Mietvertrag mit fixen verbrauchsabhängigen Kosten für Strom und Gas

1. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
pewe1835
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag mit fixen verbrauchsabhängigen Kosten für Strom und Gas

Hallo zusammen,

ich hoffe mit kann jemand weiterhelfen. Die Stromverträge für die Wohnungen im Haus sowie der Gasvertrag laufen direkt über den Vermieter. Ist es zulässig in einem Mietvertrag verbrauchsabhängige Kosten festzuschreiben.

Beispiel:
1. Die Stromkosten werden verbrauchsabhängig ermittelt der Vermieter berechnet 0,25 Euro / kWh
2. Die Gaskosten werden verbrauchsabhängig ermittelt der Vermieter berechnet 0,05 Euro / m³

Ist es zulässig, dass der Vermieter die Kosten je verbrauchte Einheit von Strom und Gas im Mietvertrag festschreibt und zur Abrechnung heranzieht? Die Kosten die der Vermieter an den eigentlichen Versorger zahlt können ja durchaus anders ausfallen.

VG pewe

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Petersilchen
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Guck mal, was google hergab:

1) http://www.verivox.de/hilfe-center/tarifportal/strom/anbieter-wechseln/vermieter-muss-ich-meinen-vermieter-ueber-einen-stromanbieterwechsel-informieren-24665.aspx

2) http://www.stromanbieter.net/kann-der-vermieter-den-stromanbieter-mietvertraglich-festlegen/


Vergleich doch mal die Preise der möglichen Anbieter, vielleicht ist das schon gutes Angebot ;-)

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Petersilchen):
Vergleich doch mal die Preise der möglichen Anbieter, vielleicht ist das schon gutes Angebot ;-)


Das hilft doch nicht weiter. Die Frage war:

Zitat (von pewe1835):
Ist es zulässig, dass der Vermieter die Kosten je verbrauchte Einheit von Strom und Gas im Mietvertrag festschreibt und zur Abrechnung heranzieht? Die Kosten die der Vermieter an den eigentlichen Versorger zahlt können ja durchaus anders ausfallen.


HIer wäre vorab zu klären, ob jede Wohnung im Haus einen eigenen Stromzähler hat.

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#3
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Du darfst den smilie nicht übersehen. Mein erster Gedanke war nämlich auch, oh 25 bzw. 5 ct pro kwh und ohne Grundgebühr im MV festgeschrieben auf Jahre .. Wow, das hat Potential zum Megaschnäppchen :dance:

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#4
 Von 
pewe1835
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke erstmal für die beiden Antworten. Die Wohnungen verfügbaren zwar über einen Zähler, allerdings sind diese Zähler nur Unterzähler. Soll heißen, diese hat der Vermieter eingebaut um den Stromverbrauch der einzelnen Wohnungen zu erfassen. Diesen einzelnen Zählern ist aber noch ein Hauptzähler vorgeschaltet.

Wichtig für mich ist, ist es gestattet, dass der Vermieter Strom und Gas nach seinen im Mietvertrag festgelegten Kosten abrechnet oder muss nach den tatsächlichen Kosten abgerechnet werden?

VG pewe

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Bei einer verbrauchsabhängigen Berechnung müssen die tatsächlichen Kosten abgerechnet werden und nicht irgendwelche fiktiven, die sich der Vermieter ausdenkt. Und hier denkt er sich ja die Zahlen aus.

-- Editiert von altona01 am 01.09.2017 15:23

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Bei einer verbrauchsabhängigen Berechnung müssen die tatsächlichen Kosten abgerechnet werden und nicht irgendwelche fiktiven, die sich der Vermieter ausdenkt. Und hier denkt er sich ja die Zahlen aus.

-- Editiert von altona01 am 01.09.2017 15:23


Ja das stimmt, und wenn in jeder Wohnung ein eigener Zähler wäre (vom Versorger), dann gingen die Rechte noch weiter.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
ist es gestattet, dass der Vermieter Strom und Gas nach seinen im Mietvertrag festgelegten Kosten abrechnet


Nein, das ist nicht gestattet.

Allerdings sollte man schon genau darüber nachdenken, ob man dagegen vorgehen will. Die Abrechnung der tatsächlichen Kosten könnte nämlich höher ausfallen, da dann auch die Grundgebühren umgelegt werden.

Außerdem dürfte ein Gaspreis von 0,05 Euro / m³ wohl ein Schreibfehler sein. Gemeint sind wohl 0,05 Euro / kWh, was etwa 0,50 Euro / m³ entspricht

-- Editiert von hh am 01.09.2017 17:11

0x Hilfreiche Antwort

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