Mietrecht wegen renovierung

15. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Asina
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietrecht wegen renovierung

Hallo ich habe da mal eine Frage und suche jemanden der mir und mein freund helfen kann.
Wir haben letztes Jahr eine Wohnung gemietet unser vormieter hat von uns 800 Euro bekommen für die Möbel die er uns drinnen gelassen hat meinte aber zu den Vermieter dafür das wir es kosten los bekommen haben müssen wir die komplette Wohnung renovieren wir haben jetzt eine Mängel Liste bekommen wo wir angeblich nun alle decken und Wände streichen so wie tapezieren obwohl wir an den Wänden nix gemacht haben. Und es wurde gesagt da die Wohnung die letzten 10 Jahre nicht renoviert wurde müssten wir es machen.
Nun meine Frage stimmt das wir haben ein 3 Jahres vertrag haben aber gekündigt weil die Wohnung für uns mit Kind was in märz kommt zu klein wird und wir haben Anfang Juni gekündigt wollten bis Ende august schon ein Nachmieter haben aber der Vermieter sagt ja zu den Leuten die Interesse haben die Wohnung wird nicht vermietet weil wir die Mängel nicht beseitigen so lange sollen wir noch die Wohnung bezahlen er hat zu uns gemeint er hat uns auf null gesetzt müssen aber 500 Euro noch warm Miete bezahlen obwohl wir schon seid 1 kompletten Monat nicht mehr da sind. Geschweige denn wohnen

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Wie wäre es mal mit einem ordentlich strukturierten Text?

Und dann kann man gleich den Wortlaut der Klauseln / Vereinbarungen zu Renovierung und Schönheitsreparatur hier mit einstellen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Asina
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Schönheitsreparaturen sind eingetragen die Sachen die man in der Wohnung kaputt und renovieren nach den Fristen 2,3,5 weis nicht mehr genau ob die Zahlen stimmen aber so steht es da drinnen wir hätten angeblich ohne Mängel die Wohnung so übernommen von den vormieter dabei haben wir die Hausmeisterin noch Mängel genannt die uns aufgefallen sind während wir eingezogen sind sie meinte sie hätte das alles schon notiert und den Vermieter geschickt weil in den Wänden sind risse und Wellen die würden angeblich davon kommen weil ja 10 Jahre nicht neu tapeziert wird.

Zitat (von Harry van Sell):
Wie wäre es mal mit einem ordentlich strukturierten Text?

Und dann kann man gleich den Wortlaut der Klauseln / Vereinbarungen zu Renovierung und Schönheitsreparatur hier mit einstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Wurde die Einzugsrenovierung im Mietvertrag festgehalten?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Asina):
Schönheitsreparaturen sind eingetragen die Sachen die man in der Wohnung kaputt und renovieren nach den Fristen 2,3,5

:???:
Was soll dieses unverständliche, zusammenhanglose Geschreibsel ohne Punkt und Komma?

Und wenn man nach dem Wortlaut fragt dann sind eigene Interpretationionen nicht sinnvoll...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

1.
Bei Anmietung der Wohnung wurden Möbel i.H.v. 800 € erworben.

Frage: Gibt es hierzu einen Vertrag oder eine Quittung?

2.
Wohnung wurde unrenoviert übernommen, VM sagt, Whg soll von Mieter renoviert werden

Frage: Gibt es hierzu etwas schriftliches? Wurde zB im Mietvertrag festgehalten, dass die Wohnung bei Einzug zu renovieren ist?

3.
Wann war Mietbeginn?

4.
Wie lautet die 3-Jahres-Vertrags-Klausel ? (Am besten mal abfotografieren und per LINK einsetzen)

5.
Es ist nicht das Problem Ihres Vermieters, ob Sie noch in der Wohnung wohnen oder nicht. Wenn Sie einen gültigen Vertrag haben, dann kann es sehr gut sein, dass Sie noch mehr als nur einen Monat zahlen müssen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.054 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen