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Mietrecht in Schwesternwohnheimen

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Mietrecht in Schwesternwohnheimen

Hi,

leider gabs keinen passenden Beitrag zu dem Thema deshalb hier meine Frage.

Da ich in München wohne, kommt für mich nur ein Wohnheim in Frage.

Bei Einzug enthielt mein Vertrag Passagen wie "Der Vermieter darf jederzeit unangemeldet die Wohnung betreten", "Übernachtungsgäste sind nicht gestattet" und so weiter.
Ist sowas rechtlich bindend?

Wohnheime haben öfters solche Klauseln. In dem Wohnheim das ich zur Zeit Ausbildung bewohnte gabs noch ne Klausel die mir das Duschen nach 21 Uhr untersagt.

Vor einigen Monaten hing eine geänderte Version des Mietvertrags aus (eine entschärfte zum Beispiel wurde der Satz in "Der Vermieter darf nur in Ausnahmefällen die Wohnung betreten")
Gilt der für mich auch obwohl die neue Version nie unterschrieben habe sondern nur die alte?

Ich hoffe ich bekomme hier einige gute Antworten

Gruß


von Rottaler am 07.07.2011 08:49
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Mietrecht in Schwesternwohnheimen
quote:
Vor einigen Monaten hing eine geänderte Version des Mietvertrags aus

Kommentarlos oder mit einem erläuternden Begleittext ?



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von dem User forever known as Mortinghale am 07.07.2011 09:17
Status: Unsterblich (2547 Beiträge)
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>Mietrecht in Schwesternwohnheimen
Soweit ich mich erinnern kann Kommentarlos

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von Rottaler am 07.07.2011 09:27
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Mietrecht in Schwesternwohnheimen
Es gilt der alte Mietvertrag. Unabhängig davon darf der vermieter die Wohnung natürlich nicht einfach unangemeldet betreten, auch nicht in Ausnahmefällen.

Einzige Ausnahme wäre eine Gefahrensituation, z.B. ein Wasserrohrbruch.

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von hh am 07.07.2011 11:00
Status: Tao (23495 Beiträge)
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>Mietrecht in Schwesternwohnheimen
Ok Danke.


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von Rottaler am 07.07.2011 21:02
Status: Frischling (4 Beiträge)
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