Hallo, mir wurde mein Mietvertrag ohne Begründung gekündigt.
Gehe ich richtig in der Annahme und nach dem was ich gelesen habe, das die Kündigung unwirksam ist ?
Mietvertrag gekündigt ohne Begründung
23. Juli 2017
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Frage vom 23. Juli 2017 | 15:49
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
Mietvertrag gekündigt ohne Begründung
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#1
Antwort vom 23. Juli 2017 | 15:59
Von
Status: Unparteiischer (9869 Beiträge, 4477x hilfreich)
Was genau wurde gemietet und mit welchem Wortlaut wurde gekündigt?
#2
Antwort vom 23. Juli 2017 | 16:04
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1378x hilfreich)
Zitatmit welchem Wortlaut wurde gekündigt? :
Welche Worte sollen da wohl gebraucht worden sein, wenn keine Begründung genannt wurde?
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#3
Antwort vom 23. Juli 2017 | 16:11
Von
Status: Unparteiischer (9869 Beiträge, 4477x hilfreich)
§ 573a BGB zum Beispiel. Wenn auch vermutlich nicht explizit. Vielleicht läuft auch einfach nur ein Zietmietvertrag aus und der Teilnehmer hat das nicht durchschaut. Oder aber es geht gar nicht um Wohnraum. Ich habe halt keine Lust, alle möglichen Fälle durchzudiskutieren.ZitatWelche Worte sollen da wohl gebraucht worden sein, wenn keine Begründung genannt wurde? :
#4
Antwort vom 23. Juli 2017 | 20:17
Von
Status: Master (4358 Beiträge, 2284x hilfreich)
ZitatHallo, mir wurde mein Mietvertrag ohne Begründung gekündigt. :
Was steht denn zur Kündigung im Mietvertrag?
ZitatAus dem anderen Thread: :
zwei Wochen vor Einzug habe ich einen Vertrag zur Untermiete(Zimmer) unterschrieben.
Ist das Zimmer auch noch vom Vermieter möbliert? Der Vermieter wohnt mit in der Wohnung? Dann kann 14 Tage zum Monatsende gekündigt werden.
#5
Antwort vom 23. Juli 2017 | 20:38
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
ja es handelt sich um ein möbliertes Zimmer, aber mir wurde mit einer 2 monatigen frist gekündigt. und wie schon erwähnt ohne Begründung.
Text: Hiermit kündige ich den Mietvertrag für das oben angegebene Zimmer fristgerecht zum 31.08.2017. Bitte bestätigen Sie die Auflösung des Mietverhältnisses zu diesem Termin.
Datum des Kündigungsschreibens ist der 01.07.2017
#6
Antwort vom 23. Juli 2017 | 20:46
Von
Status: Unparteiischer (9869 Beiträge, 4477x hilfreich)
Dann lies dir mal § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB durch. § 573 BGB wird in dem Fall vermutlich nicht gelten. Somit kann eine unbegründete Kündigung durchaus wirksam sein. Und die Frist nach § 573c (3) BGB ist sogar länger als nötig.
#7
Antwort vom 23. Juli 2017 | 21:04
Von
Status: Unbeschreiblich (119437 Beiträge, 39725x hilfreich)
ZitatGehe ich richtig in der Annahme und nach dem was ich gelesen habe, das die Kündigung unwirksam ist ? :
Nö.
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