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Mietvertrag / gesamtschuldnerische Haftung

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Mietvertrag / gesamtschuldnerische Haftung

Hallo Forumgemeinde,

folgendes Problem liegt bei mir vor.
A und B sind verwandt und haben 2006 zusammen eine Wohnung gemietet. A zieht 2007 irgendwann aus, B will noch "eine Weile" dort wohnen bleiben, häuft aber einige Mietschulden an, wovon A nichts weiß. B wohnt nun 2011 immer noch in dieser Wohnung und weigert sich, auszuziehen. Auch wird die Miete inzwischen wieder pünktlich gezahlt. Vermieter V hat nun allerdings angedeutet, A im Falle eines Falles für die Schulden dran zu kriegen.

Über die Frage nach gesamtschuldnerischer Haftung braucht man - denke ich - nicht lange philisophieren, A und B sind beide für die Schulden verantwortlich.
Widerspräche es aber dann in diesem Fall nicht treu und glauben, wenn man A haften lassen wollte, wo doch A bereits seit ca. vier Jahren nicht mehr in der Wohnung wohnt? B hatte ja anfangs auch vor, irgendwann auszuziehen. Und A konnte auch nicht ahnen, dass B 1. die WOhnung vier Jahre später doch nicht verlassen möchte, 2. dass B Mietschulden nicht begleicht. Demzufolge wäre es doch überzogen gewesen, nach dem Auszug A's sofort eine Klage einzuleiten und B dahingehend zu verurteilen, an der Kündigung mitzuwirken, wenn doch dies lt. Aussage des B freiwillig geschehen wäre.

Wie könnte man da ein Schlupfloch kreieren? Gibt es überhaupt eins?


von Zwegat am 05.07.2011 18:08
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>Mietvertrag / gesamtschuldnerische Haftung
Was soll denn der VM damit zu tun haben, was A und B miteinander treiben (oder eben auch nicht) ?

Im Innenverhältnis kann A natürlich Ansprüche gegen B geltend machen.



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von dem User forever known as Mortinghale am 05.07.2011 18:27
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>Mietvertrag / gesamtschuldnerische Haftung
Welche Ansprüche hätte A denn gegen B?

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von Zwegat am 05.07.2011 18:29
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>Mietvertrag / gesamtschuldnerische Haftung
Das kommt darauf an, inwieweit die Andeutungen des VM in die Tat umgesetzt werden.



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von dem User forever known as Mortinghale am 05.07.2011 18:33
Status: Unsterblich (2547 Beiträge)
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>Mietvertrag / gesamtschuldnerische Haftung
Gesetz dem Fall, der VM würde es erstmal nicht in die Tat umsetzen. A könnte doch höchstens erwirken, dass B mitwirken müsste an einer Kündigung.

Was wäre also möglich, wenn der VM die angedrohte Warnung Wirklichkeit werden lässt? Inwieweit kann denn A von B da irgendwas fordern?


von Zwegat am 05.07.2011 19:03
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