Hallo, wir wollen kündigen !
Erstmal zur Vorgeschichte:
Wir wohnen in einem 6 Parteien Mietshaus, dass einzigste Mietshaus in einer Einfamilienhaus-spießersiedlung !
Das Haus war sehr ruhig. Nach und nach sind 4 ruhige Parteien ausgezogen und gegen 4 Horror Parteien ausgetauscht worden. Alle aus einem riesigen Familienclan ! Diese machen Lärm Lärm Lärm ! Laute Musik, Gitarrespielen, Singen, Großfamilientreffen bis spät in die Nacht, Grillen auf der Terasse, dass der Rauch ins Fenster zieht.
Beschwerden brachten nichts, Vermieter ist der meinugn man müsse dies untereinander klären, Ihn ginge das nichts an.
Polizei rufen wollen wir auch nicht aus "Angst" was dann passiert. Nun sind wir auf der Suche nach einer neuen Wohnung.
Nun die Frage wenn wir kündigen, können wir dem Vermieter Besichtigungen mit weiteren Familienmitgliedern dieses Clans verweigern ? Hat man recht darauf die Namen der Interessenten vorher zu erfragen? Denn wir wollen nicht das einer aus dieser Rücksichtslosen Sippe unsere Wohnung betritt !
Als andere Parteien auszogen gab es in den Wohnugnen auch mehrere Monate leerstand, also scheint der Vermieter nicht unbedingt auf nahtlose Übergabe wert zu legen...
Mietvertrag kündigen/Besichtigungen ?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
quote:
Nun die Frage wenn wir kündigen, können wir dem Vermieter Besichtigungen mit weiteren Familienmitgliedern dieses Clans verweigern ?
Rechtlich gesehen nicht.
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--- editiert vom Admin
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Der Vermieter hat im allgemeinen auch die Pflicht für ruhe und ordnugn udn das einhalten der Hausordnugn zu sorgen, tut er aber auch nicht ! wir haben mehrfach versucht was gegen den lärm zu unternehmen wir haben ca 5. beschwerdebriefe verteilt über monate hinweg an den vermieter geschrieben mit diesem gesprochen, den nachbarn auch mal nachts um 3 mitgeteilt das das mit dem lärm so nicht geht ...alles ohne erfolg, daraufhin die aussage des vermieters er wäre dafür nicht zuständig (!!!!) im letzten Brief haben wir mietminderung unter vorbehalt angedroht. daraufhin kam ein schreiben vom vermieter in dem er schreibt das WIR die verursacher allen lärms seien, also hat er den spieß einfach mal umgedreht, klar wenn der familienclan da zusammenarbeitet und nun gegen uns ist. Nach einem anruf bei ihm und der frage wie er darauf käme ist er garnicht darauf eingegangen und hat gesagt wenn wir die miete kürzen würde ER uns sofort kündigen (auch wenn er das rechtlich gesehen nicht wirklich machen kann) haben wir dann klein beigegeben und schlucken seit dem runter ! Wenn wir die Polizei rufen würde die Situation vermutlich total eskalieren, da diese Familiensippe wohl irgendwie Mafiösen Strukturen zugehörig ist. armes deutschland !
Du hast Hausrecht und kanst somit Interessenten, die der Vermieter anschleppt, grundsätzlich die Besichtigung verweigern.
Allerdings könnte es sein, dass der Vermieter dann von dir Schadenersatz verlangt, wenn er die Wohnung nach deinem Auszug nicht sofort vermieten kann. Dazu muss er nur einen Interessenten vorweisen, der die Wohnung eventuell gemietet hätte, aber wegen der Verweigerung der Besichtigung abgesprungen ist.
Dass die Besichtigenden sich ausweisen, kannst du schon verlangen. Du solltest dieses Verlangen dem Vermieter rechtzeitig vorher ankündigen, dann ist das o.k.. Wozu es allerdings gut sein soll, weiß ich nicht.
Auch zu große Horden von Interessenten, die gleichzeitig kommen, sind nicht zuzumuten.
--- editiert vom Admin
quote:
quote:Du hast Hausrecht und kanst somit Interessenten, die der Vermieter anschleppt, grundsätzlich die Besichtigung verweigern.
Wo hast du denn diesen schönen Satz her?
Ich vermute das ist die Sache mit dem Grundgesetz und dem besonderen Schutz der Wohnung ...
Dem Vermieter darf man das betreten übrigens auch verweigern.
quote:
können wir dem Vermieter Besichtigungen mit weiteren Familienmitgliedern dieses Clans verweigern ?
Ja, wie quiddje bereits erwähnte.
Die dadurch entstehenden Schäden z.B. durch die verhinderte Weitervermietung gehen jedoch voll zu euren Lasten.
Es dürfte daher wirtschaftlicher sein, erst auszuziehen und dann zu kündigen wenn man das unerwünschte betreten verhinden will.
quote:
Hat man recht darauf die Namen der Interessenten vorher zu erfragen?
Nein
quote:
können wir dem Vermieter Besichtigungen mit weiteren Familienmitgliedern dieses Clans verweigern ?
Eventuell kommen die dann einfach mal vorbei, wenn ihr nicht da seid?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
quote:"Eventuell" würde nicht reichen.Zitat:Dazu muss er nur einen Interessenten vorweisen, der die Wohnung eventuell gemietet hätte
Oh doch. Wenn der "ehemalige Mietinteressen" bezeugt, dass die Wohnung für ihn zur Anmietung interessant war und er sie - eventuell - nach Besichtigung gemietet hätte, Anmietung ohne Besichtigung aber ablehnt. Dann kann man noch seinen ernsthaften Wunsch, überhaupt eine Wohnung mieten zu wollen, in Frage stellen. Viel Glück damit!
@Harry van Sell: Ja, ich meinte diese kleinen Passus über die Unverletzlichkeit der Wohnung.
wäre auch ein bsichen seltsam für unseren rechtstaat wenn man schadensersatz zahlen müsste für einen schaden der vermutlich nie zustande gekommen wäre ... nur weil einer sagt ich hätte die vielleicht nehmen können.
da müsste ja jeder wegen mordes eingebuchtet werden da er ja jemand umbringen KÖNNTE ....
naja wir werden wohl nciht drumrumkommen diese Leute in die wohnugn zu lassen udn da werden garantiert welche kommen :-/
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