Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Mietrecht, Pachtrecht » 

Mietrecht

15.6.2000 | Ratgeber - Mietrecht | 55104 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Mietrecht, Mietvertrag, Vermieterpfandrecht

Mietvertrag

Ein Mietvertrag bedarf grundsätzlich keiner besonderen Form und kann somit auch mündlich vereinbart werden.

Lediglich Mietverträge über Grundstücke oder Räume, die für längere Zeit als ein Jahr geschlossen werden, bedürfen der schriftlichen Form.

Liegt die Schriftform bei diesen Mietverträgen nicht vor, wird dadurch der Vertrag nicht ungültig. Vielmehr gilt er als auf unbestimmte Zeit geschlossen, mit Kündigungsmöglichkeit nach frühestens einem Jahr.

Mietverträge sollten aus Gründen der Rechtssicherheit immer schriftlich geschlossen werden.

Ansonsten gelten die Grundsätze der Vertragsfreiheit mit der Einschränkung, dass bestehende Rechtsvorschriften nicht zum Nachteil des schwächeren Vertragspartners abgeändert werden. Der schwächere Teil bei einem Mietvertrag ist in der Regel der Mieter.

Der Text des Mietvertrages steht den Parteien frei, muss jedoch folgende Mindestangaben enthalten:

  • Namen und Anschrift der Parteien
  • Beginn und Dauer des Mietverhältnisses
  • Höhe des Entgelts (Mietzins) und der Nebenkosten
  • Zahlungsmodalitäten (z.B. Dauerauftrag)
  • Beschreibung der Wohnung und ihrer Lage einschließlich der Stockwerkangabe,
  • Anzahl der Wohnräume sowie der sonstigen Räume,
  • Festlegung und Beschreibung von Gemeinschaftseinrichtungen
  • Garage, Gartenbenutzung, Treppenhausreinigung und ähnliches


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Mietrecht - Worum es geht
Seite 2: Mietvertrag
Seite 3: Vertragspflichten
Seite 4: Vermieterpfandrecht

123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97921
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Sven Feuerhahn
Bad Gandersheim
Fachanwalt Arbeitsrecht, Familienrecht, Medizinrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?