Mietvertrag schon vor Mietbeginn kündigen?

28. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
arizonarobbins
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)
Mietvertrag schon vor Mietbeginn kündigen?

Eine Arbeitskollegin hat Anfang des Monats einen Mietvertrag unterschrieben, der am 1.11. beginnen soll. Nun haben sie und ihr Partner sich aber getrennt, der Kerl ist auf und davon und sie kann sich die Wohnung alleine nicht leisten. Sie würde deshalb gerne noch vor Mietbeginn kündigen.
Im Mietvertrag steht:

"Das Mietverhältnis beginnt mit dem 1.11.2017.
Es läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jedem Teil mit der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibens an."

Eine vorzeitige Kündigung ist doch möglich, oder? Sonst müsste da doch noch stehen, dass das Mietverhältnis frühestens ab Mietbeginn gekündigt werden kann. Richtig oder falsch?
Kann sie also bedenkenlos noch bis zum 3.8. kündigen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4247 Beiträge, 2421x hilfreich)

So ist es: die gesetzliche Kündigungsfrist ist nicht an einen Startzeitpunkt gebunden.
Wenn allerdings der Luftikus Mitmieter ist, müssen beide gemeinsam kündigen.

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