Mietschulden bei nicht eingehaltener Kündigungsfrist

18. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Leonardo42
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietschulden bei nicht eingehaltener Kündigungsfrist

Hallo Zusammen,
ich hoffe Sie können mir bei einem etwas komplizierterem Problem behilflich sein:

Ich bin vergangenes Jahr in eine WG gezogen, zunächst noch als Untermieter. Nach zwei Monaten habe ich dann die Hauptmieterschaft übernommen, weil der vorherige Hauptmieter die Wohnung schon seit einiger Zeit nicht mehr bewohnte. Ab diesem Zeitpunkt nahm mein Problem seinen Lauf.

Ein anderer Untermieter (= Person B), durch den ich erst an die Wohnung gekommen bin (damals war ich noch mit ihm befreundet), hat sein Zimmer bereits 2 Monate bevor ich eingezogen bin, an einen Asylhilfeempfänger (= Person C) untervermietet, weil er zu diesem Zeitpunkt kein Geld hatte um die Miete zu zahlen. Das Mietgeld ging dann quasi vom Jobcenter auf das Konto von Person B und von dort aus auf das Konto des damaligen Hauptmieters. Hat anscheinend damals noch geklappt.

Anders war es, als ich die Hauptmieterschaft übernommen habe. Person B hat zwar weiterhin das Geld vom Jobcenter bekommen, hat es allerdings nicht an mich weiterüberweisen.
Auf mehrfache Nachfrage, kamen ständig nur irgendwelche Ausreden, von wegen "Mein Konto ist gesperrt", "Das Jobcenter hat das Geld nicht überwiesen", "Das Geld ist versehentlich an den alten Hauptmieter gegangen" usw.
Da ich mit dieser Person in einem freundschaftlichen Verhältnis stand, war ich naiv und habe ihm die Ausreden abgenommen.

Nachdem Person B bereits zwei Monatsmieten im Rückstand war, gab er mir die Hälfte der einen Monatsmiete als Anzahlung, wodurch ich damals dachte(/denken sollte), dass ich das Geld nun bald komplett bekommen würde. So war es allerdings nicht.
Als dann nach zahlreichen erneuten Nachfragen, über zwei Wochen hinweg keine Antwort mehr kam und er sich nicht gemeldet hat, habe ich ihm ein Ultimatum gesetzt. Und zwar, dass ich, wenn er sich nicht bis zur nächsten Woche meldet, den Untermietvertrag von Person C verlängern werde. (Dessen derzeitiger Vertrag wurde mit Person B und nicht mit mir abgeschlossen und hätte im Folgemonat geendet).

Es kam keine Antwort, also bin ich mit Person C zum Jobcenter gegangen und habe einen neuen Untermietvertrag eingereicht. Was wie sich herausgestellt hat, zu spät war - denn die Miete des nächsten Monats ging leider wieder an Person B.
Jedenfalls haben wir dann das Zimmer von Person B ausgeräumt, seine Möbel ordentlich in den Kellerraum gestellt und ihm Bescheid gegeben, dass er sie abholen kann.
Da ich es damals leider nicht besser wusste, habe ich dummerweise keine offizielle Kündigung an Person B geschrieben, allerdings war mir auch weder dessen Aufenthaltsort, noch seine aktuelle Adresse bekannt.

Die Schulden beliefen/belaufen sich auf 2 1/2 Monatsmieten, da mich die ganze Sache ziemlich wütend machte, habe ich Person B mitgeteilt, dass ich einen Anwalt einschalten werde, um das Geld einzuklagen. Person B wiederum hat mir daraufhin angedroht, dass er, wenn ich gerichtlich gegen ihn vorgehen würde, aufgrund der nicht eingehaltenen Kündigungsfrist ebenso einen Anwalt einschalten werde. Als Alternative hat er vorgeschlagen, die Schulden mit einem Ratenzahlungsvertrag abzuzahlen. Da ich wegen der Kündigungsfrist keine Probleme bekommen wollte, ging ich auf diesen Deal ein.

Also habe ich einen Ratenzahlungsvertrag aufgesetzt und Person B hat unterschrieben. Als die erste Rate fällig war, kam wie gewohnt nichts. Zwei Wochen nach dem festgelegten Tag hat mich Person B angerufen und gefragt ob wir den Starttermin nicht noch um einen Monat verschieben könnten. Also - naiv wie ich war - einen zweiten Vertrag aufgesetzt, Person B hat wieder unterschrieben und wieder kam kein Geld, sondern nur eine verspätete Ausrede "Ich liege im Krankenhaus" (- 3 Tage später habe ich ihn bei seiner Arbeitsstelle gesehen).

Meine Frage ist nun, ob es sich für mich - in Anbetracht der Konsequenzen - lohnen würde gegen Person B gerichtlich vorzugehen?
Wenn ja, was wären die nächsten Schritte um an das Geld heranzukommen?


Ich hoffe ich konnte meine Problematik relativ verständlich darlegen und bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe!

Liebe Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Zitat:
Wenn ja, was wären die nächsten Schritte um an das Geld heranzukommen?


Ein gerichtlicher Mahnbescheid.

Etwas anfangen kannst damit aber nur, wenn B auch pfändbares Einkommen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Leonardo42
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Wenn ja, was wären die nächsten Schritte um an das Geld heranzukommen?


Ein gerichtlicher Mahnbescheid.

Etwas anfangen kannst damit aber nur, wenn B auch pfändbares Einkommen hat.


Vielen Dank für Ihre Antwort.

Das heißt also, dass es für mich nicht gut ausgehen könnte, wenn B kein pfändbares Einkommen hat und obendrein gegen mich wegen der nicht eingehaltenen Kündigungsfrist vorgeht?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Wegen der nicht eingehaltenen Kündigungsfrist, nicht zugestellten Kündigung brauchst du dir keine grauen Haare wachsen zu lassen. Wenn der B sich nicht gemeldet hat, ob/wann er zurückkehrt käme auch "Besitzaufgabe" in Betracht und wenn er seine aktuelle Anschrift nicht mitgeteilt hat, dann hat er selbst die Zustellung einer Kündigung unmöglich gemacht (Zugangsvereitelung).
Falls er noch an seinem Zimmer wohnhaft gemeldet war, hättest du im deine Kündigung auch einfach in sein Zimmer zustellen können. Hattest du beim Einwohnermeldeamt nachgefragt? (Das wäre z.B. auch eine deiner Pflichten als Untervermieter/Gläubiger gewesen)

Dennoch:

Zitat (von Leonardo42):
Das heißt also, dass es für mich nicht gut ausgehen könnte, wenn B kein pfändbares Einkommen hat

JA
Obendrein steht jedem überschuldeten Schuldner das Insolvenzverfahren frei - damit kann er sich ganz legal "entschulden" soweit es sich nicht um eine Forderung aus einer Straftat handelt.

Wenn du es hinbekommst einen gerichtlichen Mahnbescheid selbst zu beantragen, dann macht es Sinn die paar Euro zu investieren - soweit du die aktuelle Zustelladresse des Schuldners kennst. Falls du so einen Titel erwirken kannst, dann ist der 30 Jahre lang gültig.
Hier die offizielle Seite (es gibt hier viele Trittbrettfahrer-Seiten!)
http://www.mahngerichte.de/onlineverfahren/

Sobald du einen Anwalt hinzuziehen musst, heisst das noch mehr Geld hinterherwerfen.
Kannst dir selbst ausrechnen was du bei deiner Forderungshöhe einem Anwalt bezahlen müsstest, damit der dir einen Titel erstreitet:
http://www.der-prozesskostenrechner.de/
z.B. bei 1.000 Euro Forderung = knapp 350 Euro (die du dann vielleicht irgendwann mal wieder vom Schuldner erstattet bekommst)
Falls du das Verfahren verlierst, hättest du 800 Euro zusätzlich an der Backe.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

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