Mietpool steuerlich absetzen

17. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Talea
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Mietpool steuerlich absetzen

Hallo,
meine Schwiegermutter besitzt eine Eigentumswohnung mit der sie schon sehr viel Ärger hatte (Fall Schrottimmobilie Badenia). Sie hat Mieteinnahmen in Höhe von ca. 400,-- €, davon gehen ca. 150,-- monatlich in einen sogenannten Mietpool. Bei der Steuer musste sie letztes Jahr fast 800 € Steuern nachzahlen. Sie ist ganztags berufstätigt und die Mieteinnahmen kommen bei ihren Einkünften natürlich obendrauf. Was ich aber nicht verstehe ist, wieso sie nicht zumindest die Zahlungen an den Mietpool steuerlich absetzen kann, dies zumindest hat Ihr die Dame bei der Lohnsteuerhilfe gesagt. Sie würde diese Aufgaben ja nicht selbst erledigen sondern andere mit der Verwaltung ihrer Eigentumswohnung beauftragen und das könnte man nicht absetzen. Meine Schwiegermutter wohnt mindestens 250 km von ihrer Immobilie entfernt und kann sich gar nicht selbst um alles kümmern. Stimmt das so wirklich, kann man diese Zahlungen wirklich nicht steuerlich geltend machen? Vielleicht hat jemand ein paar Tipps. Danke

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13741 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo Talea,

die Auskunft der Dame ist Unsinn. Natürlich können alle Kosten einer Immobilie abgesetzt werden, auch Verwaltungskosten.

Ich würde die Ausgaben in Anlage V, Zeile 46 angeben.

MfG Stefan


-- Editiert von reckoner am 17.05.2008 18:35:58

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Talea
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

@von reckoner, dachte ich mir, dass das geht, schade dass sie so schecht beraten wurde, danke Dir!
Gruß Kerstin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Was verstehst Du denn unter Mietpool?

Das ist wahrscheinlich das Wohngeld als Umlage, wenn es sich um 150€ monatlich handelt. Die können steuerlich abgesetzt werden bis auf die Einzahlungen in die Instandhaltungsrücklage. Es können nur tatsächliche Entnahmen aus der Instandhaltungsrücklage abgesetzt werden.

Wenn es sich um eine Schrottimmobilie handelt, dann entstehen dabei doch wahrscheinlich Verluste. Warum muss sie dann Steuern nachzahlen? Verluste führen normalerweise zu einer Steuerersparnis.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13741 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo hh,

wenn ich mich recht errinnere (es gibt da eine oft wiederholte TV-Dokumentation), werden in dem Mietpool Gelder gesammelt, um zu verhindern, dass einzelne Anleger durch Leerstand belastet werden; eine Art Versicherung.

Trotzdem sind auch diese Kosten absetzbar.

Insbesondere die Aussage der Dame von der Lohnsteuerhilfe, das Kosten der Verwaltung nicht absetzbar wären, ist Unsinn.

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Die Aussage von reckoner kann ich in dieser Form nicht teilen.

Es kommt schon darauf an, wofür die 150€ genau sind.

Der Mietpool im Zusammenhang mit der Badenia (Mietpool HMG) hat in den Anfangsjahren höhere Ausschüttungen an die Eigentümer vorgenommen, als Mieteinnahmen vorhanden waren.

Wenn nun diese höheren Ausschüttungen einschl. der dafür anfallenden Zinszahlungen mit den jetzt zu zahlenden 150€ monatlich ausgeglichen werden sollen, dann ist das keineswegs steuerlich absetzbar.

Die Verwaltungskosten des Mietpools dürften absetzbar sein. Um die geht es aber hier wahrscheinlich nicht und die wären mit 150€ monatlich auch sehr hoch. Die mit der Verschuldung des Mietpools zusammenhängenden Kosten sind jedoch aus meiner Sicht nicht steuerlich absetzbar.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Die Aussage von reckoner kann ich in dieser Form nicht teilen.

Es kommt schon darauf an, wofür die 150€ genau sind.

Der Mietpool im Zusammenhang mit der Badenia (Mietpool HMG) hat in den Anfangsjahren höhere Ausschüttungen an die Eigentümer vorgenommen, als Mieteinnahmen vorhanden waren.

Wenn nun diese höheren Ausschüttungen einschl. der dafür anfallenden Zinszahlungen mit den jetzt zu zahlenden 150€ monatlich ausgeglichen werden sollen, dann ist das keineswegs steuerlich absetzbar.

Die Verwaltungskosten des Mietpools dürften absetzbar sein. Um die geht es aber hier wahrscheinlich nicht und die wären mit 150€ monatlich auch sehr hoch. Die mit der Verschuldung des Mietpools zusammenhängenden Kosten sind jedoch aus meiner Sicht nicht steuerlich absetzbar.

Mir ist aber darüber hinaus nicht so ganz klar, warum und wofür die Eigentümerin überhaupt Geld an den Mietpool zahlt. In den Mietpool zahlen nur die Mieter ein und es erfolgt nach Abzug aller Hausnebenkosten eine Ausschüttung an die Eigentümer (ursprünglich an die Badenia).

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13741 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo hh,

wenn es in der Vergangenheit überhöhte Ausschüttungen aus dem Mietpool gab (die ja wohl auch versteuert wurden), sind die jetztigen Einzahlungen in den Mietpool imho auch absetzbar. Es handelt sich quasi um eine Fremdfinanzierung.

Ich würde diese Kosten auf jeden Fall in der Steuererklärung angeben, mehr als ablehnen kann das FA auch nicht.

Und ich gebe zu, dass ich mich mit der Thematik 'Mietpool' im Detail auch nicht auskenne.

Mein erster Beitrag basiert hauptsächlich auf der Aussage:
'Sie würde diese Aufgaben ja nicht selbst erledigen sondern andere mit der Verwaltung ihrer Eigentumswohnung beauftragen und das könnte man nicht absetzen.', und die ist falsch .

MfG Stefan


-- Editiert von reckoner am 19.05.2008 12:48:06

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.958 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen