Mietpfändung

18. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
Mietpfändung

Wie erfährt ein Gläubiger die Namen von den Mietern von den Schuldner, wenn er
die Forderung per Mietpfändung eintreiben will ? Oder ist es nicht Sache der
Gläubiger die Mieternamen dem Gericht zu nennen ?


Und was kann er tun, wenn die Mieter mit angeblichen Verrechnungen, Mietminderungen usw. die Mietzahlung weigern ?

-----------------
"28c7h49T"

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Wie erfährt ein Gläubiger die Namen von den Mietern von den Schuldner,… ?

Im Zweifel hat der Gläubiger erst einmal Pech gehabt. Spätestens bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung muss der Schuldner aber seine Mietforderungen offen legen. Es obliegt dem Gläubiger, den Schuldner auf diesen Umstand hinzuweisen, wenn dies nicht ohnehin der Gerichtsvollzieher tut.

Kennt der Gläubiger das Objekt, kann er aber auch mal hinfahren und sich die Klingelschilder angucken bzw. im Telefonbuch recherchieren.
quote:
Und was kann er tun, wenn die Mieter mit angeblichen Verrechnungen, Mietminderungen usw. die Mietzahlung weigern ?

Bestehen die Ansprüche der Mieter zu Recht, kann er gar nichts tun. Daran gibt es aber auch nichts auszusetzen, denn der Gläubiger rückt ja in die Rechtsposition des Vermieters ein, er kann aber nicht besser gestellt werden, als der eigentliche Vermieter, indem Rechte der Mieter (Minderung, Aufrechnung) abgeschnitten werden.

Bei Streit, ob den Mietern ein Minderungs- oder ein Aufrechnungsanspruch zusteht, wird’s schwer. Hier muss der Gläubiger eigentlich an Stelle des Vermieters die volle Miete einklagen, andernfalls würde er sich gegenüber dem Vermieter schadenersatzpflichtig machen. Ist dem Gläubiger die Prozessführung zu riskant, sollte er auf die Mietpfändung verzichten bzw. diese wieder frei geben (er kann ja beim Mieter fragen, wohin die Miete überwiesen wird und da das Konto pfänden)


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen