Mietrecht in Schwesternwohnheimen
Hi,
leider gabs keinen passenden Beitrag zu dem Thema deshalb hier meine Frage.
Da ich in München wohne, kommt für mich nur ein Wohnheim in Frage.
Bei Einzug enthielt mein Vertrag Passagen wie "Der Vermieter darf jederzeit unangemeldet die Wohnung betreten", "Übernachtungsgäste sind nicht gestattet" und so weiter.
Ist sowas rechtlich bindend?
Wohnheime haben öfters solche Klauseln. In dem Wohnheim das ich zur Zeit Ausbildung bewohnte gabs noch ne Klausel die mir das Duschen nach 21 Uhr untersagt.
Vor einigen Monaten hing eine geänderte Version des Mietvertrags aus (eine entschärfte zum Beispiel wurde der Satz in "Der Vermieter darf nur in Ausnahmefällen die Wohnung betreten")
Gilt der für mich auch obwohl die neue Version nie unterschrieben habe sondern nur die alte?
Ich hoffe ich bekomme hier einige gute Antworten
Gruß
von Rottaler am 07.07.2011 08:49
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