurteilen.

Die Klausel, beim Einzug zurenovieren, weil man eine unrenovierte Wohnung übernommen hat und beim Auszug wieder zu renovieren ist ungültig. Ebenso kann der Vermieter nicht die Kosten laut Maler-Kostenvoranschlag verlangen. Der Mieter hat das Recht, eine eventuelle Renovierung slbst durchzuführen, sie muss jedoch fachgerecht sein.

Da beide Klauseln unzulässig sind, brauchst Du Dir wegen der Unterschrift keine Sorgen zu machen.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zum zu spät erhaltenen Mietvertrag:

Ein Mietvertrag kann grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden, was aber nicht zu empfehlen ist.

Wenn der Mieter in eine Wohnung einzieht und dies vom Vermieter akzeptiert wird, dann gilt dies bereits als Mietvertrag mit allen gesetzlichen Mieterrechten. Es hätte also kein Zwang bestanden, nachträglich einen Mietvertrag zu unterschreiben, jedenfalls hättest Du deswegen nicht auf der Straße gestanden.

Da Du dennoch den neuen Mietvertrag unterschrieben hast, ersetzt dieser den alten mündlichen Mietvertrag und ist somit auch gültig. Unzulässige Klauseln sind trotzdem ungültig.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Inga
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke, das beruhigt erst mal.
Seinerzeit hat der Vermieter mündlich aber nicht von den vielen Bürden gesprochen, die mir der Vertrag auferlegen würde. Und dieses Urteil gab es damals auch noch nicht.
Außerdem finde ich, dass ich doch selbst entscheiden muß, wieviel ich finanziell überhaupt leisten kann oder nicht. Der Vermieter hat mir mit seinem Verhalten gar keine Wahl gelassen. Deshalb fühlte ich mich übervorteilt, was durch die günstige Rechtslage jetzt entschärft ist. Danke nochmals. Grüße Inga

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