Mietshaus Haustür seit Dez. '16 gesprungen

20. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kat33
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietshaus Haustür seit Dez. '16 gesprungen

Die Haustür vom Mietshaus ist seit Dezember 16 gesprungen und schließt bei kälterer******rung nicht richtig. Die Nachbarn im Haus schließen die Tür auch nicht richtig. Die Scheibe hat der Vermieter einseitig mit Folie beklebt. Die andere nicht. Die haustür schnellt zwar zu, aber nicht ins Schloss. Von außen an die Tür gekommen, läuft man Gefahr sich zu verletzen. Laut vermieter ist eine neue Haustür seit Januar bestellt... es ist nichts passiert. Und laut seiner heutigen Aussage vor zeugen ist es auch nicht sein Problem, wenn sich jemand an der Tür verletzt. Wir wohnen mit Säuglingen (Zwillinge ) im hoch Parterre. Und entweder knallen die Nachbarn die Tür zu oder sie schließt nicht richtig. Da unsere wohnungsabschlusstür eine umfunktionierte zimmerTür ist, bekommen wir alles mit/ab. Kalter Zug im Winter und die Lautstärke. Zudem ist die Tür gefährlich. Ist die Aussage und das verhalten des Vermieters rechtens?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Kat33):
Und laut seiner heutigen Aussage vor zeugen ist es auch nicht sein Problem, wenn sich jemand an der Tür verletzt.

Da könnte er sich irren.

Euch ist die Gefahr bekannt, da müsste man dann tatsächlich aufpassen.
Wenn aber ein Ortsunkundiger sich daran verletzt, dann haftet er durchaus.



Ich würde dem Vermieter ein Einschreiben senden, die Mängel melden und eine Frist nach Datum (14 Tage mindestens) zur Beseitigung setzen. Desweiteren würde ich bei Fristablauf ohne Reparatur die Selbstvornahme unter Verrechnung mit der Miete ankündigen



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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