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Mietrecht: Gleiche Kündigungsfrist für M + VM?

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Mietrecht: Gleiche Kündigungsfrist für M + VM?

Einem Radiobeitrag entnahm ich, dass die schwarz-gelbe Koalition eine Angleichung der Kündigungsfristen von Mietern und Vermietern plant. Demnach entfielen auch besondere Gründe für die Kündigung, die ein VM z. Z. noch vorbringen muss, um überhaupt eine Kündigung aussprechen zu dürfen.

Grundsätzlich halte ich es für einen wichtigen Schritt, um das in Deutschland asynchron zu Gunsten des Mieters ausgelegte Mietrecht anzupassen. Es kann nicht sein, dass ein VM nahezu überhaupt keine Möglichkeit hat, einen Mieter zu kündigen, aber ein Mieter innerhalb von 3 Monaten ohne Angaben von Gründen ausziehen kann. Eine Angleichung des Rechteverhältnisses ist hier m.E. dringend geboten. Im "aussterbenenden Deutschland (bis 2050 schrumpfen wir um ca. 15 Mio. Bürger)" stehen immer mehr Wohnungen leer. Es gibt somit grundsätzlich kein Problem mehr, eine neue, bessere bzw. preiswertere Wohnung zu finden, sondern das Problem der Vermieter, neue, adäquate Mieter zu auskömmlichen Mietkonditionen zu gewinnen.

Ich bin mir sicher, dass das Thema "polarisiert". Ich möchte hiermit keine Diskussion entfachen, sondern neue Erkentnisse über die Überlegungen der Regierung gewinnen.

Hat jemand schon etwas Konkreteres gehört?

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von sausapia am 20.11.2009 10:37
Status: Legende (297 Beiträge)
Userwertung:  3,3  von 5 (von 3 User(n) bewertet)


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>Mietrecht: Gleiche Kündigungsfrist für M + VM?
Quelle: Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP
110/132

quote:
Mietrecht
Wir wollen das Mietrecht auf seine Ausgewogenheit hin überprüfen und dabei seinen
sozialen Charakter wahren. Wir wollen klima- und umweltfreundliche Sanierungen
erleichtern und dabei die freie Entscheidung des Vermieters beibehalten.
Baumaßnahmen, die diesem Zweck dienen, sind zu dulden und berechtigen nicht

zur Mietminderung. Mietnomadentum sowie Luxussanierungen zum Zwecke der
Entmietung werden wir wirksam begegnen. Die Kündigungsfristen für Vermieter
und Mieter sollen einheitlich sein. Mietrechtliche Ansprüche müssen auch wirksam
vollstreckt werden können. Zweckgebundene staatliche Transferleistungen zu den
Wohnkosten müssen auch tatsächlich den Vermieter erreichen.

nicht mehr und nicht weniger



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von Mathiasla am 20.11.2009 11:05
Status: Unsterblich (1163 Beiträge)
Userwertung:  2,5  von 5 (von 42 User(n) bewertet)

>Mietrecht: Gleiche Kündigungsfrist für M + VM?
Super, das war schnell und auf den PUNKT

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von sausapia am 20.11.2009 11:19
Status: Legende (297 Beiträge)
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