Mietübergabe Beanstandungen - Minimal Lack ab an der Badewanne und an einer Tür

2. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
dose123
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 9x hilfreich)
Mietübergabe Beanstandungen - Minimal Lack ab an der Badewanne und an einer Tür

Der Vermieter beanstandet bei der Übergabe folgende Dinge:

1. Der Lack an einer Tür bzw. an dem Türgriff ist abgesplittert. Sowie es für mich aussieht allerdings nicht durch Fremdeinwirkung. Hierzu habe ich das folgende Foto: http://d.pr/i/1kZPQ
Ob nun ohne Fremdeinwirkung oder nicht, würde ich es natürlich auch ausbessern bzw. überlackieren. Allerdings auch eben nur an dieser Stelle. Oder muss ich nun die komplette Tür lackieren?

2. Es gibt an der Badewanne eine kleine Macke bzw. ist der Lack weg. Die Größe ist wohl so um die 0,3 / 0,4 mm. Der Vermieter sagte uns hier, dass wir es nicht ausbessern dürfen/sollen mit einem Lackstift, sondern er einen professionellen Maler & Lackierer beauftragen wird, welcher uns um die 250 EUR kosten sollte. Auch hierzu habe ich ein Foto: http://d.pr/i/1bvY0
Wenn ich diese Stelle mit einem Lackstift ausbessern würde, wäre das rechtlich in Ordnung?

Oder kann der Vermieter hier noch irgendwie etwas beanstanden, da ich es ja ausbessere. Der Vermieter möchte hier wohl die Kaution voll ausnutzen um diese kleinen Mängel teuer zu beseitigen.

Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar :)

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Die ist ein Meinungsforum. Dies vorweg, weil ich hier nur meine Meinung kundtun werde. Am Ende wäre aber natürlich nicht die Meinung des Vermieters oder irgendwelcher Forenteilnehmer ausschlaggebend, sondern die eines Richters.

Normale Abnutzungsspuren sind mit der Miete abgegolten. Dafür kann der Vermieter keinen Schadensersatz einklagen. Beides scheinen mir solche normalen Abnutzungsspuren zu sein. Maximal bei der Badewanne könnte man überlegen, aber auch das sieht mir wie eine normale Abnutzungsspur aus. Und natürlich muss der Vermieter die exakte Schadenshöhe beweisen.

Bei der Tür könnte eventuell noch eine Schönheitsreparaturenklausel relevant werden. Dazu müsste man aber wissen, wie die Klausel genau aussieht, wann ihr eingezogen seid und ob die Wohnung damals renoviert an euch übergeben wurde.

Zusätzlich könnte ganz eventuell noch eine Kleinreparaturenklausel greifen. Wenn der Mietvertrag eine solche enthält müsste man genau schauen, ob die Dinge darunterfallen können.

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#2
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Wie alt ist die Badewanne?

Tür + Badewanne: Auch hierfür gibt es die sog. Smart-Repair

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#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

1. Badewanne:

Ich halte die Macke an der Badewanne für einen Schaden, der professionell repariert werden muss. Eine Reparatur mit einem Lackstift kann den Schaden noch vergrößern. Bei einer Reparatur gibt es keinen Neu-gegen-Alt-Abzug, dadurch hält die Wanne nicht länger und wird auch nicht wertvoller.

2. Tür:

Das sieht eher aus nach Lackaufplatzungen. Durch welche Ursache? Keine Ahnung. Doch davon ist es abhängig, ob der Mieter oder der Vermieter es zahlen muss. Sollte hier der Mieter verantwortlich sein, ist der Vermieter beweispflichtig.

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#4
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von dose123):
Oder muss ich nun die komplette Tür lackieren?


Wenn man das "Ausbessern" sieht, muss die komplette Tür(seite) lackiert werden.

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#5
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von Ver):
muss die komplette Tür(seite) lackiert werden.


Ich fürchte, dass das nicht möglich sein wird, weil die Tür nicht lackiert sondern beschichtet ist. Da wäre es mit Sicherheit besser und auch preiswerter, ein neues Türblatt zu nehmen.

Frage mich ehrlich, mit welcher Vehemenz an dieser Tür solch ein Schaden verursacht wurde. Und eine vertragsgemäße Abnutzung ist das auch nicht.

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Frage mich ehrlich, mit welcher Vehemenz an dieser Tür solch ein Schaden verursacht wurde. Und eine vertragsgemäße Abnutzung ist das auch nicht.

Diese Frage wird der Vermieter aber wohl beantworten müssen. Zumindest muss er beweisen, dass die Beschädigung nicht durch vertragsgemäßen Gebrauch entstanden ist. Für mich sieht das wie Ausbeulungen nach aussen aus. Und da sehe ich eben nicht, wie der Mieter dies hinbekommen haben sollte. Vielleicht ist da Feuchtigkeit in die Tür eingedrungen und das Holz aufgequollen. Letztlich kann es dem Mieter aber auch erstmal egal sein. Er sollte an der Tür nicht selber herumwerkeln, um den Schaden nicht größer zu machen.

Danach ist der Vermieter am Zug. Er wird vermutlich einen Teil der Kaution mit den sogenannten Schäden verrechnen. Dann liegt der Ball wieder beim Mieter. Er kann dann Klage auf Rückzahlung der Kaution erheben, womit wieder der Vermieter am Zuge ist und beweisen muss, dass der Mieter durch unsachgemäße Benutzung die Beschädigungen verursacht hat. Zudem muss er die genaue Höhe des Schadens nachweisen. Das letzte Wort hat dann der Richter.

Ich würde dem Mieter empfehlen, erstmal die Kautionsabrechnung des Vermieters abzuwarten. Bis zu 6 Monate nach Auszug darf das dauern. Dann muss er sich halt entscheiden, ob er Klage einreichen möchte oder nicht.

PS: Wie schon angesprochen kann eine Schönheitsreparaturen- bzw. eine Kleinreparaturenklausel unabhängig von einem Verschulden des Mieters relevant werden.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von dose123):
2. Es gibt an der Badewanne eine kleine Macke bzw. ist der Lack weg.

Wie kommst du darauf, dass an der Badewanne der Lack weg ist? In der Regel sind Badewannen aus Stahlemaille und wenn da die Emaille abgeplatzt ist, kann das nur ein Fachmann reparieren. Sollte die Wanne aber aus Acryl bestehen, muss da auch der Experte ran.

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#8
 Von 
dose123
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 9x hilfreich)

Erst einmal vielen Dank für die vielen Antworten.
Ich habe die Tür heute neu lackiert, mal sehen was nun kommt :)

Bzgl. der Badewanne: Ich sehe es persönlich nicht wirklich ein, wegen einem 0,3mm Kratzer bzw. dort wo der Lack weg ist für einen Maler rund 250 EUR zu zahlen. Diesen Stundenlohn für eine 0,3mm Macke hätte ich auch gerne.
Ich habe es heute mit einem kleinen Repair Mittel ausgebessert. Sieht nun nicht wie neu aus, aber man sieht es nicht mehr wirklich direkt. Beim genauen hinsehen schon.

Ich denke der Vermieter wird dies aber sowieso wieder beanstanden, so das ich meine Kaution wohl erst einmal nicht wieder sehen werde wegen dieser kleinen blöden Macke.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von dose123):
Erst einmal vielen Dank für die vielen Antworten.

Warum fragst du, wenn du eh nicht auf die Antworten wartest? Nun gut, du hast es getan. Lebe mit dem Ergebnis. Wenn du durch deine Reparaturversuche den Schaden vergrößert hast, dann fallen spätestens diese nicht mehr unter sachgemäße Benutzung. Dann kann man sich immerhin die Diskussion darüber sparen.

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