Mietrecht: Darf der Vermieter einen Zweitschlüssel zur Wohnung behalten?

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Irrtümer des Mietrechts

Darf der Vermieter einen Zweitschlüssel für die von mir angemietete Wohnung behalten?

Manche Vermieter halten einfach einen solchen Schlüssel zurück.

Thorsten Haßiepen
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Familienrecht
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Meist wird dies damit begründet, man müsse im Notfall schnell in die Wohnung kommen, falls der Mieter nicht zu Hause sei und „Gefahr im Verzug" drohe.

Dem Mieter fällt das erst auf, wenn plötzlich jemand in der Wohnung war oder im Rahmen eines Beratungsgespräches davon erzählt wird, der Vermieter habe so einen Schlüssel und der Anwalt erstaunt die Augenbrauen hebt…

Zweitschlüssel bei Vermieter regelmäßig unzulässig

Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache, also der Wohnung, während der Mietzeit zu gewähren und zu überlassen (§ 535 Abs. 1 BGB).

Der Vermieter darf daher keinenSchlüssel zur Abschlusstür der Wohnung behalten.

Abweichende Vereinbarungen können natürlich getroffen werden. Sowohl Vermieter als auch alle(!) Mieter müssen dann aber einer solchen Vereinbarung zustimmen. Dies sollte aus Beweisgründen immer schriftlich geschehen.

Formularklauseln im Mietvertrag, die das Zurückbehaltungsrecht an einem Schlüssel sichern sollen, verstoßen wohl regelmäßig gegen die Schutzvorschriften bei allgemeinen Geschäftsbedingungen und sind daher ebenfalls unzulässig. Auch hier sind natürlich Ausnahmen möglich.

Im Gegenzug ist übrigens auch der Mieter verpflichtet, bei Rückgabe der Wohnung alle Wohnungsschlüssel wieder an den Vermieter auszuhändigen.

Beiderseits kann ein Verstoß gegen diese Pflichten letztlich auch dazu führen, dass Schadenersatzansprüche für einen eventuell notwendigen Tausch der Schlösser zu zahlen sind.

Schlüsselübergabeprotokolle können hilfreich sein

Das Beste wird es sein, alle Schlüsselübergaben in einem jeweiligen Schlüsselprotokoll schriftlich zu fixieren, damit es später hierüber nicht zu einem Streit kommen kann.

Wichtig:

Behält ein Vermieter gegen den Willen bzw. ohne Zustimmung des Mieters einen Schlüssel zur Wohnung, kann dies eine Mietminderung begründen, da der Besitz an der Sache nicht ausreichend übertragen wurde.

Verschafft sich ein Vermieter mit einem Zweitschüssel dann auch noch ohne Kenntnis oder Zustimmung des Mieters Zugang zur vermieteten Wohnung, so kann dies den Straftatbestand eines Hausfriedensbruchs erfüllen und vielleicht auf Mieterseite sogar die Berechtigung zu einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses herbeiführen.

Keinen Zweitschlüssel für den Vermieter ohne Zustimmung des Mieters

Wollen Sie als Vermieter also einen Zweitschlüssel „für alle Fälle" behalten, bedarf es unbedingt der Zustimmung aller Mieter der Wohnung.

Wie immer gilt, sich in solchen Fällen aber unbedingt den Rat eines fachkundigen Anwalts einzuholen, bevor zu schnell gehandelt wird. Dies erspart so manchen sich ansonsten auswachsenden Rechtsstreit, gerade in Dingen, die sich rund um ein Mietverhältnis einer Wohnung abspielen.

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