Mietvertrag gekündigt ohne Begründung

23. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
holkoe
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Mietvertrag gekündigt ohne Begründung

Hallo, mir wurde mein Mietvertrag ohne Begründung gekündigt.
Gehe ich richtig in der Annahme und nach dem was ich gelesen habe, das die Kündigung unwirksam ist ?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Was genau wurde gemietet und mit welchem Wortlaut wurde gekündigt?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
mit welchem Wortlaut wurde gekündigt?

Welche Worte sollen da wohl gebraucht worden sein, wenn keine Begründung genannt wurde?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Welche Worte sollen da wohl gebraucht worden sein, wenn keine Begründung genannt wurde?
§ 573a BGB zum Beispiel. Wenn auch vermutlich nicht explizit. Vielleicht läuft auch einfach nur ein Zietmietvertrag aus und der Teilnehmer hat das nicht durchschaut. Oder aber es geht gar nicht um Wohnraum. Ich habe halt keine Lust, alle möglichen Fälle durchzudiskutieren.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von holkoe):
Hallo, mir wurde mein Mietvertrag ohne Begründung gekündigt.


Was steht denn zur Kündigung im Mietvertrag?

Zitat (von holkoe):
Aus dem anderen Thread:

zwei Wochen vor Einzug habe ich einen Vertrag zur Untermiete(Zimmer) unterschrieben.


Ist das Zimmer auch noch vom Vermieter möbliert? Der Vermieter wohnt mit in der Wohnung? Dann kann 14 Tage zum Monatsende gekündigt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
holkoe
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

ja es handelt sich um ein möbliertes Zimmer, aber mir wurde mit einer 2 monatigen frist gekündigt. und wie schon erwähnt ohne Begründung.

Text: Hiermit kündige ich den Mietvertrag für das oben angegebene Zimmer fristgerecht zum 31.08.2017. Bitte bestätigen Sie die Auflösung des Mietverhältnisses zu diesem Termin.

Datum des Kündigungsschreibens ist der 01.07.2017

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von holkoe):
Gehe ich richtig in der Annahme und nach dem was ich gelesen habe, das die Kündigung unwirksam ist ?

Nö.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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