Mietrecht: Gleiche Kündigungsfrist für M + VM?
Einem Radiobeitrag entnahm ich, dass die schwarz-gelbe Koalition eine Angleichung der Kündigungsfristen von Mietern und Vermietern plant. Demnach entfielen auch besondere Gründe für die Kündigung, die ein VM z. Z. noch vorbringen muss, um überhaupt eine Kündigung aussprechen zu dürfen.
Grundsätzlich halte ich es für einen wichtigen Schritt, um das in Deutschland asynchron zu Gunsten des Mieters ausgelegte Mietrecht anzupassen. Es kann nicht sein, dass ein VM nahezu überhaupt keine Möglichkeit hat, einen Mieter zu kündigen, aber ein Mieter innerhalb von 3 Monaten ohne Angaben von Gründen ausziehen kann. Eine Angleichung des Rechteverhältnisses ist hier m.E. dringend geboten. Im "aussterbenenden Deutschland (bis 2050 schrumpfen wir um ca. 15 Mio. Bürger)" stehen immer mehr Wohnungen leer. Es gibt somit grundsätzlich kein Problem mehr, eine neue, bessere bzw. preiswertere Wohnung zu finden, sondern das Problem der Vermieter, neue, adäquate Mieter zu auskömmlichen Mietkonditionen zu gewinnen.
Ich bin mir sicher, dass das Thema "polarisiert". Ich möchte hiermit keine Diskussion entfachen, sondern neue Erkentnisse über die Überlegungen der Regierung gewinnen.
Hat jemand schon etwas Konkreteres gehört? -----------------
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von sausapia am 20.11.2009 10:37
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