Mietshaus mit Vermietung und Hartz IV

15. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Schneewittchen54
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietshaus mit Vermietung und Hartz IV

Ich besitze ein Mietshaus. Eine Wohnung bewohne ich, eine meine Mutter (kostenlos), eine wird gegen Miete an Fremde vermietet.
Ich bin arbeitsunfähig - arbeitslos. Ich habe Angst vor Hatz IV. Ich würde das Haus meinem Kind (35 Jahre) überschreiben. Ist es richtig, das es dann Steuern zu entrichten hätte, als würde es für drei Wohnungen Einnahmen haben, auch wenn es nur eine Mieteinnahme gibt?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Nein.

Bei Wohnungen, die für weniger als 56% der ortsüblichen Vergleichsmiete vermietet werden, können die Werbungskosten nur mit dem entsprechenden Anteil angesetzt werden.

Wohnungen, die zur kostenlosen Nutzung überlassen werden, sind steuerlich gar nicht relevant. Die darauf entfallenden Werbungskosten können also auch nicht abgesetzt werden.

Es kann steuerlich durchaus von Vorteil sein, für die Wohnungen eine niedrige Miete (z.B. 75% der Vergleichsmiete) zu nehmen, weil man dann im Gegenzug alle Werbungkosten absetzen kann. In vielen Fällen ergibt das einen steuerlichen Verlust.

Das ist der steuerliche Aspekt der Schenkung.

Ich möchte Dich aber darauf hinweisen, dass Du damit Deine Hilfsbedürftigkeit vorsätzlich herbeigeführt hast und somit trotz der Schenkung auch keine Leistungen nach Hartz IV erhältst. Die Schenkung kann vom Leistungsträger zurück gefordert werden. (§ 33 SBG II)

-- Editiert von hh am 16.08.2004 09:35:07

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