Seit mehr als sechs Monaten zahlen Sie leider die Miete unpünktlich. Ich bin damit nicht einverstanden und werde ein solches Verhalten nicht länger dulden. Für den Wiederholungsfall drohe ich Ihnen mit einer fristlosen Kündigung . Wenn die Miete in der Vergangenheit sechsmal unpünktlich bezahlt wurde, wird ein Kündigungsrecht nach gängiger Rechtssprechungen anerkannt.
Bernd Fleischer, Hamburg beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Erbrecht und hat Interessensschwerpunkte: Handelsrecht, Internationaler Rechtsverkehr.