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Mietrecht?

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Mietrecht?

Hallo zusammen,

ich habe da ein kleines Problem und hoffe hier ist jemand der sich ein wenig mit Mietrecht und solchen Sachen auskennt.

Wenn ich im falschen Forum Bereich bin dann tut es mir leid und bitte um Verschiebung.

Ich habe schon Stunden lang gegoogled konnte aber leider nix finden und dachte mir ich probier es mal hier.

Folgendes Problem:

Ich habe letzten Monat mit meiner Freundin einen Mietvertrag unterschrieben für den 1.8.2011. Dort haben wir auch direkt eine Küche Mitgekauft für 250 Euro.
Nun fing alles an. Die Vermierter haben anfangs gesagt das die Wohnung bezugsfertig Renoviert ist und das wir nur Streichen müssten und halt kleine sachen erldeigen müssen. 2 Tage später hieß es dann das sie im Kinderzimmer Bodüren hätten die sie abreißen müssten und damit Tapeten beschädigen würden und das sie sich darum aber Kümmer würden. Einen Tag später hat die Frau vom Vermieter angerufen und gesagt das sie uns Rollen zur verfügung stellen und es selbst Renbovieren sollten. Das fanden wir schon sher unseriös haben aber weiter nix dazu gesagt.
So nun haben ich und meine Freundin uns aus persönlichen Gründen getrennt und haben den Vermietern gesagt das wir die wohnung nicht mehr nehmen können da wir uns getrennt haben und das wir eine Kündigung am 1.7 rausgeschickt haben. Der Vermierter war auch sehr nett am Telefon und hat gesagt das sie für August und September die Kaltmiete berechnen und das ein Monat ja mit der gekauften Küche verrechnet werden kann. Heute hatte ich ein erneutes Gespräch mit den Vermietern und die Frau meinte heute das sie die Küche doch nicht verrechnen da wir sie ja gekauft haben und eventuell die neuen Mieter die Küche nicht haben wollen da sie ja dann Sperrmüll bestellen müssten und das ja so teuer wäre... Sie hätten die Küche eh rausgeworfen wenn wir sie nicht gekauft hätten und jetzt ziehen die sowas ab unfassbar.

Ich komme nicht an das gefühl herum das die uns abzocken wollen und alles schön was sie an geld abgreifen können das auch versuchen und tun werden. ich weiß nicht was ich dagegen tun kann ob man überhaupt rechtlich dagegen vorgehen kann und bin auch ganz schön verzweifelt da es ja doch viel Geld ist was da auf uns zukommt. Kann man nicht daruf bestehen das sie ihre Küche wieder zurücknehmen müssen? so ne art Umtauschrecht oder so? Oder muss ich mich abzocken lassen und kann rechtlich nichts dagegen tun?

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von go307094-23 am 11.07.2011 17:54
Status: Frischling (4 Beiträge)
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Mietrecht?
quote:
Dort haben wir auch direkt eine Küche Mitgekauft für 250 Euro.

Von wem ?



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von dem User forever known as Mortinghale am 11.07.2011 18:02
Status: Unsterblich (2547 Beiträge)
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>Mietrecht?
Oh entschuldigung von den Vermietern natürlich

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von go307094-23 am 11.07.2011 18:06
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Mietrecht?
Bist Du sicher ?
Gibt es da etwas Schriftliches ?



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von dem User forever known as Mortinghale am 11.07.2011 18:30
Status: Unsterblich (2547 Beiträge)
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>Mietrecht?
Na klar bin ich sicher das ich die Küche vom Vermierter gekauft hab haben es auch schriftlich.

Kann man da denn was machen? oder muss ich mich von denen abzocken lassen?


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von go307094-23 am 11.07.2011 18:35
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Mietrecht?
--- editiert vom Admin


von guest-12323.08.2011 15:08:53 am 11.07.2011 18:56
Status: Unsterblich (877 Beiträge)
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>Mietrecht?
Die Küche gehört euch.
Ein Rückgaberecht wurde mit den Vermietern wohl nicht vereinbart?

Dann müsst ihr die Küche bezahlen.
Das einzige was man versuchen kann wäre die Küche den Nachmietern zu verkaufen.

Die Mieten für August und September könnt ihr euch sparen, wenn ihr entsprechnd Nachmieter stellt die der Vermieter akzeptiert.
Ansonsten stehen sie dem Vermieter zu.
Das nur die Kaltmiete abgerechnet wird, ist schon sehr großzügig.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 14.07.2011 00:53
Status: Tao (17168 Beiträge)
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>Mietrecht?
(1.)
Sie haben einen Mietvertrag, den Sie gekündigt haben. Für die Dauer der verbleibenden Mietzeit müssen Sie grundsätzlich Miete zahlen. Das Sie da keine NK-Vz leisten müssen ist ein – allerdings sinnvolles – Entgegenkommen der VM.

Die VM müssen sich allerdings das anrechnen lassen, was sie durch die vorzeitige Rückgabe der Wohnung (bzw. Sie sind ja gar nicht erst eingezogen) erspart haben oder noch ersparen werden.
Konkret: Wird die Wohnung schon vorher wieder neu vermietet, muss ab Neuvermietung keine Miete mehr gezahlt werden (oder zumindest nur der Differenzbetrag, falls günstiger vermietet worden ist).
Auch für Zeiträume, in denen die Wohnung tatsächlich „besetzt" ist, etwa weil der Vermieter oder der neue Mieter umfangreiche Renovierungen durchführt, muss keine Miete gezahlt werden, denn der Vermieter könnte insoweit ja den noch laufenden Mietvertrag gar nicht mehr erfüllen.

(2.)
Die Küche haben Sie gekauft. Sie sind Eigentümer und müssen daher Ihre Küche aus der Wohnung entfernen, wenn Sie die nicht verkauft kriegen (z.B. an den Nachmieter). Natürlich könnte man sich auch auf den Standpunkt stellen, dass Sie und die Vermieter vereinbart haben, dass die Küche nur unter der Bedingung verkauft worden ist, dass Sie auch tatsächlich einziehen. Gibt es insoweit eine schriftliche Vereinbarung über den Kauf oder ist das nur mündlich?

Praktisch würde ich es von folgender Überlegung abhängig machen: Wer etwas haben will, muss das auch beweisen können! WENN Sie den Kaufpreis noch NICHT GEZAHLT haben UND lediglich eine MÜNDLICHE ABSPRACHE besteht, dann würde ich mich auf den Standpunkt stellen, dass vereinbart war, die Küche nur dann für 250,- € zu übernehmen, wenn auch tatsächlich eingezogen wird. Da müssten die VM dann erst einmal das Gegenteil beweisen, wenn die den Kaufpreis haben wollen oder Geld für eine Entrümpelung.


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von Ilsa1939 am 14.07.2011 19:02
Status: Unsterblich (3984 Beiträge)
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>Mietrecht?
quote:
dass vereinbart war, die Küche nur dann für 250,- € zu übernehmen, wenn auch tatsächlich eingezogen wird

Wäre ein wenig lebensfremd, oder nicht ?



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von dem User forever known as Mortinghale am 14.07.2011 19:12
Status: Unsterblich (2547 Beiträge)
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>Mietrecht?
Was wäre lebensfremd an der Annahme, dass der Mieter sich nur dann für eine Küche interessiert, wenn er diese auch braucht, die Küche aber gar nicht haben will, wenn er keine Verwendung dafür hat?

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von Ilsa1939 am 14.07.2011 20:41
Status: Unsterblich (3984 Beiträge)
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>Mietrecht?
quote:
wenn auch tatsächlich eingezogen wird

Eine solche Einschränkung dürfte idR nur vereinbart werden, um die Möglichkeit abzudecken, daß der Mieter die Wohnung dann doch nicht bekommt, nicht aber für den Fall, daß er vor Einzug selbst wieder kündigt.



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von dem User forever known as Mortinghale am 14.07.2011 20:48
Status: Unsterblich (2547 Beiträge)
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