Ich führe ein Einzelunternehmen seit 2015, Vermietung von Ferienwohnungen. Angemeldet beim Gewerbeamt als Einzelunternehmen.
2016 war an gedacht das eine Zweite Person mit mir zusammen das Geschäft betreibt und erweitert.
Die 2. Person hat dann in eine weitere Wohnung Investiert welche jedoch ich angemietet hatte, und auch alle Ausgaben der Renovierung wurden in meinen Umsatzsteuer-Voranmeldungen geltend gemacht. Ab diesem Zeitpunkt wurden Vertragsentwürfe gefertigt um sich über die zu entstehende Gesellschaft zu einigen. Es wurde auch von mir in gutem Glauben daran, das ein solcher Vertrag für beider Seiten zufriedenstellend unterzeichnet werden wird bereits ,,Gewinn vorab``monatlich an die 2. Person ausgezahlt (febr.2016-März2017) .Jedoch kam es Monate lang nicht zu einer Unterzeichnung eines Vertrages und auch nicht zu einer Gewerbe-Ummeldung zu einer GBR. Nun hat man sich zerstritten und es wird nun behauptet es gäbe eine bestehende GBR, welche mir von der 2. Person über einen Anwalt gekündigt wurde! Und es folgte einen Antrag zur einstweiligen Verfügung das ich das Unternehmen einstelle und es Aufgeteilt werden müsse.
Fakt ist das die Zahlungen an die 2. Person damals zwar als Gewinn vorab getätigt wurden aber jetzt nur als Rückzahlung der Investition gelten, also besteht ein Rechtsverhältnis im Bezug auf einen Darlehensgeber und Ich der Darlehensnehmer, auch ist Fakt, das bis zum heutigen tage das Einzelunternehmen besteht auf der Gewerbeanmeldung, und auch alle steuerlichen Aktivitäten über meine Steuernummer abgewickelt wurden.
1. Frage:
Die Kündigung der angeblichen GBR ist somit falsch, da nie eine bestand!
Liege ich damit richtig ?
2. Frage:
In dem gewerblichen Mietvertrag der neu angemieteten Wohnung steht die 2. Person zwar mit drin , da ja an gedacht war das eine Gesellschaft entsteht , jedoch hat er nachweißlich bis heute den Vertrag nie unterschrieben, sondern nur ich. Laut Vertragsrecht bin doch dann ich der alleinige Mieter, richtig ?
Denn es existiert auch kein Vertrag einer Gesellschaft den mich berechtigt als Bevollmächtigter einer GBR für das Unternehmen zu Unterschreiben , und auch in dem Mietvertrag ist kein Vermerk.
Mietrecht, ist jemand Mieter wenn er nicht Unterschreibt ?
Fragen zur Miete?
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Ich würde mal behaupten, dass ist hier falsch
Ja, man hat den gleichen Beitrag einmal quer durch das Forum gepostet ...
Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihren Fragen:
1. Frage:
Die Kündigung (123recht.net Tipp: Kündigung Mietvertrag Muster ) der angeblichen GBR ist somit falsch, da nie eine bestand!
Liege ich damit richtig ?
Ein GbR kommt bereits mit der bewussten und gewollten Aufnahme von gemeinsamen Tätigkeiten zustande. Aufgrund der Investition des Partners und Ihrer Gewinnausschüttung, könnte eine solche GbR bereits entstanden sein. Einen Gesellschaftsvertrag braucht man dafür nicht. Allerdings lief das komplett über Ihre Steuernummer und die GbR wurde sicherlich auch noch nicht gezeichnet. Gegen eine GbR spricht auch, dass die Verträge lediglich im Entwurf waren. Es spricht also vieles dafür, das hier noch keine GbR aufgenommen wurde, wobei dies ein Richter aus den o.g. Gründen anders sehen könnte und ein Rechtsmittel dann eingelegt werden sollte.
Wenn Sie uns die einstweilige Verfügung einmal zusenden, können wir Ihnen hierzu noch weitere Auskunft geben. Den können wir uns kostenfrei einmal anschauen.
2. Frage:
In dem gewerblichen Mietvertrag der neu angemieteten Wohnung steht die 2. Person zwar mit drin , da ja an gedacht war das eine Gesellschaft entsteht , jedoch hat er nachweißlich bis heute den Vertrag nie unterschrieben, sondern nur ich. Laut Vertragsrecht bin doch dann ich der alleinige Mieter, richtig ?
Denn es existiert auch kein Vertrag einer Gesellschaft den mich berechtigt als Bevollmächtigter einer GBR für das Unternehmen zu Unterschreiben , und auch in dem Mietvertrag ist kein Vermerk.
Solange der Partner nicht mit unterschreibt, ist er auch nicht Vertragspartner und sodann auch nicht Mieter, sondern nur Sie, falls der Vermieter nicht ausschließlich nur mit Ihnen beiden den Vertrag abschließen wollte.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da ich Ihnen auch weiterhin zur Verfügung stehen möchte und unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gutzeit
Rechtsanwältin
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