Ich stehe kurz vor Vertragsabschluss mit einem gewerblichen Mieter, der einen großes Ladengeschäft bei mir mieten will.
Welche Unterlagen soll ich mir von dem Mieter zeigen lassen??? (Mieterselbstauskunft auf jeden Fall)
Ich will vor allem wissen, wer mit welchem Kapital in welcher Höhe haftet.
Wenn der Mieter nur mit seinem eigenen Namen unterschreibt, weiß ich ja nicht, welches Unternehmen meinen Laden mietet.
In einer Schufa Selbstauskunft steht auch nicht drin wie viel Vermögen der Mieter hat. Daher bringt mir die Schufa nicht viel.
Ich will sicherstellen, dass sich der Mieter die Miete leisten kann. Wie soll ich das machen?
Eine Auskunft bei Creditreform einholen hat in der Vergangenheit nicht viel gebracht.
Hier wurde das Thema auch schon besprochen:
http://www.123recht.net/Mietkaution-bei-gewerblichen-Mietern-__f521291.html
Dort heißt es, dass keine Privatperson Gewerberäume mieten kann!!
Wenn die Person den Mietvertrag nur mit seinem eigenen Namen unterschreibt, wie erfahre ich dann von der Person, welches Unternehmen in Wirklichkeit mein Mieter ist??
Welche Unterlagen soll ich mir vom Mieter vorlegen lassen, um zu erfahren mit welchem Unternehmen er meinen Laden angemietet hat? Es kann ja sein, dass er mehrere Unternehmen hat. Wie erfahre ich dann welches seiner Unternehmen mein Mieter ist?
-- Editier von meier19 am 30.06.2017 09:28
Mietvertrag mit gewerblichem Mieter - wie erfahre ich wer womit haftet?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatIch will sicherstellen, dass sich der Mieter die Miete leisten kann. Wie soll ich das machen? :
Einen zuverlässigen Hellseher beauftragen.
ZitatIch will vor allem wissen, wer mit welchem Kapital in welcher Höhe haftet. :
Als erstes mal die Gewerbeanmeldung / HR-Auszug.
Dann kennt man zumindest die theoretische Höhe der Haftung.
Und wie bekomme ich am sinnvollsten eine Bonitätsauskunft vom Mieter?
Am besten wäre es eigentlich sich den Steuerbescheid des Unternehmens, welches die Gewerberäume gemietet hat, zeigen zu lassen. Was haltet ihr davon??
-- Editiert von meier19 am 30.06.2017 20:02
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ZitatUnd wie bekomme ich am sinnvollsten eine Bonitätsauskunft vom Mieter? :
Wie definiert man denn "am sinnvollsten"?
An sinnvollsten in Sinne von wirtschaftlich ist immer noch eine Abfrage bei einer oder mehrerer der Auskunfteien (Schufa, Bürgl, Creditreform, ...)
Man kann ihm eine der Ratinggesellschaften schicken, das wäre am sinnvollsten im Sinne von umfassend & gründlich.
ZitatWas haltet ihr davon?? :
Nun hat er durch geschicktes agieren (hohe Ausgaben) keine Steuern gezahlt ... und nun?
"wie erfahre ich dann von der Person, welches Unternehmen in Wirklichkeit mein Mieter ist??"
Du Meine Güte: na man fragt einfach. Wenn die Person als vertretungsberechtigte Person für ein Unternehmen den Vertrag eingeht, dann gehört das selbstverständlich ebenfalls in den Vertrag
"Ich will vor allem wissen, wer mit welchem Kapital in welcher Höhe haftet."
Auch das ist eine Frage, die man eben stellen muss.
Bei soviel Hilflosigkeit wirst du mit ziemlicher Sicherheit noch Lehrgeld zahlen müssen, wenn du dir keine fachliche Hilfe holst - das Thema Vermietung und dann noch Gewerbe (umsatzsteuerpflichtig?) ist viel zu komplex, um da mit Forenhilfe weiterzukommen.
ZitatDort heißt es, dass keine Privatperson Gewerberäume mieten kann!! :
Darüber bin ich schon im dortigen Thread gestolpert.
Bull****. Natürlich kann sich eine Privatperson Gewerberäume mieten.
Viel eher ist die Frage, was DU unter Privatperson verstehst bzw. was wäre denn für dich das Gegenteil davon?
Schliesslich ist jeder Einzelunternehmer eine Privatperson im Sinne von "natürliche Person".
Du schliesst einen Vertrag mit einer Person, die von dir Räume zu einem bestimmten Vertragszweck anmietet - z.B. zur Nutzung als Einzelhandelsgeschäft für ....
Wichtig für dich sind
1) die Personalien deines Mieters und seine persönliche Bonität, denn ER geht den Vertrag ja für sich in eigenem Namen ein und haftet also auch DIR gegenüber für seine Vertragspflichten > also geht es um SEINE persönliche Bonität
2) der vereinbarte Nutzungszweck, denn den hast DU ja zu gewährleisten (z.B. an evtl. erforderliche Nutzungsänderung > Bauamt gedacht?)
Falls du an eine Firma/ein Unternehmen vermietest und du den Vertrag mit einer vertretungsberechtigten Person eingehst, dann wird es ggf. etwas komplizierter > ist der "Mieter" auch vertretungsberechtigt, genaue Firmenbezeichnung und Rechtsform, ggf. Gesellschafter/Geschäftsführer ...
Auf welche Auskünfte man setzt - da hat jeder sicher andere Prioritäten.
Bei Firmen/Unternehmen nehme ich Schufa und zusätzliche eine von mir über meine Hausbank eingeholte Bankauskunft und natürlich vergewissere ich mich über die tatsächliche Vertretungsberechtigung desjenigen, der den Mietvertrag für fremden Namen eingeht.
Was man aber immer im Hinterkopf haben sollte, ist, dass jede Auskunft nur eine Momentaufnahme ist - ob der "Mieter" nicht insgeheim schon seine Insolvenz vorbereitet, das zeigt sich erst später.
Zitat:ZitatDort heißt es, dass keine Privatperson Gewerberäume mieten kann!! :
Darüber bin ich schon im dortigen Thread gestolpert.
http://www.123recht.net/Mietkaution-bei-gewerblichen-Mietern-__f521291.html
Bull****. Natürlich kann sich eine Privatperson Gewerberäume mieten.
Viel eher ist die Frage, was DU unter Privatperson verstehst bzw. was wäre denn für dich das Gegenteil davon?
Schliesslich ist jeder Einzelunternehmer eine Privatperson im Sinne von "natürliche Person".
Wichtig für dich sind
1) die Personalien deines Mieters und seine persönliche Bonität, denn ER geht den Vertrag ja für sich in eigenem Namen ein und haftet also auch DIR gegenüber für seine Vertragspflichten > also geht es um SEINE persönliche Bonität
Jetzt haben wir aber einige Widersprüche in diesem Thread hier zu dem Thread:
http://www.123recht.net/Mietkaution-bei-gewerblichen-Mietern-__f521291.html
Dort wurde eindeutig gesagt, dass eine Privatperson gar keine Geweberäume mieten kann, schon alleine weil das Finanzamt das nicht akzeptiert. Jetzt erfahre ich, dass eine Privatperson doch Gewerberäume mieten kann.
Unter Privatperson verstehe ich eine natürliche Person (also kein Unternehmen), die mit ihrem gesamten Privatvermögen haftet! (genau wie bei einem Mieter, der nur eine ganz normale Wohnung gemietet hat).
Ich habe so einen Fall, wo eine Person Gewerberäume gemietet hat, und nur ihren bürgerlichen Namen angegeben hat, ohne irgendeine Firma / Unternehmen zu nennen. Jetzt weiß ich nicht, ob diese Person auch mit ihrem gesamten Privatvermögen haftet. Das würde ich gerne herausfinden. Die einzige Möglichkeit scheint mir: Diese Privatperson zu verklagen. Dann wird sie schon sagen, in welcher Höhe sie privat haftet.
Zitat:
Wichtig für dich sind
1) die Personalien deines Mieters und seine persönliche Bonität, denn ER geht den Vertrag ja für sich in eigenem Namen ein und haftet also auch DIR gegenüber für seine Vertragspflichten > also geht es um SEINE persönliche Bonität
Genau das habe ich gemacht! Ich habe mir eine Mieterselbstauskunft von der Privatperson geben lassen, die die Gewerberäume gemietet hat. Dort stand nichts von einer Firma drin. Es stand dort aber eine sehr gute Bonität über diese Privatperson drin. Daher habe ich der Person das Ladengeschäft auch vermietet. Was habe ich falsch gemacht??? Was soll ich das nächste mal anders machen?
(die Person zahlt keinerlei Miete / Kaution. Ich will vor allem wissen, was ich das nächste Mal anders machen muss, damit das nicht wieder passiert)
-- Editiert von meier19 am 01.07.2017 13:48
?
ZitatJetzt erfahre ich, dass eine Privatperson doch Gewerberäume mieten kann. :
Klar können die das.
Es wird in der Regel nur niemand so etwas unvernünftiges machen.
Warum ist es unvernünftig als Privatperson Gewerberäume zu mieten und nicht als Unternehmer Gewerberäume zu mieten?
ZitatWarum ist es unvernünftig als Privatperson Gewerberäume zu mieten :
So was liegt in der Natur im Steuerrecht.
Weil man sie zu 99% nicht als Wohngelegenheit nutzen darf. Bleibe also nur noch "Nichtwohngelegenheit". Und da haben Privatleute nicht wirklich oft Verwendung für.
Selbst wenn man nur Lagerräume braucht oder was um die Modellbahn aufzubauen wäre das unwirtschaftlich (selbst in der hiesigen Gegend zahlt man mindestens das doppelte für Gewerberäume).
Die ganzen Schutzvorschriften für Wohnraummiete kommen auch nicht zur Geltung.
danke.
Eine Antwort auf meinen Beitrag Nr. 5 wäre noch super. (Den unteren Absatz)
Zitat:ZitatJetzt erfahre ich, dass eine Privatperson doch Gewerberäume mieten kann. :
Klar können die das.
Es wird in der Regel nur niemand so etwas unvernünftiges machen.
In dem anderen Thread hast du aber genau das Gegenteil gesagt.
ZitatZitat (von Lolle): :
Wichtig für dich sind
1) die Personalien deines Mieters und seine persönliche Bonität, denn ER geht den Vertrag ja für sich in eigenem Namen ein und haftet also auch DIR gegenüber für seine Vertragspflichten > also geht es um SEINE persönliche Bonität
Genau das habe ich gemacht! Ich habe mir eine Mieterselbstauskunft von der Privatperson geben lassen, die die Gewerberäume gemietet hat. Dort stand nichts von einer Firma drin. Es stand dort aber eine sehr gute Bonität über diese Privatperson drin. Daher habe ich der Person das Ladengeschäft auch vermietet. Was habe ich falsch gemacht??? Was soll ich das nächste mal anders machen?
(die Person zahlt keinerlei Miete / Kaution. Ich will vor allem wissen, was ich das nächste Mal anders machen muss, damit das nicht wieder passiert)
Du meinst das?
Davor, dass ein Vertragspartner nicht das macht, wozu er laut Vertrag verpflichtet ist, gibt es keinerlei wirksamen Schutz.
Dass kommt halt vor - ist eben ganz "normales" Vermieterrisiko.
Im Gewerbemietrecht darf allerdings sogar wirksam vereinbart werden, dass z.B. nicht nur die gesamte Kaution sondern auch die erste(n) Miete(n) bereits vor der Übergabe der Mieträume zu zahlen sind.
Es mindert zumindest etwas das Risiko, wenn man schonmal Geld in der Tasche hat bevor man die Mietsache aus der Hand gibt.
Aber was soll das denn jetzt?
Anfangs sagtest du noch du stehst kurz vor dem Vertragsabschluss.
Und jetzt hat der Mieter schon keinerlei Miete / Kaution gezahlt ???
ZitatIn dem anderen Thread hast du aber genau das Gegenteil gesagt. :
Nö. Nicht mal ansatzweise.
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