Mietvertrag wegen Kündigungsausschluss nicht unterschreiben

24. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Gonzalo788
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag wegen Kündigungsausschluss nicht unterschreiben

Ich habe mir eine Wohnung angesehen und generell interesse bekundet. Kurz vor der Zusendung der Vertragsunterlagen habe ich per E-Mail die Wohnungsübergabe nach Vertragsunterschrift vereinbart. Zu diesem Zeitpunkt lag der Vertrag aber noch nicht vor. Nachdem ich ihn mir durchgelesen habe ich mir eine Klausel aufgefallen, die einen Kündigungsausschluss für ein Jahr enthält. Dies wurde zu keiner Zeit bei der Besichtigung erwähnt oder im Exposee ausgeführt. Bin ich nun an den Mietvertrag gebunden, obwohl er noch nicht unterschrieben wurde oder kann ich Schadensersatzpflichtig gemacht werden?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Es kommt ein wenig darauf an, was besprochen wurde. Wenn klar war, dass der eigentliche Mietvertrag schriftlich geschlossen werden sollte, dann seid ihr immernoch in den Verhandlungen dazu. Und wenn der Vermieter im schriftlichen Mietvertrag Dinge vereinbart haben will, die du nicht tragen möchtest, so scheitern die Verhandlungen eben. Daraus wird keiner irgendwelche Forderungen herleiten können.

Anders würde es aussehen, wenn bereits mündlich ein Mietvertrag geschlossen wurde. Der würde dann bereits gelten. Aber dann gäbe es keinen Grund, den schriftlichen Mietvertrag noch zu unterschreiben. Niemand ist verpflichetet, einen mündlich bereits geschlossenen Vertrag nochmal schriftlich zu schließen. Zumal in diesem Schriftstück ja offenbar Klauseln enthalten sind, die der Mieter nicht will.

Ich würde nach der bisherigen Schilderung davon ausgehen, dass noch kein Mietvertrag geschlossen wurde. Wenn du diesen nun (begründet) wegen dieser Klausel verweigerst, dann gibt es keinen Ansatz für Forderungen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Für mich sieht es danach aus das hier vereinbart wurde einen schriftlichen Mietvertrag abzuschließen.

Was dir im Moment vorliegt ist lediglich ein Angebot.

Das gefällt dir nicht.

Schick es, so wie es ist, mit der Anmerkung Du hast es dir anders überlegt an den Anbieter zurück oder versuch bezüglich des Kündigungsverzichtes zu verhandeln.

Wobei ein Kündigungsverzicht inzwischen bei vielen Vermietern üblich ist.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Gonzalo788):
Nachdem ich ihn mir durchgelesen habe ich mir eine Klausel aufgefallen, die einen Kündigungsausschluss für ein Jahr enthält. Dies wurde zu keiner Zeit bei der Besichtigung erwähnt oder im Exposee ausgeführt.

Dann müsste man sich nach einer anderen Wohnung umsehen.
Zitat (von Anitari):
Wobei ein Kündigungsverzicht inzwischen bei vielen Vermietern üblich ist.

Auch durchaus verständlich, der Vermieter und der Mieter hat damit eine Planungssicherheit.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.326 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen